Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 05.06.2019

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 05.06.2019

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Ines Veits und GR Rouven Röser zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird seitens der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderats vom 08. Mai 2019 (Nr. 8/2019) und des Technischen Ausschusses vom 07.05.2019 (Nr. 5/2019)

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatsitzung (Nr. 8/2019) vom 08.05.2019 und des Technischen Ausschusses (Nr. 5/2019) vom 07.05.2019 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2019

Zu TOP 5 (Personalangelegenheiten) teilt BM Förster mit, dass der Gemeinderat der Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für die Telefonzentrale zugestimmt hat.

TOP 5 ─ Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten

Die Rede von BM Förster ist nachfolgend kursiv abgedruckt. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Schulze,

liebe Gemeinderätin Wenz,

wehrte Gemeinderatskolleginnen und -kollegen,

liebe Gäste,

ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe, im Auftrag des Gemeindetages Baden-Württemberg, zwei Mitgliedern des Gemeinderates von Nußloch für ihr langjähriges Engagement zu danken und auszuzeichnen.

Kommunalpolitik, das ist nicht bloß Politik im Kleinen, sie hat vielmehr großes Gewicht. In Berlin und Stuttgart wird medienwirksam beschlossen und wir vor Ort müssen oftmals die Suppe auslöffeln, obwohl wir häufig genug im Vorfeld solcher Entscheidungen auf Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten für den Fall der örtlichen Umsetzung hingewiesen haben.

 

Aber ich sehe viel lieber die positiven Wirkungen unseres Tuns in diesem Ratssaal im Vordergrund. Das, was hier an dieser Stelle beschlossen und von uns als Verwaltung umgesetzt wird, ist unmittelbar sichtbar und spürbar. Die Entscheidungen, die im Gemeinderat gefällt werden, sie betreffen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger direkt und unmittelbar. Jeder Einzelne merkt es privat, in der Familie, in seinem Verein, im Betrieb, wo vom Gemeinderat die Prioritäten gesetzt werden. Im Gegensatz zu Landtags- und Bundestagsabgeordneten werden Sie als Kommunalpolitiker ganz schnell mit den Folgen Ihres Tuns und Handelns konfrontiert. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden die beiden heute zu ehrenden Gemeinderätinnen bereits seit 10 Jahren. 10 Jahre ist es her, in denen sie sich auf dieses besonders aufwändige Feld der Politik begeben und seither viel Ihrer Freizeit geopfert haben, während andere ihren privaten Hobbies und Vergnügen nachgegangen sind.

Diesen ehrenamtlichen Einsatz würdigt der Gemeindetag Baden-Württemberg und zeichnet daher langjährige Mitglieder aus, die auf 10 Jahre und mehr Ratstätigkeit zurückblicken können.

Diese Auszeichnung möchte ich heute Abend Frau Gemeinderätin Ingrid Schulze und Frau Gemeinderätin Susanne Wenz hier überreichen.

Sehr geehrte Frau Schulze, Sie sind am 07.06.2009 erstmals für die Fratktion Bündnis´90/Die Grünen in den Nußlocher Gemeinderat gewählt worden, seit dem 08.12.2010 sind Sie stellv. Fraktionsvorsitzende. In der zurückliegenden Zeit waren Sie u. a. Mitglied im Verwaltungsausschuss, Technischen Ausschuss, Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine, im Schulbeirat sowie im Aufsichtsrat der KWG. Mit der Ehrung für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit in unserer Gemeinde endet auch zugleich Ihr politisches Wirken für Nußloch. Sie werden Nußloch den Rücken kehren und sind aus diesem Grund bei der Kommunalwahl im Mai nicht mehr angetreten, was ich persönlich sowie Ihre treue Wählerschaft sehr bedauern.

Auch Sie, Frau Wenz, sind erstmals am 07.06.2009 erfolgreich zur Wahl angetreten und waren zunächst stellv. Fraktionsvorsitzende ehe Sie ab dem 01.05.2010 den Fraktionsvorsitz übernommen haben. In der ersten Amtsperiode vertraten Sie die SPD-Fraktion im Verwaltungsausschuss und im Aufsichtsrat der KWG. Bei Ihrer Wiederwahl im Jahr 2014 erhielten Sie 1.943 Stimmen und bewahrten so als Stimmenkönigin der SPD Ihren Sitz im Nußlocher Gemeinderat. Seither waren Sie zusätzlich zu den beiden vorgenannten Mitgliedschaften noch im Technischen Ausschuss sowie im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine ehrenamtlich aktiv. Bei der jüngsten Gemeinderatswahl im Mai 2019 konnten Sie mit 2.121 Stimmen Ihren persönlichen Rekord knacken. Dies sind der Lohn und die Früchte Ihres Engagements welche die Bürgerinnen und Bürger durch die Wiederwahl zum Ausdruck bringen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in der nun beginnenden Amtsperiode und hoffe, Ihnen in 10 Jahren eine weitere Auszeichnung des Gemeindetags Baden-Württemberg überreichen zu können.

