Acht vernachlässigten Hunden geht es wieder gut
(rnk – 3.2.14) Kreisveterinäramt verhängte unbegrenztes Tierhalteverbot.
Nach dem Fund fünf verendeter und acht zum Teil stark abgemagerter und vernachlässigter Hunde in einem Edinger Einfamilienhaus im vergangen Jahr, verhängte das im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständige Veterinäramt im letzten Mai umgehend ein unbefristetes Tierhalte- und Betreuungsverbot gegen die Hundehalterin. Da es sich um einen besonders schweren Fall der Tierquälerei handelte, wurde das bestehende Halte- und Betreuungsverbot nun durch das Amtsgericht Heidelberg mit einem drei-jährigen strafrechtlichen Tierhalteverbot bekräftigt.
Das Veterinäramt stellte nach der Unterbringung und Versorgung der Hunde im Tierheim Heidelberg den Kontakt zu den Züchtern her. Nach den körperlichen und seelischen Strapazen, welche die Hunde durchgemacht hatten, war es oberstes Ziel, alle Hunde in erfahrene Hände abzugeben. Alle sieben Hunde sind wieder in der Obhut ihrer Züchter und bleiben auch dort. Diese berichten, dass sich die Hunde gut entwickeln, so die zuständige Amtstierärztin Dr. Rebecca Holmes.
Die Information über behördlich verhängte Tierhalteverbote wird bundesweit an alle Veterinärämter weitergeleitet, so dass das Halteverbot auch bei Wegzug der betroffenen Tierhalter in andere Kreise oder Bundesländer geahndet werden kann. Das behördliche Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für die ehemalige Hundehalterin wird auch nach Ablauf der vom Gericht verhängten drei Jahre für alle Tierarten weiter bestehen bleiben, darauf weist das Kreisveterinäramt hin.
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