Bahnhofstraße St. Ilgen: Fa. Hauck beauftragte Subunternehmer
(DIE LINKE) Inzwischen ist bekannt, dass in der Bahnhofstraße St. Ilgen die neuen Wasserleitungen auch nach einem zweiten Verlegungsversuch nicht keimfrei waren. Alles zu Lasten der dortigen Anwohner, bei denen inzwischen – so wurde uns mitgeteilt – „die Nerven blank liegen“, was die Fa. Hauck betrifft. Die neue Leitung im Bereich Schillerstraße – Hans-Thoma-Straße wurde von der Fa. Hauck nicht selbst verlegt, sondern sie beauftragte damit einen Subunternehmer.
Auch kann ein Subunternehmer wiederum einen Subunternehmer beauftragen. Man nennt das in der Praxis und gängigem Sprachgebrauch „Sub-Sub-Sub“. Nach aktueller Gesetzeslage ist das legal und auf Deutschlands Baustellen inzwischen oft üblich. Ob damit allerdings die bisher weltweit geachtete „Deutsche Wertarbeit“ erzielt wird, ist mehr als fraglich – wie man in der Bahnhofstraße St. Ilgen jetzt bemerkt.
Auch muss kein Unternehmer die Arbeit mit eigenem, fest angestelltem Stammpersonal ausführen: Er darf jederzeit andere Firmen damit beauftragen – wenn der Auftraggeber (hier die Stadt Leimen) nicht auf seinem Recht des Zustimmungsvorbehaltes besteht. Personal bei Subunternehmern ist oft schlecht bezahlt und nur befristet beschäftigt – nicht gerade die beste Basis für Qualitätsarbeit!
Eile ist jetzt geboten. Das trifft auch für den Neubau der Trinkwasserleitung im Bereich Hans-Thoma-Straße – Leimbachstraße zu. Denn auch in diesem Gebiet werden die Anwohner derzeit per Notwasserleitung versorgt – was momentan noch relativ unproblematisch ist, wenn man mal über Ärger und Unannehmlichkeiten für die Anwohner hinwegsieht. Richtig eng wird es im Winter – sofern bis dahin die Leitungen nicht freigegeben werden. Denn dann müssten die Notwasserleitungen zusätzlich aufgrund der kalten Witterung isoliert werden.
Ein zusätzlicher Aufwand, der weitere Mehrkosten nach sich zieht. Eine hohe Mitschuld an solchen Vorkommnissen hat das aktuell geltende öffentliche Vergaberecht, wovon die Stadt Leimen nicht ausgenommen ist: Unabhängig von bestimmten qualitativen Merkmalen muss stets der preisgünstigste Anbieter mit den ausgeschriebenen Arbeiten beauftragt werden. DIE LINKE fordert deshalb schon lange, das öffentliche Vergaberecht so zu ändern, dass nur Unternehmen mit Tarifbindung beauftragt werden, die obendrein bestimmte Leistungs- und sozial-ökologische Qualitätsmerkmale erfüllen.
Joachim Buchholz – Elgin Fischbach – www.dielinke-leimen.de
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