Frau Schulze, Frau Wenz, Herzlichen Glückwunsch und insbesondere herzlichen Dank für Ihren jahrelangen und unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde!

Anschließend überreicht BM Förster den zu ehrenden Gemeinderatsmitgliedern die Ehrenstele und die Ehrennadel des Gemeindetages sowie ein Präsent der Gemeinde Nußloch.

TOP 6 ─ Vorstellung Klimaschutzkonzept durch die Fa. B.A.U.M. Consult

BM Förster berichtet, dass neben dem Gemeindeentwicklungskonzept und dem Mobilitätskonzept auch ein Klimaschutzkonzept in Arbeit ist. Hiermit hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.02.2019 die Firma B.A.U.M Consult beauftragt. BM Förster begrüßt Frau Zapf, die stellvertretend für die Firma in heutiger Sitzung anwesend ist und übergibt ihr das Wort.

Frau Zapf stellt anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 1) die Arbeitsschritte und das Ziel des Klimaschutzkonzepts vor. Insbesondere geht sie darauf ein, dass man sich derzeit in der Analyse- und Bewertungsphase befinde. In Nußloch beginne man in Sachen Klima nicht bei null da man bereits durch einige Dinge wie beispielsweise die Teilnahme an der Earth Hour, die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung und durch die Anlaufstelle für Energieeffizienzfragen der Kliba im Rathaus in der Vergangenheit nicht untätig war. Im Laufe der Erstellung des Konzepts wird man die Jugendlichen durch einen Workshop mit einbeziehen, eine Klimawerkstatt veranstalten und einen Klimarat gründen, informiert Frau Zapf. Als Herzstück des Konzepts nennt Frau Zapf den Maßnahmenkatalog, der die Beschreibung der prioritären Maßnahmen (Leitprojekte), die Energieverbrauchs-, Energiekosten- und CO2-Minderungseffekte, den Zeitraum und die Kosten für die Durchführung, die „Kümmerer“, weitere Akteure, die Zielgruppen sowie die ersten Handlungsschritte beinhaltet und den es zu erarbeiten gilt. Abschließend teilt Frau Zapf mit, dass bei der geplanten Gemeinderatsklausur im Juli bereits erste Ergebnisse zum 1. Schritt (Analyse und Bewertung) vorgestellt werden können.

GRätin Veits bedankt sich bei Frau Zapf für den interessanten Vortrag. Sie begrüßt es insbesondere, dass die Jugend und die Bürgerschaft mit einbezogen wird. Sie sei froh, dass man sich dazu entschieden habe, die Klausurtagung erst mit dem neuen Gemeinderat durchzuführen und ist sehr gespannt auf erste Ergebnisse.

GRätin Wenz bedankt sich ebenfalls und schließt sich den Worten ihrer Vorrednerin an.

Für die Fraktionen CDU und FDP/BfN bekunden GR Baumeister und GR Schuster ihre Enttäuschung über den heutigen Vortrag. Sie hatten erwartet, dass man in heutiger Sitzung bereits einiges mehr erfahre als nur die Konzeptvorstellung und Information über die Firma. Ein erster Zwischenbericht wäre wünschenswert gewesen.

GR Dr. Neuweiler ist froh darüber, dass er durch die Bürgerbeteiligung weiterhin an dem Konzept mitarbeiten darf, auch wenn er kein Gemeinderat mehr ist.

Abschließend dankt auch BM Förster Frau Zapf für den Vortrag.

