Stellungnahme der Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!“ in der gestrigen Ratssitzung
Stellungnahme von Alexander Hahn, Sprecher der Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!“, anlässlich der Sondersitzung des Leimener Gemeinderats am 16.02.2017 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt,
am 29. September 2016 haben Sie, Herr Oberbürgermeister Reinwald, sowie die Fraktionen von CDU und SPD die Bebauung des Leimener Rathausplatzes nach dem Konzept der CMS angenommen und die Verwaltung dazu ermächtigt, Verhandlungen mit der CMS zu führen.
Für mich persönlich sprachen und sprechen insbesondere vier Argumente gegen dieses Konzept:
1.) die Art und Weise, wie der Beschluss zustande kam: Ein bisheriger allgemeiner Konsens wurde verlassen, ein von Fachleuten in langen Jahren ausgearbeitetes Konzept wurde beerdigt, und ohne das Einholen von Expertenrat, ohne Bürgerbeteiligung sowie ohne Ausschreibung sollte ein anderes Projekt umgesetzt werden.
2.) Die Größe des geplanten Gebäudes scheint mir absolut inakzeptabel, steht sie doch in eklatantem Widerspruch zum Städtebaulichen Ideenwettbewerb aus dem Jahre 2008. Dieser Ideenwettbewerb ist geltende Beschlusslage. Er schreibt für ein Gebäude auf dem Rathausplatz eine L-Form sowie eine Bruttogeschossfläche von 1700 qm und drei Stockwerke plus Dachgeschoss vor. Das CMS-Gebäude jedoch hat eine Bruttogeschossfläche von über 4300 qm, gerechnet ohne den Parkraum, ein Stockwerk mehr und eine Doppel-L-Form. Damit hält das CMS-Gebäude nahezu keine der baulichen Vorgaben des Ideenwettbewerbs ein.
3.) Das Projekt an sich scheint mir keinen Sinn zu machen: Das CMS-Projekt sorgt lediglich für eine abendliche Belebung des Stadtzentrums.
Aus meiner Sicht ist aber eine Belebung des Rathausplatzes tagsüber nötig. Im Übrigen sei ferner betont, dass der Städtebauliche Ideenwettbewerb aus dem Jahr 2008 hinsichtlich der Funktion eines Gebäudes am Rathausplatz auch klare Vorgaben macht: Geschäftsflächen, Büros, Gesundheitsdienstleistungen und Wohnen. Änderungen dieser Rahmenbedingungen müssen meines Erachtens im Konsens mit der Bürgerschaft erfolgen.
4.) die ungeklärte Finanzierung, eine aus meiner Sicht nicht unerhebliche Frage angesichts der rund 80 Millionen Schulden, die auf Leimen lasten.
Aus diesen Gründen habe ich die Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!“ gegründet und mit weiteren Mitstreitern das Bürgerbegehren gestartet. In den vielen Gesprächen mit der Leimener Bevölkerung zeigte sich nach meiner Wahrnehmung, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Leimens das CMS-Projekt aus diesen und verschiedenen weiteren sachlichen Gründen ablehnt.
Es zeigte sich mir aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger Leimens konkrete Vorstellungen für eine Nutzung des Rathausplatzes haben:
Neben einer Lösung für das Parkplatzproblem wünschen sich die Leimenerinnen und Leimener meiner Wahrnehmung nach entweder die Ansiedlung von Einzelhandel oder das Anlegen eines öffentlichen Parks am Rathausplatz. In jedem Fall ist klar, dass nach dem Willen der Bürgerinnen und Bürger dort weitaus mehr Grün und weitaus weniger Beton sein soll.
Ich bin der Meinung, dass Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, und Sie, sehr geehrte Rätinnen und Räte, diese aus meiner Sicht nachvollziehbaren Aussagen ernst zu nehmen haben.
Von Anfang an habe ich die Meinung vertreten, dass die Bebauung des Rathausplatzes und die damit zusammenhängende Neugestaltung des Schulhofs der Turmschule im Konsens erfolgen sollten und dass sich hierfür ein Runder Tisch anbietet. Deshalb habe ich in der Zeit nach Weihnachten Kontakt mit möglichen Teilnehmern aufgenommen.
Mir liegen heute Zusagen für eine aktive Teilnahme an einem Runden Tisch sowohl von Gewerbetreibenden in der Umgebung der Rathausstraße, beispielsweise von Frau Fath, der Eigentümerin der „Krone“, als auch von Anwohnern vor. Daneben habe ich mit Frau Münch, der Schulleiterin der Turmschule, gesprochen. Sie sagte mir, dass sie sich selbstverständlich in dieser Frage politisch neutral verhalten wird, aber gerne einem Runden Tisch Ideen für die Gestaltung des Schulhofes liefern kann. Viele Eltern von Kindern aus der Turmschule haben mir zudem signalisiert, dass sie großes Interesse an einem Runden Tisch haben. Auch von dieser Seite habe ich Zusagen für eine aktive Teilnahme an einem Runden Tisch. Und selbstverständlich ist die Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!“ zu einer aktiven sowie konstruktiven Mitarbeit an einem Runden Tisch bereit.
