Anwohner-Klage abgewiesen: Parkdeck darf gebaut werden

(mu 18.06.2025) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 4. Juni 2025 entschieden, die Klage einer Anwohnerin gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Parkdeck abzuweisen.

Zur Vorgeschichte: Am 27. Februar 2023 hatte die Stadt im Rahmen des „Treffpunkts Leimen“ die Baugenehmigung für den Bau eines Parkdecks am Rathausplatz mit 50 Stellplätzen zur öffentlichen Nutzung beantragt. Dagegen wehrte sich kurz danach eine Anwohnerin, da die Einfahrt in der Hohen Gasse vorgesehen ist und sie deshalb ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und damit mehr Lärm befürchtete.

Die Stadt holte daraufhin im Mai 2023 eine verkehrstechnische Stellungnahme und ein schalltechnisches Gutachten ein, die beide zu dem Schluss kamen, dass die vorgeschriebenen Lärmrichtwerte bei einer Nutzung zur Tageszeit eingehalten werden. Daraufhin erteilte das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe im November 2023 die Baugenehmigung, da keine unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten sei. Zudem bleibe die Verkehrsmehrbelastung in einem unkritischen Bereich, der für eine verkehrsberuhigte Zone akzeptabel sei.

Gegen diese Genehmigung erhob die Klägerin im Dezember 2023 Klage. Es gebe in unmittelbarer Nähe bereits drei Tiefgaragen, eine weitere verschärfe nur die ohnehin bereits prekäre Verkehrssituation an dieser Stelle. Aufgrund der Enge würden Staus entstehen, was Lärm und Abgase zur Folge hätte. Sie verlöre damit ihre Ruhe- und Erholungsfunktion auf ihrem angrenzenden Grundstück, zumal die Hohe Gasse als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt sei. Die von der Stadt vorgelegte Stellungnahme bzw. das Gutachten seien zum einen nicht belegt bzw. nachvollziehbar und gingen von falschen Zahlen aus. Die Baugenehmigung müsse daher aufgehoben werden.

Im Verfahren kam das Gericht aber zur Überzeugung, dass die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt werde, zudem verstoße die erteilte Baugenehmigung nicht gegen zu beachtende Bestimmungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Auch hinsichtlich des gerügten Lärms oder der Abgase könnten keine Ansprüche abgeleitet werden. Des Weiteren sei die Behauptung, es werde gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, nach Auffassung des Gerichts aus der Luft gegriffen. Das eingeholte schalltechnische Gutachten zeige, dass alle geforderten Werte eingehalten werden können, immissionsschutzrechtlich bestünden daher keine Bedenken.

Das Gericht wies daher die Klage in seinem 27 Seiten umfassenden Urteil kostenpflichtig ab.

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