TOP 7 ─ Sanierungsplanung „Ortsmitte III“
– Vorstellung der Vorplanung inkl. neuer Verkehrsführung

BM Förster übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk stellt anhand einer Präsentation und der Sitzungsvorlage den Sachverhalt dar. Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“, welches die Straßen Hilda-, Werder-, Kaiser,- Schiller-, Dreikönig- und Blumenstraße beinhaltet, müssen umfangreiche Sanierungs- und Reparaturarbeiten im Bereich des Kanal- und Straßenbaus durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen insbesondere im Bereich der Schillerschule und dem St. Josef Kindergarten verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindergarten- und Schulweg sicherer zu machen. Auch die Straßenführung soll geändert werden um die Sicherheit weiter zu erhöhen. BAL Leyk erklärt, dass man bereits im frühen Stadium der Maßnahme die unmittelbar betroffenen Personenkreise mit einbezogen hat. Man habe insbesondere mit der Schillerschule, dem St. Josef Kindergarten, dem Apfelbäumchen und der Anwohnerschaft den Austausch gesucht. Bei den Gesprächen hat auch das Ingenieurbüro Eiling und der Verkehrsplaner Herr Wammetsberger mitgewirkt. Gemeinsam mit allen Akteuren habe man nun ein Konzept erarbeitet, das aus Verwaltungssicht so umgesetzt werden könne. Auch wenn es sich um Gemeindestraßen handle, müsse man zunächst noch die Polizei dazu hören, da eine massive Änderung geplant ist. BAL Leyk informiert, dass man mit dem PKW künftig nicht mehr in die Werderstraße von der Hauptstraße kommend einfahren könne. Die Einbahnstraße werde komplett gedreht, sodass man künftig aus Westen kommend über die Werderstraße nach rechts auf die Hauptstraße einbiegen könne. Der nahegelegene Kreisel ermöglicht die Fahrt nach Leimen. Die Dreikönigstraße könne man künftig nur noch bis zur Kreuzung Schillerstraße befahren, sie wird als Sackgasse ausgebildet und ermöglicht durch einen Poller nur noch den Müll- und Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt. Die Blumenstraße wird ebenfalls zu einer Einbahnstraße und überdies zu einer Spielstraße. Die Straßen Hilda- und Kaiserstraße behalten ihre aktuelle Verkehrsführung, erklärt BAL Leyk weiter. Durch die Einrichtung einer „Kiss and go-Zone“ möchte man erwirken, dass nur noch dort die Schüler von den Eltern hingefahren und abgeholt werden. Gefährliche Wendemanöver wie in der Vergangenheit soll es dadurch nicht mehr geben. Grundsätzlich möchte man alle Parkplätze erhalten, wie beispielsweise der Parkplatz in der Dreikönigstraße. In einem verkehrsberuhigten Bereich könne man jedoch nur in gekennzeichneten Bereichen parken, so BAL Leyk weiter. Bei der Erneuerung des Straßenbelags sollen alle Straßen niveaugleich ausgebaut werden um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die einzelnen Bereiche werden optisch voneinander getrennt.

GR Kettemann bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung. Er stellt klar, dass an dem Termin am 28.05.2019 bewusst kein Gemeinderat anwesend war, da dieser Termin ausschließlich für die Anwohner sein sollte. Die CDU-Fraktion sieht die Ausfahrt auf die Hauptstraße über die Werderstraße kritisch. Diese Ecke sei ohnehin ein Knotenpunkt, den man hierdurch weiter belasten und verschlimmern würde, merkt GR Kettemann an.

GRätin Veits bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen durch BAL Leyk. Die Bereiche Kanal- und Straßenbau sowie die Kinderbetreuung seien die größten Ausgaben einer Gemeinde. Auch wenn man am Ende nicht viel sehe von den Ausgaben, da sie sich unter dem Erdreich befinden, ist es dennoch notwendig, diese Maßnahmen durchzuführen. Auch sie sieht die Ausfahrt aus der Werderstraße auf die Hauptstraße eher mit skeptischen Augen, die Ausführung sei jedoch nicht in Stein gemeißelt. Sollte man merken, dass diese Lösung nicht praktikabel ist, könne man immer noch über Alternativen nachdenken. Grundsätzlich sei die Verkehrsführung gut gelöst. GRätin Veits wünscht sich in diesem Bereich vermehrte Kontrollen durch den GVD da hier oftmals falsch geparkt werde.

Auch GRätin Wenz findet die Vorschläge sehr gut und lobt das ganzheitliche Angehen der Maßnahme.

GR Molitor hingegen äußert ebenfalls Bedenken wegen der Kreuzung Werderstraße/Hauptstraße.

