Aufbau des Nationalen Waffenregisters auch im RN-Kreis

(rnk) Nach dem Amoklauf in Winnenden brachte die Regierung ein zentrales Waffenregister in das deutsche Waffengesetz ein. Gleichzeitig setzte Deutschland damit eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein Computer gestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt sein muss und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird. In diesem Waffenregister sind für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, zu registrieren und zu speichern.

„Die Bundesrepublik nimmt hier eine Vorreiterrolle ein“, erläutert Nils Gütle, zuständiger Referatsleiter im Ordnungsamt der Kreiswaffenbehörde, „denn der deutsche Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Nationale Waffenregister bereits bis Ende 2012, und somit zwei Jahre vor Ablauf der eigentlichen Frist, aufgebaut sein muss.“ Bislang seien die Daten genehmigungspflichtiger Waffen zwar bei den rund 600 einzelnen Behörden in den Ländern gespeichert, jedoch seien diese nicht untereinander vernetzt, so der zuständige Referatsleiter. Das soll sich mit der neuen Datenbank, die beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelt ist, nun ändern. Man verspricht sich neben einem schnelleren Informationsaustausch auch Verbesserungen für die Polizei bei Lagebeurteilungen, bei der Bewältigung von Einsatzlagen und bei polizeilichen Ermittlungen. Jedoch auch für die innere Sicherheit leistet das Nationale Waffenregister einen wichtigen Beitrag, denn der Weg einer Waffe kann über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückverfolgt werden.

Bis zum Ende dieses Jahres müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis den gesamten Waffenbestand aller rund 7.800 Waffenbesitzer in die neue Datenbank einpflegen. Das sind laut Gütle Daten von etwa 30.400 Waffen, die für das neue Nationale Waffenregister aufbereitet, aktualisiert und erfasst werden müssen. Das bedeutet für das Team, dass alle Waffendaten bis spätestens 2017 überprüft und gegebenenfalls den Standards des nationalen Waffenregisters angepasst werden müssen, um Ungereimtheiten bei den Waffen- und Kaliberbezeichnungen zu klären.

Der Aufbau dieser Datenbank ist nicht nur ein Kraftakt für die Waffenbehörde, er ist auch umstritten. In Jäger-, Schützen- und Sammlerkreisen stößt das Nationale Waffenregister auf Kritik. Dort werden Datenlecks bei der Sammlung sicherheitsrelevanter Daten rechtstreuer Bürger an einer zentralen Stelle befürchtet. Um Datenmissbrauch zu verhindern, hat der Bund, der den Hauptanteil der entstehenden Kosten trägt, jedoch ein ausgeklügeltes IT-Sicherheitskonzept entwickelt, das den unberechtigten Zugriff auf die Waffendaten verhindern soll. Zudem bleibt die Durchführung der durch den Gesetzgeber geforderten Aufbewahrungskontrollen bei den Waffenbesitzern vor Ort ein weiterer Schwerpunkt des Teams.

 

 

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