Aus dem Kreistag: Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses

(bs – 4.12.19) Sitzung vom Dienstag, den 3. Dezember

Annahme von Geldspenden und ähnlichen Zuwendungen

Der Annahme von Geldspenden und ähnlichen Zuwendungen in Höhe von 1160 Euro für den bestimmten Verwendungszweck wurde zugestimmt.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Susanne Vierling, stellte den Chancengleichheitsplan für die Jahre 2019 bis 2025 des Landratsamtes inklusive der darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen vor. Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 1928 Personen beschäftigt, zwei Drittel davon waren Frauen.

Wirtschaftsplan 2020 der Schwetzinger SWR-Festspiele GmbH

Dem Wirtschaftsplan 2020 der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH wurde zugestimmt. Der Landkreis ist neben der SWR Media Services GmbH und der Stadt Schwetzingen zu einem Drittel am Stammkapital der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH beteiligt. Der Rhein-Neckar-Kreis stellt dafür 100.000 € im Haushaltplan 2020 zur Verfügung.

Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar

Seit Anfang 2015 realisiert der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar, dem der Rhein-Neckar-Kreis und alle 54 Städte und Gemeinden im Landkreis angehören, eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur im Kreisgebiet. Ziel ist es, langfristig jedes Grundstück mit der zukunftssichernden Glasfaser-Technologie anzuschließen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur regionalen Wohn- und Lebensqualität sowie zur Schaffung neuer und zukunftsfähiger Arbeitsplätze geleistet. Das Jahresergebnis 2018 in Höhe von 0,00 € (weder Verlust noch Gewinn) wird festgestellt. Dem Verbandsvorsitzenden, der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Hauptausschusses wird für das Jahr 2018 wurde Entlastung erteilt und eine überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 61.364,03 € an den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar wurde zugestimmt. Hierbei sollen die Kreisrätinnen und Kreisräte das Jahresergebnis 2018 feststellen, dem Verbandsvorsitzenden, der Der Ergebnishaushalt 2019 wird überplanmäßig mit 61.364,03 € belastet. Die notwendigen finanziellen Mittel für den Zweckverband für das Jahr 2020 in Höhe von 790 T€ wurden im Haushaltsplan 2020 des Rhein-Neckar-Kreises eingeplant.

Angelegenheiten der Abfallverwertungs-Gesellschaften (AVR)

Der Landrat wurde legitimiert, in der Gesellschafterversammlung der AVR Kommunal GmbH der Bestellung von Peter Mülbaier zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der AVR Kommunal Service GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zuzustimmen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag der AVR GewerbeService GmbH geändert. Der Gesellschaftsvertrag der AVR GewerbeService 

GmbH stammt aus dem Jahr 2009. Seitdem haben sich sowohl die Firmierung des Gesellschafters als auch die gesetzlichen Vorschriften für Gesellschaftsverträge von Tochtergesellschaften des Rhein-Neckar-Kreises geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurden aktualisiert.

Digitalisierung in der Kreisverwaltung und in den Kreisschulen

Durch die Beschaffung des Storage-Systems wurden die Verwaltung zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und deren zugeordnete Ziele unterstützt. Außerdem dient die Umsetzung der Maßnahme darüber hinaus der IT-Ausstattung an den Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises“. Der, die Schlussabrechnung der ITEOS (AöR) in Höhe von knapp 1,687 Millionen Euro für die Lieferung und Implementierung eines Storage-Systems (Datenspeicher) für die IT des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis wurde anerkannt.

Haushaltsentwicklung 2019

Über die sehr erfreuliche Entwicklung des 2019 des Rhein-Neckar-Kreises (Kernhaushalt sowie Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik) wurde berichtet.

Neues Umsatzsteuerrecht

Das Umsatzsteuerrecht wurde neu geregelt. Von der SPD-Kreistagsfraktion wurde, mithilfe eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) steuerliche Pflichtverstöße und Nachzahlungen zu vermeiden, Betriebsprüfungen zu erleichtern sowie Steuerpotenziale zu nutzen. Die Verwaltung hat bereits Mitte 2017 zusammen mit dem Projekt zur Umsetzung der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (Einführung § 2b Umsatzsteuergesetz) damit begonnen hat. Das neue Umsatzsteuerrecht findet für den Rhein-Neckar-Kreis ab dem 01.01.2021 Anwendung. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass Einnahmen des Rhein-Neckar-Kreises, die bislang nicht umsatzsteuerpflichtig waren, zukünftig steuerpflichtig werden können. Das enthält einen sehr aufwendigen Umstellungsprozess mit einer umfassenden und vollständigen Tätigkeiten-, Einnahmen- und Vertragsanalyse des gesamten Landratsamts.

Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine eingesehen werden.

 

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

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