GR Baumeister schließt sich den Worten seiner Vorredner an. Er schlägt vor, den Kreuzungsbereich Sinsheimer Straße/Hauptstraße zu entlasten, in dem man links und rechts vom Gehweg wenige Zentimeter wegnimmt, um die Straße zu verbreitern. So könne man gleichzeitig nebeneinander abbiegen.

BM Förster informiert, dass man hierzu bereits in Gesprächen mit dem Rhein-Neckar-Kreis sei.

GR Röser möchte in Erfahrung bringen, welche Art von Schadensklasse, von der sich die Sanierungsweise ableitet, vorliegt.

BM Förster sichert die Weitergabe dieser Daten per E-Mail zu.

TOP 8 ─ Errichtung einer Doppelgarage
Am Herrenweg 2
– Antrag auf Bauvorbescheid

BM Förster zitiert aus der Vorlage. Er erklärt, dass im vorliegenden Fall in Form eines Bauvorbescheids geklärt werden soll, ob die geplante Doppelgarage außerhalb des im Bebauungsplan vorgegebenen Baufensters errichtet werden kann. Die Platzierung des vorgegebenen Baufensters sei tatsächlich ungünstig, weshalb BM Förster dem heutigen Antrag zustimmen wird.

GR Schuster berichtet anhand von Fotoaufnahmen über den aktuellen Bautenstand. Für ihn sei verwunderlich, weshalb man bereits während des Antragsverfahrens mit den Bauarbeiten beginne. Es seien bereits Pflasterarbeiten vorgenommen worden, welche darauf hindeuten, dass die beantragte Doppelgarage so nicht zur Ausführung komme. Die Sicht im Kurvenbereich sei durch die Stützmauern ohnehin bereits eingeschränkt, weshalb GR Schuster dazu plädiere, die geplante Garage nach hinten zu versetzen und einen PKW-Stellplatz vor der Garage auszubilden.

BM Förster erklärt, dass man mit dem Bauvorbescheid nur die grundsätzliche Möglichkeit einer Abweichung der Vorgaben des Bebauungsplans auf diesem Grundstück zu beurteilen hat. Wenn es zum Bau der Garage komme, unabhängig ob Doppel- oder Einzelgarage, müsse ohnehin ein Bauantrag gestellt werden, bei dem das Vorhaben erneut beurteilt werde.

GRätin Veits erklärt, dass die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, da die Platzierung des Baufensters tatsächlich sehr ungünstig gewählt wurde. Sie ist jedoch immer wieder überrascht, dass schon während der Prüfung des Antrags mit den Arbeiten begonnen wird.

GR Dr. Neuwiler spricht sich für das Abweichen des Baufensters aus. Er sieht die geringere Versiegelung als ausschlaggebendes Argument.

GR Baumeister ist ebenfalls der Meinung, dass das nun angedachte Baufenster viel besser ist im Vergleich zu dem im Bebauungsplan. Ebenfalls irritiert sei er jedoch über die bereits durchgeführten Pflasterarbeiten. Beim Bauantragsverfahren müsse man nochmals prüfen, was genau im Vorfeld schon passiert ist.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem abweichenden Standort der Doppelgarage zu und erteilt ebenso die Befreiung hinsichtlich des Mindestabstandes zur Straße.

TOP 9 ─ Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Blumenstraße 28/Sofienstraße 18
– Antrag auf Bauvorbescheid

BM Förster erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Er erklärt, dass das Vorhaben nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liege, weshalb es nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Hierbei sind die Fragen: „Fügt sich die Höhenlage des geplanten Neubaus in die nähere Umgebung ein?“, „Ist die geplante finale Traufhöhe in Bezug auf die Blumenstraße von NN 149,575 m ü NN genehmigungsfähig?“, „Ist die geplante finale Firsthöhe in Bezug auf die Blumenstraße von NN 151,59 m ü NN genehmigungsfähig?“, „Fügt sich die geplante Bauweise und der damit verbundenen Grundstücksausnutzung in seiner Eigenart in die nähere Umgebung ein?“ und „Ist der geplante Neubau städtebaulich vertretbar?“ zu beantworten. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aus baurechtlicher Sicht diese Fragen allesamt mit „ja“ beantwortet werden könnten.

GR Kettemann ist bewusst, dass es sich heute lediglich um eine Bauvoranfrage und nicht um einen Bauantrag handle. Dennoch würde man heute die Grundlage für eine mögliche Bebauung schaffen. Das Gebiet sei durch Einzel- und Doppelhäuser geprägt, weshalb GR Kettemann der Meinung ist, dass sich das geplante Objekt optisch nicht in die nähere Umgebung einfüge, auch wenn dies aus rechtlicher Sicht nicht beanstandet werden könne. Er wird sich dennoch seiner Stimme enthalten.

