Änderungen der Grundlagen für das Job-Ticket
Am 11. Dezember 2018 haben die Fraktionsvorsitzenden Bruno Sauerzapf, CDU, Ralf Frühwirt, Bündnis90/Die Grünen, Hans Zellner, Freie Wähler, Dr. Ralf Göck, SPD, Claudia Felden, FDP, Dr. Edgar Wunder, DIE LINKE sich an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar mit der Bitte gewandt, die Grundlagen für das Job-Ticket zu ändern.
Das Job –Ticket ist ein relatives Erfolgsmodell, es litt jedoch daran, dass für jeden Mitarbeiter der interessierten Firmen, Institutionen und Verwaltungen ein Grundbeitrag je Mitarbeiterin/Mitarbeiter zwischen 9,50 € und 11,50 € zu entrichten ist. Dies war für viele Interessenten eine zu hohe Hürde. Zur wesentlichen Verbesserung der Attraktivität des Job-Tickets wurde gebeten, zu prüfen, ob es nicht möglich ist, eine Änderung der Grundlagen dahingehend durchzuführen, dass sich der Arbeitgeberbeitrag auf die Einzelperson bezieht. Damit würde sich zwar der Beitrag je Person erhöhen, aber der Kostenbeitrag für die VRN-Unternehmen gleichbleiben.
Dieser Bitte ist nunmehr der Verkehrsverbund nachgekommen und hat mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Grundlagen verändert. Das Job-Ticket gilt nach wie vor für Berufstätige, die mit Bussen, Straßenbahnen, freigegebenen Zügen den ÖPNV nutzen. Nach wie vor gilt, dass für Unternehmen in denen die Nutzungsquote vor Einführung des Job-Tickets relativ hoch ist, ein Grundbeitrag je Mitarbeiter des Unternehmens zu zahlen ist.
Neu ist ab dem 1. Januar 2020, dass auch für Unternehmen bei denen die Nutzungsquote des Job-Tickets relativ niedrig ist (unter 23 %) das Job-Ticket eingeführt werden kann. Der Arbeitgeber muss dann nur für die Mitarbeiter einen Grundbeitrag leisten, die das Job-Ticket nutzen. Der Grundbeitrag beläuft sich auf 44,60 € je Mitarbeiter. Nähere Information erteilt der VRN (www.vrn.de)
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