Aus dem Kreistag – Kurz und bündig: Beschlüsse des Jugendhilfe-Ausschusses

Folgende Entscheidungen wurden  am 18. Oktober 2016  getroffen:

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales legte seinen Bericht über die zentralen Befunde der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für den Rhein-Neckar-Kreis zur Kenntnis vor.

4680 - Bruno Sauerzapf

„Kurz und bündig“ – Kolumne von Bruno Sauerzapf

Der Bericht zum Stand der Jugendberufshilfe im Rhein-Neckar-Kreis wird zur Kenntnis genommen. Die Jugendberufshilfe ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie hat die Aufgabe, benachteiligte Jugendliche in ihrer ungesicherten Situation zu unterstützen und ihre Lebensgestaltungs- und sozialen Kompetenzen zu fördern. Die Erhaltung der Gesundheit, Motivation und Fähigkeit zu eigenständigem Lernen, das Pflegen sozialer Kontakte bzw. die Integration in soziale Netzwerke werden mit eingeschlossen. Im Kontext schulischer Berufsvorbereitung unterstützt die Jugendberufshilfe die Schüler/-innen beim Übergang in den Beruf.

Zur Förderung der Jugendarbeit stellt der Rhein-Neckar-Kreis 2016 € 140.000 € zur Verfügung. Dem Mittelverteilungsvorschlag des Kreisjugendrings wurde zugestimmt, ebenso wurde der Jahresbericht des Kreisjugendrings zur Kenntnis genommen.

  • Das Projekt Förderung integrativer Vereinsarbeit im Rhein-Neckar-Kreis richtet sich an Vereine im Rhein-Neckar-Kreis, die bereits mit jungen Geflüchteten arbeiten oder die in diesem Bereich gerne tätig werden möchten. Folgende Ziele sollten für junge Menschen bis 21 Jahren mit Fluchterfahrung angestrebt werden:
  • Integration der jungen Menschen in unsere Gesellschaft
  • Interkulturelle Begegnungen fördern
  • Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung, der Selbständigkeit und Eigeninitiative sowie der Mitverantwortung und Mitbestimmung
  • Partizipation und Demokratie werden eingeübt und praktiziert
  • Auseinandersetzung mit Werten und Normen unserer Gesellschaft sowie mit den Grundwerten der Verfassung
  • Schaffung außerschulischer und außerfamiliärer Erfahrungsfelder
  • Vermittlung von neuen Erfahrungen und besonderen Erlebnissen
  • Förderung des Dialogs zu Migration, Flucht und Asyl innerhalb unserer Gesellschaft

Der Jugendhilfeausschuss nahm vom Ausbaustand der Kindertagesbetreuung zum Stichtag 01.03.2016 Kenntnis.

Die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe 0 – 11 Jahre ist von 2014 auf 2015 um 1.243 Kinder auf insgesamt 59.021 Kinder angestiegen. Davon waren 31.858 Kinder zwischen 0 und 6,5 Jahre alt, dies sind 839 Kinder mehr als im Vorjahr.

Die Anzahl der betreuten Kinder hat im Zeitraum vom 01.03.2015 bis zum 01.03.2016 um 356 Kinder zugenommen. Deren Gesamtzahl ist von insgesamt 21.170 auf 21.526 gestiegen. Diese Kinder werden in 1293 Gruppen – alle Angebotsformen eingeschlossen – betreut. Die Gesamtzahl der Gruppen lag vor einem Jahr bei 1259 und ist damit um 34 Gruppen gestiegen.

Innerhalb eines Jahres konnte die Zahl der neu genehmigten Plätze von 24.139 auf 24.620 um 481 Plätze erhöht werden. Die Zahl der betreuten Kinder liegt unter der Zahl der genehmigten Plätze. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass am Stichtag (01.03. eines Jahres) noch nicht alle Plätze in den Gruppen belegt sein können. Auch nach diesem Stichtag sind Kinder in die Gruppen aufzunehmen und insofern Plätze frei zu halten. Häufig sind Kinder bereits angemeldet, werden aber zum Stichtag tatsächlich noch nicht in der Einrichtung betreut. Darüber hinaus gibt es die Notwendigkeit, für einen kurzfristigen Platzbedarf, z.B. für neu zugezogene Familien, freie Plätze in den Betreuungsangeboten zur Verfügung zu haben.

Die Sitzungsunterlagen sind in der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises enthalten. Sie können gelesen oder heruntergeladen werden. (Homepage: Rhein-Neckar-Kreis – Landratsamt – Kreistag und Landrat – Ratsinformationen – Sitzungen – Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.10.2016

Bruno Sauerzapf, Fraktionsvorsitzender

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