Nach der Abgabe der über 3100 Unterschriften am 22.12.2016 hatte ich das Gefühl, dass die hohe Anzahl an gesammelten Unterschriften das eine oder andere Mitglied der Fraktionen aus CDU und SPD zu einem gewissen Umdenken animiert hat. Dieser Eindruck zeigte sich auch in den Wochen nach Weihnachten: In verschiedenen Einzelgesprächen mit Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wurde mir signalisiert, dass man auf die Bürgerinnen und Bürger Leimens zugehen möchte.
Am 24. Januar hatte die Bürgerinitiative die Möglichkeit zu einem ausführlichen und konstruktiven Gespräch mit der SPD-Gemeinderatsfraktion. Dafür möchte ich der SPD-Fraktion ausdrücklich danken.
Von Seiten der Fraktionen der GALL, der Freien Wähler und der FDP wurde mir signalisiert, dass diese den Kurs der Bürgerinitiative weiterhin positiv begleiten. Vielen Dank dafür!
Wenn ich es richtig interpretiere, können die beiden Fraktionen im Rat, die im September 2016 für das CMS-Projekt gestimmt haben, durchaus gut mit anderen Projektideen leben, sofern die Bedingungen stimmen.
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, die treibende Kraft des Beschlusses vom 29. September waren. Dies wirft die Frage auf, wie jetzt Ihre Haltung ist.
Beim Neujahrempfang der Stadt Leimen am 13. Januar sagten Sie in Ihrer Rede: „Über die geplante Bebauung des Rathausplatzes hat sich eine öffentliche Diskussion entzündet. Wir werden alles versuchen, diese Frage in diesem Jahr einvernehmlich unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und aller Bürgerinnen und Bürger zu lösen.“
Wie ernst war diese Aussage gemeint? Hier der Versuch einer Antwort:
1.) Ende Januar teilten mir Gewerbetreibende aus der Rathausstraße mit, dass sie beobachtet haben, wie Herr Cetrez auch im Januar weiterhin mit Aktenordnern im Rathaus ein- und ausgegangen sei. Daher habe ich Sie, Herr Oberbürgermeister, darauf angesprochen, ob Sie auch weiterhin mit Herrn Cetrez verhandeln. Sie haben dies nicht verneint. Wie ist das zu bewerten?
2.) Am 30. Januar 2017 hatten Herr Renner und ich ein Gespräch mit Ihnen, Herr Oberbürgermeister, bei dem auch Herr Hauptamtsleiter Berggold anwesend war. Herr Renner und ich, wir haben nach dem Gespräch ein Protokoll über die wesentlichen Gesprächsinhalte erstellt und dieses Protokoll unterschrieben. Gerne sind wir bereit, die Richtigkeit dieses Protokolls durch eine eidesstattliche Versicherung zu bekräftigen.
In diesem Gespräch stellten Sie, Herr Oberbürgermeister, in Aussicht, dass Sie heute einen Antrag auf Rücknahme des Beschlusses vom 29. September 2016 und auf Erstellung einer Ausschreibung zur Bebauung des Rathausplatzes stellen werden. Damit sei nach Ihrer Meinung das Bürgerbegehren erledigt. Sie betonten, dass Grundlage der Ausschreibung u.a. folgende Punkte sein sollen: der Städtebauliche Ideenwettbewerb zur Bebauung des Rathausplatzes aus dem Jahr 2008.
Wenn die Bedingungen des Wettbewerbs eingehalten werden, macht dies aus unserer Sicht Sinn, denn dieser wurde im Konsens verabschiedet.
Das neue Projekt solle eine Tiefgarage beinhalten.
Da stelle ich die Fragen: Ist diese sog. Tiefgarage in ein Gesamtkonzept eingebettet? Bisher nehme ich das nicht wirklich wahr. Und wo sollen die Millionen für die sog. Tiefgarage herkommen? Wollen Sie etwa zur Finanzierung der sog. Tiefgarage die Grundsteuern in Leimen erhöhen? Diese Fragen müssen eindeutig geklärt werden.
Der Schulhof solle – voraussichtlich auf der besagten Tiefgarage – neu gestaltet werden.
Da stelle ich die Frage: Warum bindet man nicht die Eltern der Kinder aus der Turmschule ein, bevor man solch eine Entscheidung trifft?
Das neue Projekt solle eine rein gewerbliche Nutzung haben.
