Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 13.11.19

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Susanne Wenz und GR Martin Rupp zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 25.09.2019 (Nr. 16/2019) und 16.10.2019 (Nr. 17/2019

BM Förster berichtet, dass die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2019 abermals nicht vorgelegt werden könne. Er bittet dies zu entschuldigen, da es eine fast 6-stündige Sitzung war und Frau Wallenwein zum ersten Mal eine Sitzung protokolliere.

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatsitzung (Nr.17/2019) vom 16.10.2019 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ 1. Ergänzung ─ Lärmaktionsplan
– Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
– Beschluss der Endfassung

BM Förster zeigt sich überrascht über die sehr dürftige Teilnahme an der heutigen Sitzung von Seiten der Bürgerschaft. Schließlich sei dies ein umtreibendes Thema, welches heute beschlossen werde. Zur Erläuterung des Sachverhalts begrüßt BM Förster Herrn Köhler vom Ingenieurbüro Köhler und Leutwein und erteilt ihm das Wort.

Herr Köhler ruft die Vorstellung des Lärmaktionsplans in der Juli-Sitzung in Erinnerung. Er stellt anhand einer Power-Point-Präsentation nochmals die wesentlichen Aspekte des Planes dar. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. Weiter informiert Herr Köhler, dass zwischenzeitlich die Anhörung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden sei. Einer der wichtigsten Stellungnahmen seien die der Straßenverkehrsbehörden.

Von deren Seite sei eine prinzipielle Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen erteilt worden. Vorbehalte habe es allerdings bei der Hauptstraße im Bereich des Kreisels in Richtung Leimen gegeben. Hier sei eine durchgängige Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen, erklärt Herr Köhler weiter. Laut Analyse seien jedoch in diesem Bereich lediglich 8 Personen von Überschreitungen von 65 dba tagsüber und 55 dba nachts betroffen. Ein sogenannter Lückenschluss, welcher dort vorgesehen war, sei von Seiten der Verkehrsbehörden zunächst so nicht akzeptiert worden. Von einem Lückenschluss spreche man, wenn zwischen zwei Bereichen, in denen Überschreitungen berechnet wurden und somit lärmreduzierende Maßnahmen erforderlich sind, die Maßnahmen durchgehend angeordnet werden, auch wenn in dieser Lücke keine Überschreitungen berechnet wurden, erläutert Herr Köhler.

Ein Lückenschluss könne jedoch nur durchgeführt werden, wenn die Lücke weniger als 300 Meter betrage. Bei rechtsfehlerfreier Abwägung habe die Gemeinde das Recht dazu, diese Maßnahme anzuordnen. Zu diesem Entschluss sei man nun gekommen, so Herr Köhler weiter. Begründet werde die Anordnung darin, dass zum einen bereits Beschwerden von diesem Bereich vorlägen, zum anderen die Werte lediglich 0,8 unter dem Auslösewert lägen. Daher ist davon auszugehen, dass bei einer minimalen Erhöhung des Verkehrsaufkommens eine Überschreitung auch in dieser momentan vorhandenen Lücke festgestellt werden könne.

Weiter informiert Herr Köhler, dass die durch die Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführte Verkehrsverlagerung weniger in ruhigere Bereiche, sondern viel mehr auf die B3 verlagert wird. Einzig die Kurpfalzstraße könne durch die Maßnahme betroffen sein. Berechnet sei hier jedoch ein Verkehrsaufkommen von max. 250 PKWs innerhalb von 24 Stunden, was jedoch ebenfalls schwanken könne und nicht unbedingt eintreten müsse. Diese Zahl sei auch so gering, dass dies tagesabhängig bereits jetzt vorhanden sein kann. In der Annahme, dass sich ca. 1.000 Fahrzeuge auf die B3 verlagern, habe das Ingenieurbüro in diesem Bereich nochmals eine Schallausbreitungsanalyse durchgeführt.

Durch die Umsetzung der lärmreduzierenden Maßnahmen im Bereich der Hauptstraße und Walldorfer Straße könne man eine Halbierung des Verkehrslärms erzielen. Möglich sei die Reduzierung um 3 bis 5 dba, stellt Herr Köhler fest. Die Maßnahmen haben sogar positive Effekte bis in den Bereich der Massengasse, zeigt Herr Köhler anhand der Präsentation auf. In den Wohngebieten entlang der B3 ergeben sich hierdurch rein rechnerisch keine lärmrelevanten Auslösewerte, die gegen die vorgenannten Maßnahmen in der Hauptstraße und Walldorfer Straße sprechen. Weitere Argumente gegen die Einrichtung einer 30er-Zone kamen aus den Reihen des ÖPNVs, berichtet Herr Köhler weiter.

Die Reduzierung der Geschwindigkeit bringe eine Fahrzeitverlängerung und infolge dessen eine Anpassung der Taktung mit sich. Betrachte man jedoch die Verlängerung der Fahrtzeit von längstens etwas über einer Minute bei der Buslinie 726, komme man bei Abwägung zu dem Ergebnis, dass es bei einer milderen Maßnahme, beispielsweise durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h dennoch zu einer Fahrzeitverlängerung von mind. 30 Sekunden, längstens 50 Sekunden komme und somit ebenfalls eine Taktanpassung erforderlich sei. Auch sei durch die vielen Bushaltestellen und Kreuzungsbereiche ohnehin ein gewisser Puffer in der Fahrzeit eingerechnet, sodass die Geschwindigkeitsreduzierung nicht gänzlich durchschlagen müsse, ist Herr Köhler der Auffassung.

