Aus dem Kreistag: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

(bs – 12.11.20) Am 10. November 2020 hatte die Sitzung folgende Ergebnisse:

Energiebericht für die kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäude des Rhein-Neckar-Kreises

Vom Bericht wurde Kenntnis genommen. Der Energiebericht 2018 – 2019 zeigt die energetische Optimierung der Liegenschaften, die durch Bauunterhaltungsmittel und Klimaschutzmittel ermöglicht werden. In Folge sinken die Aufwendungen für Wärme, Strom und Wasser.

Förderung der Biodiversität und Stärkung der Artenvielfalt im Rhein-Neckar-Kreis – Sachstandsbericht

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft nahm von der bisherigen Umsetzung des fraktionsübergreifenden Antrags zur Förderung der Artenvielfalt im Rhein-Neckar-Kreis Kenntnis und stimmte der weiteren Vorgehensweise zu. Auswirkungen auf die strategischen Ziele: Das Thema Biodiversität soll in den Entwurf der strategischen Ziele 2022 beim Themenkomplex „Klima- und Umweltschutz“ unter Handlungsfeld „H3: Förderung der Biodiversität im Rhein-Neckar-Kreis (neu)“ aufgenommen werden. Der Strategie-prozess 2021 wurde aufgrund der Corona-Situation 2020 ausgesetzt. Finanzielle Auswirkungen / Auswirkungen auf den Stellenplan: Zur Konzepterstellung, Planung sowie für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Biodiversität werden Klimaschutzmittel des Rhein-Neckar-Kreises verwendet. Im Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik 2021 werden entsprechende Mittel eingeplant. Die Personalstelle „Fachkraft für Biodiversitätsmanagement“ ist bereits seit 2020 im Stellenplan des Eigenbetriebs dauerhaft verankert.´

Kooperationsvereinbarung mit der Klimastiftung für Bürger

Der Kooperationsvereinbarung mit der Klimastiftung für Bürger zum Projekt „PRIO1- Das Klima-Netzwerk“ mit einer Laufzeit von 6 Jahren wurde zugestimmt. Auswirkungen auf die strategischen Ziele: Die Maßnahmen im Klimaschutz dienen der Erreichung des strategischen Ziels im Themenkomplex Klima- und Umweltschutz (H1) „Verringerung von klimaschädlichen Emissionen“. Finanzielle Auswirkungen / Auswirkungen auf den Stellenplan: Die erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich auf 100.000 € / Jahr und sind im Budget Klimaschutzmittel enthalten.

Öffentlicher Personennahverkehr im Rhein-Neckar-Kreis: Förderung des laufenden Betriebes der Stadtbahnlinien 5 und 5a (RNV) – Ausgleichssätze für 2021 und 2022 b) Straßenbahnlinien 22 und 23 (RNV) – Ausgleichssatz für 2021

Die mit dem Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr verbundene Neufestsetzung der Ausgleichssätze trägt dem Ziel, die Mobilitätsangebote im Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten, Rechnung. Der Kreis fördert die Aufwendungen der Städte und Gemeinden für den laufenden Betrieb mit Straßen- und Stadtbahnen im Folgejahr mit 40 %. Die Aufwendungen des Kreises im Rahmen des aktuellen Förderprogrammes werden in die Haushalts- und Finanzplanung eingestellt und stehen damit zur Verfügung. Insgesamt stehen für die Ausgleichssätze für die betroffenen Gemeinden im Haushaltsentwurf 2021 Mittel in Höhe von über 7 Millionen € zur Verfügung.

Öffentlicher Personennahverkehr im Rhein-Neckar-Kreis – Förderung von Investitionen – Ausbau Knoten Mannheim – Heidelberg

Der auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallende Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar ZRN-Sonderumlage zur Finanzierung der Planungskosten für den Ausbau des Knotens Mannheim – Heidelberg zu. Mit der Übernahme des im Rahmen der ZRN (Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar) – Sonderumlage auf den Kreis entfallenden kommunalen Finanzierungsanteils für die Vorplanung wird dem Ziel, die Mobilitätsangebote im Rhein-Neckar-Kreis zu verbessern, Rechnung getragen. Finanzielle Auswirkungen / Auswirkungen auf den Stellenplan: Die erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich auf rd. 321 T€. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 sollen rd. 96 T€ eingestellt und die verbleibenden rd. 225 T€ sollen in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden (129 T€ im Jahr 2022 und rd. 96 T€ im Jahr 2023). Dies sind allerdings nur die Planungskosten. Folgende Einzelmaßnahmen sind zum Ausbau des Knotens Mannheim – Heidelberg notwendig:

  • Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs im Hauptbahnhof Mannheim zur Herstellung zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten (Bahnsteig F)

  • Verschwenkung der Gleise im Hauptbahnhof Mannheim einschließlich Anpassungsmaßnahmen am Ost- und Westkopf

  • Kapazitätsausweitung zwischen Mannheim – Hauptbahnhof und Mannheim – Friedrichsfeld Süd (dreigleisiger Ausbau)

  • Verbesserter Anschluss der Main-Neckar-Bahn (kreuzungsarme Anbindung in Mannheim – Friedrichsfeld

  • 4 Getrennte Einführung der Main-Neckar-Bahn und der Strecke von Mannheim in den Hauptbahnhof Heidelberg (viergleisiger Ausbau zwischen Heidelberg – Hauptbahnhof und Heidelberg – Wieblingen)

Zurzeit werden die Gesamtkosten in Höhe von rd. auf 197,6 Mio. € (142,7 Mio. € Baukosten, 54,9 Mio. € Planungskosten) geschätzt. Trotz höherer Förderkonditionen durch das GVFG-Bundesprogramm würde von diesen Gesamtkosten ein erheblicher Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 73,6 Mio. € (30,0 Mio. € Baukosten und 43,6 Mio. € Planungskosten) auf den ZRN entfallen, vorausgesetzt, dass es über die sich aus dem GVFG ergebende Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg keine weitere Finanzierungsbeteiligung des Landes geben wird. Sollte die Planung zu einer Bestätigung der bisherigen Kostenansätze führen, würde auf den Rhein-Neckar-Kreis bei Anwendung des ZRN-Umlageschlüssels ein Kostenanteil für das Teilprojekt 2 in Höhe von rd. 8,4 Mio. € (Planungs- und Baukosten) entfallen. Diese Angaben zu den geschätzten Baukosten und anderen nicht zuwendungsfähigen Kosten sind nicht Grundlage von Beschlüssen, da die Höhe dieser Kosten vor Abschluss der Vorplanung zu unbestimmt sind.

Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine eingesehen werden.

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

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