BAL Leyk erklärt, dass das Gebäude Blumenstraße 19 die Firsthöhe vorgibt, welche höher ist als die des geplanten Objekts. Außerdem befinde sich in nur 140 Metern das Objekt Sofienstraße 30 mit 9 Wohneinheiten.

GRätin Veits empfindet die geplante Grundstücksausnutzung zu massiv, die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen könnten max. mit einem 6-Familienhaus leben. Auch die Angrenzereinwendungen könne man verstehen. Die Gastronomie werde immer weniger, durch den Bau des Objekts sei die Außenbewirtung der „Linde“ gefährdet. GRätin Veits erklärt, dass sie und ihre Fraktionskollegen nicht zustimmen werden. Durch die Ablehnung erhoffe sie sich, noch andere Möglichkeiten vorgelegt zu bekommen.

Auch GR Dr. Neuweiler findet das geplante Haus zu groß. Dies passe nicht zur dörflichen Struktur, auch wenn dies baurechtlich nicht relevant ist.

GR Molitor könne den Investor verstehen, dass er das Maximum aus dem Grundstück herausholen möchte. Ein Anwohner habe das geplante Vorhaben als „Bunker“ bezeichnet. Auch der Blickwinkel der Nachbarn könne man nachvollziehen. Die SPD-Fraktion werde wegen der fehlenden Stellplätze dagegen stimmen. Er findet es erfreulich, dass zu heutiger Sitzung so viele Zuhörer gekommen sind, um die Behandlung des Tagesordnungspunktes mitzuverfolgen. Die im Vorfeld zur Sitzung stattgefundenen Diskussionen in den Sozialen Medien findet er hingegen nicht passend, weshalb sich der Gemeinderat hierzu auch nicht geäußert habe.

GR Baumeister zitiert folgendes Gerichtsurteil vom 03.04.2014 des BVerwG:

Das Kriterium des Maßes der baulichen Nutzung richtet sich nach solchen Faktoren, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen. Ihrer absoluten Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen insoweit das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des ‚Maßes der baulichen Nutzung‘ an (u.a. BVerwG, Beschluss vom 03.04.2014, 4 B 12/14).

Für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung sind die vorhandenen „Gebäude“ in der näheren Umgebung zueinander in Beziehung zu setzen. Gebäude prägen ihre Umgebung nicht durch einzelne Maßbestimmungsfaktoren, sondern erzielten ihre optische maßstabbildende Wirkung durch ihr Gesamterscheinungsbild. Deshalb muss hinsichtlich der Frage des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung kumulierend auf die absolute Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe abgestellt werden. Die Übereinstimmung von Vorhaben und Referenzobjekten nur in einem Maßfaktor genügt nicht, da sie dazu führen kann, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben. Dies jedoch widerspricht der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten.

Damit sich ein Bauvorhaben im Rahmen des § 34 BauGB seinem Maß nach in die nähere Umgebung einfügt, ist es vielmehr erforderlich, dass es in der unmittelbaren Umgebung des Baugrundstücks ein Referenzobjekt gibt, das hinsichtlich sämtlicher Maßfaktoren mit dem Bauvorhaben vergleichbar ist.“

GR Baumeister erachtet als Maßstab für die Beurteilung die Bebauung der westlich der Blumenstraße liegende Teil der Sofienstraße, nicht jedoch das Quartier Walldorfer Straße und östliche Blumenstraße. In diesem Gebiet ist vorwiegend eine sog. Zeilenbebauung aufzufinden, welche fast geschlossen ist. Das westlich der Blumenstraße liegende Gebiet ist hingegen von Einzel- und Zweifamilienhäusern geprägt, so GR Baumeister weiter. Das 150 m weiter unten stehende 9-Familienhaus ist sehr weit entfernt vom geplanten Bauvorhaben und ist nicht als Maßstab anzunehmen, beurteilt GR Baumeister. Die Fragestellung der Bauvoranfrage mit Bezug auf die Blumenstraße sei nicht korrekt, was schon alleine deshalb ein Zurückweisungsgrund sei. Der Eingang des geplanten Mehrfamilienhauses ist in der Sofienstraße vorgesehen, auch liegt die maßgebliche Baulänge von 24 x 15 m in der Sofienstraße. Diese Größe ist im gesamten Quartier so nicht zu finden. Auch die vorgetragene Stellplatzproblematik sei ein weiterer Grund, so GR Baumeister weiter, weshalb alle drei Fraktionsmitglieder dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 1 Ja-Stimme(n) (BM Förster), 14 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) (Kettemann, Schuster) folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat lehnt die geplante Höhenlage mit der gewählten Trauf- und Firsthöhe ab.

