Aus dem Kreistag: Schulen, Kultur und Sport

Endscheidungen des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 23. November 2014:

(bs – 1.12.14) Insgesamt wurden 358.700 € an Sportförderungsmitteln an die Sportvereine insbesondere für nebenberufliche Übungsleiter, zur Förderung der Jugendarbeit verteilt und zur Bauunterhaltung verteilt. Dem Vorschlag der Sportkreise Heidelberg, Mannheim und Sinsheim wurde zugestimmt.

Die Sachstands- und Erfahrungsberichte über die Erfahrungen der Sonderschulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises über die Inklusion, die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung wurden mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Einen „Stein der Weisen“ gibt es bei der Inklusion nicht. Ob und wie Inklusion erfolgen sollte, muss zwischen den Eltern, Jugendsozialarbeitern und Sozialpädagogen der Sonderschulen abgestellt. Nicht immer ist das Kinderwohl identisch mit dem Elternwillen.

In dem neuen Schulgesetz, dass 2015/2016 verabschiedet werden soll, müssen verbindliche Festlegungen getroffen werden , welche die Verantwortlichkeiten des Landes und aller beteiligten Partner definieren. Gleichzeitig muss das Land ein klares Bekenntnis ablegen, dass den Kommunen ihre Kosten insbesondere als Schulträger, Träger der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe und der Schülerbeförderungskosten-Erstattung ersetzt werden. Mehr als die Hälfte der Eltern erwarten, dass ihre Kinder eine Sonderschule besuchen. Sonderschulen sind in ihrer Differenziertheit unverzichtbar. Die Weiterleitung der Sachkostenbeiträge an die Gemeinden wird ab 2015 nicht mehr erfolgen, weil die eigenen Kosten des Kreises die Sachkostenbeiträge bei weitem übersteigen.

Der Bericht zur Jugendsozialarbeit an den Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises im Schuljahr 2014/2014 fiel sehr positiv aus. Der Rhein-Neckar-Kreis fördert die Stellen der Jugendsozialarbeit in allen Schulen im Rhein-Neckar-Kreis zu einem Drittel der Personalkosten.

Der Aufnahme der Planung für die barrierefreie Erschließung und Verbindung der Gebäude A und C sowie der Verbesserung der Funktionalität des Verbindungsbaues als zentrales Erschließungselement am Zentrum Beruflichen Schulen Schwetzingen mit Kosten in Höhe von rund 1,5 Millionen € wurde zugestimmt.

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