Da merke ich an: Auch dies steht im Widerspruch zum Städtebaulichen Ideenwettbewerb, der ausdrücklich Wohnfläche im Dachgeschoss vorsieht. Solch eine Änderung der Rahmenbedingungen muss mit der Bürgerschaft diskutiert werden.
Hinsichtlich der Größe des Objekts möchten Sie keine Einschränkungen bei der Ausschreibung machen.
Dieser letzte Punkt steht – wie schon eingangs erläutert – ganz klar im Widerspruch zum Städtebaulichen Ideenwettbewerb und ist absolut inakzeptabel. Und ob dieser Punkt rechtlich umsetzbar ist, ist meines Erachtens auch nicht klar.
Wenn ich mir diese Punkte anschaue, muss ich fragen: Was ist dann überhaupt noch von dem Städtebaulichen Ideenwettbewerb übrig?
Und noch etwas wird deutlich: Diese Ausschreibung passt ganz genau zu einem Projekt: dem CMS-Projekt.
Sie boten in dem Gespräch der Bürgerinitiative zwar an, an der Bewertungsmatrix für die Ausschreibung mitzuwirken. Aber Sie machten auch deutlich, dass es gut sein könne, dass Herr Cetrez mit dem besagten Projekt an der Ausschreibung teilnehmen werde. Und weiter sagten Sie, dass die Bürgerinitiative rechtlich nichts machen könne, wenn Herr Cetrez mit diesem Projekt die Ausschreibung gewinnt. Ebenso sagten Sie, dass Sie zwar offen für andere Projektideen seien, das CMS-Projekt aber gut fänden und sich nur sehr wenige Alternativen dazu vorstellen könnten. Den Bau eines öffentlichen Parks auf dem Rathausplatz lehnten Sie in dem Gespräch gänzlich ab.
Ich könnte jetzt noch weitere Aussagen von Ihnen aus dem Gespräch vom 30. Januar zitieren. Da ich jedoch den Dissens nicht verschärfen möchte und da es auch nicht meine Art ist, solche Aussagen aus einem Gespräch zu viert öffentlich zu zitieren, unterlasse ich dies. Vergessen jedoch, was Sie zu Herrn Renner und mir gesagt haben, kann ich nicht.
Nach Nennung dieser Eindrücke bin ich gezwungen, folgende Fragen zu stellen: Ist Ihr Angebot an die Bürgerinitiative, an der Bewertungsmatrix mitzuarbeiten, überhaupt etwas wert? War Ihre Aussage beim Neujahrsempfang wirklich ernst gemeint oder nur ein Lippenbekenntnis? Wollen Sie wirklich auf die Bürgerschaft zugehen oder ist die Ausschreibung nur ein Strategiewechsel, um Ihr unverändertes Ziel zu erreichen – eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der CMS?
Oder anders gesagt: Ich tue mich aufgrund des Gesprächs vom 30. Januar 2017 sehr schwer, Ihnen in dieser Sache zu vertrauen.
Aber ich habe den Glauben an einen Konsens noch nicht aufgegeben; Sie können die Bürgerschaft mit ganz konkreten Taten von der Ehrlichkeit Ihres Angebots überzeugen; hier mein Vorschlag, den ich nach Rücksprache mit Juristen und Experten für Bürgerbeteiligung ausgearbeitet habe. Er heißt „Fahrplan zum Konsens durch gegenseitiges Vertrauen und gegenseitigen Respekt“:
1.) Zunächst haben Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Rätinnen und Räte, explizit über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden; denn so verlangt es das Gesetz.
2.) Sie stimmen heute im Gemeinderat über die folgende Frage ab: „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS?“
3.) Sie beschließen heute die Einrichtung eines Runden Tischs zur Bebauung des Rathausplatzes: Daran nehmen dann Vertreter der Stadtverwaltung, der Ratsfraktionen, der Bürgerinitiative, der Rathausplatz-Anwohner, der Gewerbetreibenden in der Umgebung des Rathausplatzes sowie Eltern von Kindern aus der Turmschule teil. Die Bürgerinitiative beansprucht fünf reguläre Plätze am Runden Tisch.
Die Sitzungen des Runden Tischs sind öffentlich.
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied drückt dem anderen seine Meinung auf.
Sofern Mitglieder des Runden Tisches dies beantragen, werden zu den Sitzungen Experten geladen.
Der Runde Tisch prüft auch den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einem Park auf dem Rathausplatz ernsthaft. Ebenso wird geprüft, inwiefern möglichst viele Elemente eines Parks in eine Bebauung des Rathausplatzes integriert werden können.
Der Runde Tisch schafft die Grundlagen für eine Ausschreibung.
Er soll bis zum 20. Juli 2017 zu einem Ergebnis kommen.
