Hans Appel – CDU – Antworten auf H&G-Fragen

2181 - Hans AppelHans Appel, CDU

Wichtigste 3 Zukunftsprojekte für Leimen in den nächsten 5 Jahren sind:

  • 1. Stabile Finanzen, durch stetige Überprüfung und Kontrolle in der Haushaltsstrukturkommission und Gemeinderat
  • 2. Stadtkernsanierung in Leimen und St. Ilgen
  • 3. Schnelles und leistungsfähiges Internet, größer als 100 MB, wobei z.B. Pläne schneller übertragen werden können, Fibernet-Anschluß-Datenstraße-Glasfaser.

Zum 8-Punkte-Papier (separate Ausführung)

3. Die Grundsteuer B Leimen (für nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordneten Grundbesitz) beträgt z. Zeit 400, hier liegt Leimen, vergleichbar mit anderen großen Kreisstädten im Rhein-Neckar-Kreis, zum Vergleich: Hockenheim bei 300, Mosbach bei 410, Schwetzingen bei 400, Sinsheim bei 380, Weinheim bei 400, Wiesloch bei 370, Eine Erhöhung ist nach meinem Kenntnisstand z. Z. nicht vorgesehen. Das gleiche gilt auch für den Gewerbesteuerhebesatz der z. Zeit bei 380 liegt.

4. Zur Bürgerbeteiligung gilt für alle, das die Stadt und Bürgerinnen und Bürger betrifft, sehen wir positiv.  Eine Anhörung von Bürger, die in der Sache Positives beitragen können, ist von uns gewünscht. Aus diesem Grunde sind alle unsere Fraktionssitzungen vor Entscheidungen im Gemeinderat öffentlich, um den Rat und die Erfahrung der Bürgerinnen und Bürger in  unsere Entscheidung mit einbeziehen. Entscheidungen kann und muss der Gemeinderat fällen.

5. Bei beratenden und beschließenden Ausschüssen können durch den Gemeinderat sachkundigen Einwohnern widerruflich als beratenden Mitglieder berufen werden, § 35 Abs. c und d der Geschäftsordnung.  Für die Sitzung der Ausschüsse können beratende Mitglieder berufen werden, die jedoch kein Stimmrecht haben. Außerdem müssen in den Ausschüssen mehr Stadträte  vertreten sein als sachkundige Einwohner. Soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bei der Berufung von ständigen beratenden Mitgliedern ist zu beachten,  dass – wenn eine Interessengemeinschaft vertreten ist – auch entsprechende andere Organisationen ( z.B. BdS, z.B. Sport-und Kulturvereine, evtl. Kirchen) evtl. zu  berücksichtigen sind. Deshalb ist dies sorgsam – im Kontakt mit den anderen Fraktionen – abzuwägen. Bei der Hinzuziehung von beratenden Mitgliedern im Einzelfall kommt  es auf den Beratungsgegenstand an.

Zum 8-Punkte-Programm:

Punkt 1: Der Wohnstandort muss attraktiver werden, hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, daran mitzuarbeiten. Auch die Mitarbeit des BDS und Haus- und Grund wäre von seiner Seite wünschenswert.

Punkt 2: Zum Image der Stadt können alle beitragen, von der Verwaltung über den Gemeinderat, Vereine und Verbände. Ein Imageprogramm wäre zu begrüßen.  Die Homepage muss aktualisiert werden.

Punkt 3: An der Infrastruktur muss stets gearbeitet und verbessert werden, Straßen, Plätze, Grünanlagen, Abwasser- und Wasserversorgung sind wichtige Aufgaben, diese in Funktion und in Ordnung zu halten sind.  Für die Schulen, Kitas, Kultur – Sport und Vertreter der Kirchen wünschen uns wieder, dass ein Schul- und Kulturausschuss in nächster GR eingeführt wird, der mindestens 2-3mal im Jahr tagt.

Punkt 4: Zum kostenfreien Wlan in allen Stadtteilen, muss auch die Frage gestellt werden, wer zahlt? Und wer ist verantwortlich für den „Hotspot“? Wir wünschen, dass das Stadtzentrum nach Fertigstellung der Sanierung, eine Aufwertung erhält und wieder ein Anziehungspunkt wird. Wir arbeiten daran. Pläne können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

Punkt 5: Zur Nachverdichtung oder Nahverdichtung. Hier gelten die Bebauungspläne, an denen muss sich der GR halten. Oder nach § 35 der Bau GB.

Punkt 6: Die Bauleitungsplanung hat zwei Bestandteile und Stufen, den Flächennutzungsplan, als verbindliche Bauleitung.

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung geregelt. Die Aufgaben der Baurechtsbehörde sind Weisungsaufgaben; der GR ist nur dann zu beteiligen, wenn Ausnahmen oder Befreiungen von Bebauungsplänen beantragt sind. Durch Offenlegung der die vorzeitige Bürgerbeteiligung und der Offenlage des Bebauungsplanes sind bereits zwei Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung gegeben. Bei größeren Projekten ist eine Bürgerinformation notwendig. Die Entscheidung bleibt jedoch den gewählten Vertretern im Gemeinderat vorbehalten.

Punkt 7: Wenn wir unsere Stadt attraktiver machen wollen, dann können wir das Hallenbad nicht schließen. Gewerbe anzusiedeln ist unser Bestreben, jedoch muss man wissen, dass von den Betrieben, die Gewebesteuer zahlen (ca. 25-30% aller Gewerbebetriebe zahlen Gewerbesteuer) und das sind in Leimen ca. 300 Betriebe, 10 – 15% bei der Stadt  verbleiben, alles andere geht als Umlage weg. In machen Jahren zahlen auch Großbetriebe keine Gewerbesteuer.

Punkt 8: Diese Frage habe ich teilweise mit Frage 4 beantwortet. Sach-Anträge können nach der Gemeindeordnung §40 und §41 nur GR, bzw. Fraktionen stellen.

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