2. Der Gemeinderat lehnt die Bauweise und die Grundstücksausnutzung ab.

3. Der Gemeinderat stimmt nicht zu, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.

TOP 10 ─ Errichtung einer Poolanlage – geänderte Planung
Panoramastraße 1a
– Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster zitiert aus der Vorlage und gibt bekannt, dass die Bauarbeiten der Bauherren unmittelbar nach Mitteilung der Verwaltung, dass hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist, eingestellt wurden. Die Errichtung einer Poolanlage war bereits geplant, die Planung sei nun jedoch geändert worden. Die erstmalige Beratung im Technischen Ausschuss erfolgte am 08.11.2016.

GR Dr. Neuweiler erklärt, dass man hierüber bereits mehrfach diskutiert habe, die Zustimmung von Seiten der Freien Wähler werde daher erfolgen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Poolanlage mit ca. 39 m³ auf dem Flst. Nr. 5826/1, Panoramastraße 1a zu und erteilt folgende Befreiung:

Errichtung einer Poolanlage mit ca. 39 m³.

TOP 11 ─ Information über Bauvorhaben ohne erforderliche Entscheidungen der Gemeinde

BM Förster informiert, dass dem Technischen Ausschuss gemäß § 7 der Hauptsatzung, Bauvorhaben, welche sich uneingeschränkt an die Vorgaben des Bebauungsplans halten, nur noch zur Kenntnis vorgelegt werden. Die heutige Sitzungsvorlage enthält das Bauvorhaben „Am Maulbeerweg 8, Neubau einer Photovoltaikanlage und einer Terrasse auf der Garage“ sowie das Vorhaben „Schreiberweg 10, Umbau, Modernisierung und Erweiterung eines Wohnhauses sowie Überdachung einer Dachterrasse und Aufstellen eines Balkons.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12 ─ Fenstertausch Apfelbäumchen
– Auftragsvergabe

BM Förster erklärt die Sachdarstellung anhand der Sitzungsvorlage. Man habe seit 2015 Mittel für den Tausch von 5 Fensterelementen im Haushalt der Gemeinde vorgesehen, die Arbeiten wurden jedoch bisher nicht durchgeführt. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 97.000 € inkl. aller Anpassungs- und sonstigen Arbeiten. Trotz mehrmaliger Nachfrage bei den Firmen wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Angebot abgegeben. Die Verwaltung geht davon aus, dass das vorhandene Budget ausreichend ist, erklärt BM Förster weiter. Da die Arbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden sollen, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Verwaltung durch den Gemeinderat ermächtigt wird, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Verschiebung des Tagesordnungspunkts auf die Sitzung im Juli wäre zu spät und die Ausführung der Arbeiten in den Sommermonaten könne nicht gewährleistet werden, so BM Förster weiter. Die Verwaltung werde den Gemeinderat über die hoffentlich in den nächsten 1-2 Wochen eingehenden Angebote informieren. Sollte das vorgegebene Budget nicht ausreichend sein, müsse der Tagesordnungspunkt erneut im Gemeinderat beraten werden, führt BM Förster abschließend aus.

GR Kettemann erkundigt sich nach dem Stand der Dinge bei der Attika-Sanierung.

BAL Leyk führt hierzu aus, dass derzeit die Maßnahme durch einen Statiker geprüft werde. Man wolle im Herbst mit den Arbeiten zwischen den beiden Sportlereingängen der Halle 1 und Halle 2 beginnen. Die optische Ausführung werde vorab in einer Gemeinderatssitzung abgestimmt. Man geht derzeit davon aus, dass man beim Freilegen der Grundkonstruktion noch auf einige „Überraschungen“ treffe, die von außen zunächst nicht sichtbar sind, befürchtet BAL Leyk.

GRätin Veits möchte in Erfahrung bringen, ob die Attika-Sanierung nicht im Bereich des Apfelbäumchens zuerst erfolgen kann.