4.) In der Sitzung des Gemeinderats vom 20. Juli 2017 werden die Ergebnisse des Runden Tischs präsentiert und der Gemeinderat beschließt dann auf Grundlage dieser Ergebnisse eine Ausschreibung zur Bebauung des Rathausplatzes bzw. die Umsetzung der vom Runden Tisch empfohlenen Maßnahmen für die Gestaltung des Rathausplatzes.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es auf diese Weise möglich ist, einen allgemeinen Konsens zu finden. Dass ein Konsens durch solch eine Bürgerbeteiligung möglich ist, beweist der Blick in die Nachbarstadt Heidelberg: Nach vielen und jahrelangen Auseinandersetzungen über den Bau eines Kongresszentrums wurde schließlich ein neuer Weg eingeschlagen; durch eine breite Bürgerbeteiligung wurde so ein Konsens gefunden.
5.) Sie beschließen heute, dass falls kein Konsens bis zum 20. Juli 2017 herbeigeführt werden kann, ein Bürgerentscheid am 24. September 2017 zu der Frage „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS?“ stattfindet.
Ich halte diesen Fahrplan für fair und für realisierbar.
Aber selbstverständlich haben Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Rätinnen und Räte, auch die Möglichkeit, den Weg des Konsenses nicht zu beschreiten und den Weg des Konflikts mit den Bürgerinnen und Bürgern Leimens zu gehen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich mich bisher stets um eine Versachlichung dieses Konflikts bemüht habe. Sofern Sie aber den Willen der Bürgerschaft ignorieren, ein Bürgerbegehren ab absurdum führen und damit der Bürgerschaft einen Dolch in den Rücken rammen, rücken automatisch die Personen und Parteien in den Fokus, die das getan haben. Dies kann keiner der hier Anwesenden wollen.
Unabhängig davon würde die Absage an den Weg des Konsenses ein weiteres Bürgerbegehren bedeuten: Sofern die Ausschreibung so offen formuliert wird, dass der Rathausplatz gemäß dem augenblicklichen Konzept der CMS bebaut werden kann, werde ich ab dem Tag der Veröffentlichung ein Bürgerbegehren gegen diese Ausschreibung starten. Und ich kann Ihnen schon jetzt zusichern: Ich werde die nötigen Unterschriften sehr schnell zusammenhaben. Denn inzwischen verfüge ich über ein sehr gutes Netzwerk und kenne mich in der Materie bestens aus.
Nach Rücksprache mit Juristen rate ich Ihnen daher, falls Sie diesen Weg beschreiten wollen, folgenden Satz in die Ausschreibung einzufügen: „Die Ausschreibung wird erst drei Monate nach Veröffentlichung des Beschlusses durchgeführt und nur sofern bis dahin kein Bürgerbegehren gegen die Ausschreibung bei der Stadtverwaltung Leimen eingereicht worden ist.“ Falls Sie diesen Satz nicht einfügen sollten, riskieren Sie im Falle eines Bürgerbegehrens erhebliche Schadensersatzansprüche von Ausschreibungsteilnehmern gegen die Stadt Leimen.
Ein Bürgerbegehren gegen die Ausschreibung führt dann entweder zu einem Bürgerentscheid darüber oder zu einer neuen Ausschreibung. Wir können dieses Spiel unendlich oft spielen. Oder Sie fangen dieses Spiel gar nicht erst an.
Sie erkennen sicher, dass der Weg des Konsenses alle Beteiligten, auch die Stadtverwaltung Leimen, weitaus weniger Ärger, Energie, Zeit und Geld kostet. Aber letztlich haben Sie es in der Hand, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Rätinnen und Räte.
„[…] streiten wir mit Achtung und Respekt vor der jeweils anderen Meinung.“ Ein sehr weiser Satz. Er stammt von Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Um nichts anderes bitten wir Sie.
An die Adresse der CDU: Erwin Teufel, der Ministerpräsident unseres Landes mit der längsten Amtszeit, sagte einmal: „Erst das Land, dann die Partei, dann die Person.“ Ich bitte Sie: Befolgen Sie diesen Rat von Erwin Teufel.
An die Adresse der SPD: Bundeskanzler Willy Brandt sagte 1969: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Ich bitte Sie: Zeigen Sie uns Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie in der Tradition von Willy Brandt stehen.
Unabhängig von Ihrer heutigen Entscheidung verspreche ich persönlich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Leimens, dass ich alles mir Mögliche tun werde, um auf legalem Wege dafür zu sorgen, dass Sie und Ihre Anliegen in dieser Frage ernst genommen werden!
Ich tue das nicht aus Eigennutz, sondern ich halte es für meine Bürgerpflicht. Denn ich kann nicht ertragen, wenn der Wille der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen getreten wird!
Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Rätinnen und Räte, entscheiden, wie es weitergeht!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Selbstverständlich stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
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