14. Vereinszuschuss-Programm: Stadt unterstützt auch künftig örtliche Vereine
(mu 08.11.2017) Das mittlerweile 14. Vereinszuschussprogramm, kurz VZP, war zentraler Diskussionspunkt der Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2017.
Oberbürgermeister Hans Reinwald verwies auf die vorgenommenen Änderungen. Der vorgesehene Investitionszuschuss bis maximal 10.000 € werde nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel gewährt, ebenso die geplante Jubiläumsgabe. Die vorgesehenen Auszahlungen würden zu 100% vorgenommen.
Eine Forderung der GALL-Fraktion bestand zunächst darin, das VZP möglichst schlank und unbürokratisch halten. Dies sei beim Regelzuschuss jedoch nicht der Fall, denn die Feststellung der Höhe des Abzugs bei Nichtteilnahme des Vereins am Ferienprogramm bedeute einen erheblichen Arbeitsaufwand, der unnötig sei. Den Absatz 5.2.1 „Investitionszuschuss“ habe man vor Jahren bewusst aus dem VZP genommen, eine Neueinführung sei deshalb ihrer Ansicht problematisch. Es wurde daher der Antrag gestellt, nur Sanierungsmaßnahmen und keine Neubauten zu fördern.
Auch die FDP hatte Änderungswünsche und stellte mehrere Anträge. Unter Punkt 3 „Festlegung der Finanzierungsmittel“ sollte der Halbsatz „…ist Sache der laufenden Verwaltung“ gestrichen und unter Punkt 4.3 die zahlenmäßige Beteiligung auf drei Personen aufgenommen, der Satz also mit dieser Änderung beibehalten werden. Der „Investitionszuschuss“ sollte hingegen komplett gestrichen und nicht wie von der GALL beantragt nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt werden. Hinsichtlich der Jubiläumszuschüsse hatte man Bedenken, dass z. B. Karnevalsvereine andere Jubiläen feierten, die hier nun keine Berücksichtigung finden würden.
Oberbürgermeister Reinwald antwortete, dass man gerade bei letzterem sicher eine adäquate Lösung finden werde. Sollte sich herausstellen, dass die angesetzten Haushaltsmittel bei Punkt 3 nicht ausreichten, würde man ohnehin damit ins den Gemeinderat gehen.
Bei den dann folgenden Abstimmungen über die einzelnen Anträge folgte man mehrheitlich dem Vorschlag der GALL, nur Sanierungsmaßnahmen zu bezuschussen. Der FDP-Antrag, den Absatz komplett zu streichen, fand dagegen ebenso wenig eine Mehrheit wie der, die Anzahl der teilnehmen Personen auf drei zu begrenzen.
Insgesamt stimmte der Gemeinderat dann bei drei Enthaltungen der FDP den Richtlinien des 14. VZP mit der Laufzeit von 2018 bis 2020 zu unter den genannten Änderungen zu und nahm den Verein „Förderverein Schlossbergschule Gauangelloch e.V.“ mit Anspruch auf Sachleistungen in das laufende VZP auf.
Die fast 140 Leimener Vereine und Organisationen haben nun mit dem mittlerweile 14. VZP wieder eine verlässliche Grundlage, die ihnen bei ihrer wichtigen Arbeit bis 2020 Hilfe und Unterstützung bietet.
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