BAL Leyk erklärt, dass die Zeit hierfür nicht ausreiche. Im Moment gehe keine Gefahr für die Kinder aus, da entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, welche regelmäßig überprüft werden.

Auch die Fraktionen der SPD, Freien Wähler und FDP/BfN sehen die Arbeiten als dringend erforderlich an. Gerade wegen des Klima- und Arbeitsschutzes müsse gehandelt werden.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag für die Fensterbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Das Teilbudget von ca. 70.000,- € für die reinen Fensterbauarbeiten dient dabei als festgelegte Obergrenze für die Zuständigkeit der Verwaltung.

TOP 13 ─ Konzessionsvergabeverfahren Gas
Beauftragung eines Beratungsbüros
-Auftragsvergabe

KAL Einsele erklärt anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Im Wesentlichen geht sie darauf ein, dass die Gaskonzession Ende 2021 ausläuft. Aufgrund der Bekanntmachung im Bundesanzeiger haben sich drei Energieversorgungsunternehmen gemeldet und ihr Interesse bekundet. Daher müsse ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchgeführt werden. Dies sei erstmals der Fall, da sich bisher immer nur der bisherige Konzessionsnehmer beworben hatte. Weiter berichtet KAL Einsele, dass der Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrags nur alle 10 Jahre erfolgt. Dementsprechend gering sei das Wissen der Verwaltung, hier ein rechtskonformes Verfahren durchzuführen und die Einbindung eines externen Beraters unumgänglich. Von Vorteil sei, dass die Gemeinde Sandhausen vor dem gleichen Problem stehe und man sich hier eine gemeinsame Vergabe vorstellen könne. Hierdurch spare man ca. 15-20 %. Die Verwaltung schlägt vor, die Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem voraussichtlichen Honorar i. H. v. 17.326,40 € zu beauftragen. Bei der Haushaltsplanung 2019 habe man nicht damit gerechnet, dass das Thema der Gaskonzession so komplex ist, weshalb die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen, informiert KAL Einsele abschließend.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens zu einem voraussichtlichen Honorar i.H.v. 17.326,40 € zu.

Die Mittel hierfür werden 2019 außerplanmäßig bereitgestellt bzw. anteilig im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

TOP 14 ─ Jahresrechnung 2018
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

BM Förster zitiert aus der Vorlage. Er erklärt, dass von den zu genehmigenden Ausgaben von insgesamt 333.424,94 € im Verwaltungshaushalt und 839.624,49 € im Vermögenshaushalt der größte „Batzen“ die Einigung im Rechtsstreit über die Erschließung des Neubaugebiets „Beim Seidenweg“ mit der EnBW ausmache. Zudem seien überplanmäßig rd. 70.000 € für Gerichts- u. ähnliche Kosten im Rahmen der Olympiahallen-Sanierung angefallen. Die aufgrund der Erschließung des Baugebiets „Beim Seidenweg“ und der Sanierung der Olympiahalle durchgeführte GPA-Prüfung von Bauausgaben war ebenfalls überplanmäßig zu verbuchen. Vorgenannte musste vorgenommen werden, um das Verfahren mit der EnBW abzuschließen, erklärt BM Förster weiter. Die Zahlung der Gemeinde aufgrund der Einigung mit der EnBW lag bei 1,4 Millionen Euro. Durch Haushaltsreste konnten die überplanmäßig zur Verfügung zu stellenden Mittel auf rd. 800.000 € reduziert werden, so BM Förster abschließend.

Wortmeldungen ergehen keine.

Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2018. Die Liste der noch nicht genehmigten über und außerplanmäßigen Ausgaben wird Bestandteil der Niederschrift.

TOP 15 ─ Aktualisierung der Konditionen für das Gemeindedarlehen an die KWG GmbH

BM Förster berichtet, dass man durch den Vorschlag der CDU, laufende Darlehen abzulösen, in der Vergangenheit bereits einige Euro sparen konnte. Nun habe man auch ein Darlehen, welches man im Jahr 2006 von der KWG GmbH übernommen hat, ebenfalls abgelöst und hierdurch 274.215,41 € an Zinsen gespart. Zur genaueren Erläuterung übergibt BM Förster das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele erklärt, dass man das Darlehen über 6.545.000 € im Jahr 2006 von der KWG GmbH übernommen und hierfür selbst einen Kredit aufgenommen hat. Die Zins- und Tilgungsleistungen habe hierbei die KWG GmbH übernommen sodass für die Gemeinde keinerlei Kosten entstanden sind. Das erst im Jahr 2035 regulär auslaufende Darlehen habe die Gemeinde nun frühzeitig abgelöst und hierdurch, trotz Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1.192.622,49 €, die von BM Förster bereits erwähnten Zinsen eingespart. Die im Jahr 2006 mit der KWG GmbH abgeschlossene Vereinbarung erhalte zwar keinerlei Anpassungen, aus Sicht der Verwaltung sei es jedoch angemessen, diese Ersparnis zumindest anteilig an die KWG GmbH weiterzugeben. KAL Einseles ausgearbeiteter Vorschlag sieht daher einerseits vor, dass durch die Tochtergesellschaft die tatsächlich entstandenen Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden müssen. Andererseits habe die Gemeinde mit dem für die Ablösung des Kredits verwendeten Geld keine Geldanlage tätigen können und somit auch keine Guthabenzinsen erwirtschaften können. Diese entgangenen Guthabenzinsen sollen nun ebenfalls von der KWG GmbH übernommen werden, so KAL Einsele weiter. Dies bedeute, dass die Verzinsung der Restschuld i. H. v. 4.338.349,785 € und der Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 % gesenkt wird und man somit von der Ersparnis rd. 103.000 € an die Tochtergesellschaft abgebe. Die Gemeinde gehe hierbei abermals 0 auf 0 raus. Die Vereinbarung mit den neuen Konditionen laufe zum 31.12.2030 aus, so KAL Einsele abschließend.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Zinssatzes auf 0,5% und einer Restlaufzeit bis 31.12.2030 zu. Die KWG GmbH trägt zudem die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung; diese werden ebenfalls mit 0,5 % verzinst.

TOP 16 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster teilt mit, dass in der heutigen Sitzung über die Annahme von insgesamt 4 Spenden zu einem Gesamtwert von 950,00 € zu entscheiden ist. Die größte Spende i. H. v. 500,00 € kommt von den Materialseilbahnfreunden für den Kinderhilfsfond. BM Förster bedankt sich bei allen Spendern.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 17 Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 17.1 – Garagen Silcherweg

GR Röser erkundigt sich nach dem Sachstand der geplanten Garagen und/oder Stellplätzen im Silcherweg.

BM Förster erklärt hierzu, dass die Gemeinde immer noch mit 1-2 Eigentümern des Nachbargrundstücks in Gesprächen sei, welche bisher ihr Einverständnis verwehrt haben. Zudem ist die Größe der Stellplatzgrundstücke nicht mehr zeitgemäß und wären so nicht umsetzbar. Hier wird noch nach einer Lösung gesucht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.2 – Anmerkungen zu TOP 9

GR Baumeister möchte anmerken, dass die Fraktion FDP/BfN keineswegs gegen eine innerörtliche Nachverdichtung ist, dies solle jedoch mit Maß und Ziel erfolgen.

BM Förster erklärt, dass er persönlich angegriffen wurde, er wolle eine Nachverdichtung mit aller Gewalt. Dies stimme so nicht. Er befürchte jedoch, dass hier zwar von Seiten der Gemeinde dagegen gestimmt werden könne, das Baurechtsamt der Gemeinde wie auch schon bei anderen Bauvorhaben geschehen, wieder mal „einen Strich durch die Rechnung“ machen werde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18 Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 18.1 – Urnenstelen Friedhof Nußloch

BM Förster teilt mit, dass mit den Bauarbeiten für die Errichtung weiterer Urnenstelen Mitte Juni begonnen werde. Die Arbeiten dauern voraussichtlich 6-8 Wochen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.2 – Straßensanierung Weberstraße

BM Förster informiert, dass mit den Sanierungsarbeiten voraussichtlich Ende Juni begonnen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.3 – Sonstige Straßenbelagsausbesserungen

Weiter teilt BM Förster mit, dass im Bereich des Gehwegs vor der Rossmann Filiale und in der Odenwaldstraße Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Zudem habe der RNK die Absenkung im Bereich der Bushaltestelle am Lindenplatz behoben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.4 – Jugendworkshop

BM Förster berichtet vom Jugendworkshop am 25.05.2019, welcher in seinen Augen sehr erfolgreich war. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im September vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.5 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster GRätin Veits und GR Schuster recht herzlich,

auch im Namen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates nachträglich zum

Geburtstag.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 21:03 Uhr-

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