Von Seiten der Bürgerschaft seien bei der Verwaltung lediglich Stellungnahmen von Anwohnern der oberen Sinsheimer Straße eingegangen. Hier ginge es vornehmlich darum, die 30er-Zone bis zum Ortsausgang Richtung Maisbach fortzuführen. Die Maßnahme war für die Sinsheimer Straße nur bis zur Einmündung in den Rheinblick vorgesehen, erklärt Herr Köhler. Dies deshalb, da von der Einmündung Rheinblick bis Ortsende keine Auslösewerte erreicht worden seien. Dennoch, so Herr Köhler weiter, sei durch die Steigung und der Beschleunigung von Tempo 30 auf Tempo 50 mit einer relativ hohen Lärmemission zu rechnen. Welche dann, zu möglichen Auslösewerten führen könnten, welche dann die Maßnahme ohnehin von Nöten machen würde. Somit habe man nach Abwägung den Wunsch der Anwohner im Maßnahmenkatalog angepasst.

Weiter erklärt Herr Köhler, dass in Bezug auf die freiwilligen Lärmsanierungsmaßnahmen des Straßenbaulastträgers, für die es hingegen keinen Rechtsanspruch gebe, keine dezidierte Zusage durch das Regierungspräsidium gegeben worden sei. Wenn die Fahrbahn erneuert werden müsse, werde geprüft, vorher nicht, bringt es Herr Köhler auf den Punkt. Anträge der Bürgerschaft auf Zuschüsse für beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern können gestellt werden. Eine generelle Zusage auf Bezuschussung solcher Maßnahmen sei jedoch bisher nicht erteilt worden. Abschließend erklärt Herr Köhler, dass bei einer Beschlussfassung des Lärmaktionsplans am heutigen Abend, dieser seine bindende Wirkung erlange und durch die Kommune zeitnah die entsprechenden Maßnahmen angeordnet werden können, welche dann durch den jeweiligen Straßenbaulasttäger auszuführen sind.

GR Röser bedankt sich bei Herrn Köhler für den Vortrag. Die Weiterführung der Tempo 30 bis zum Ortsende der Sinsheimer Straße könne von der CDU-Fraktion mitgetragen werden. Die Bedenken des ÖPNV haben nach Auffassung von GR Röser jedoch keine Relevanz. Das Fahren von Temop 50 sei in der Realität in der Hauptstraße für den Bus ohnehin nicht möglich.

Auch GRätin Veits bedankt sich bei Herrn Köhler für den Sachvortrag. Die 30er-Zone der Hauptstraße sei im Maßnahmenplan lediglich bis zur Sofienstraße eingeplant. Wünschenswert wäre die Verlängerung zumindest bis zur Einmündung in die Goethestraße, da man so noch den Bereich um den Park und das Altersheim schützen könne.

BM Förster betont, dass es heute weniger um die Sicherheit sondern vielmehr um die gesundheitsbelastenden Emissionswerte gehe und entgegnet, dass die Verlängerung bis zur Goethestraße im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht umsetzbar sei, da in diesem Bereich die für die Maßnahme notwendigen Auslösewerte nicht erreicht würden.

Zudem ist GRätin Veits ebenfalls der Auffassung, dass die Busse keine 50 km/h fahren können und durch die Einrichtung von Bus-Cups im Rahmen des Mobilitätskonzepts für die Fahrzeit wieder Abhilfe geschaffen werden könne. Die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen könne im Übrigen den vorgestellten Maßnahmen zustimmen, informiert die Fraktionssprecherin Veits.

GR Baumeister ist gegen den Lückenschluss zwischen dem Restaurant Felderbock und Kreisel Nord. Er möchte in Erfahrung bringen wie sich das Voranschreiten der E-Mobilität auf die Lärmbelastung auswirke.

Herr Köhler erläutert, dass bei einem Tempo 30 fast nur noch Rollgeräusche der Reifen wahrzunehmen seien, daher mache es keinen Unterschied, ob Verbrennungsmotor oder E-Motor.

Weiter fordert GR Baumeister, dass bei einer Verlagerung des Verkehrs auf die B3 nochmals das Regierungspräsidium zur Überprüfung der dortigen Lärmschutzwand aufgefordert werde. Ein Anwohner habe tagsüber eine Lärmbelastung von 57 dba gemessen.

Darauf antwortet BM Förster, dass beim Lärmaktionsplan nicht gemessen, sondern gerechnet werde. Eine Messung zähle daher nicht. Herr Köhler informiert zudem, dass die Berechnung bei einem vermehrten Verkehrsaufkommen auf der B3 ergeben habe, dass die Lärmemissionen bei den angrenzenden Wohngebieten lediglich um 0,3 Punkte gestiegen seien.

Auch GR Molitor ist der Auffassung, dass die Lärmschutzwand dahingehend geprüft werden müsse. Ein wenig enttäuscht sei er, dass der Lärmaktionsplan nicht flächendeckend für Lärmreduzierung sorgen könne.

BM Förster informiert, dass die Änderungswünsche, wie die Überprüfung der Lärmschutzwand entlang der B3 oder die südliche Verlängerung der 30er-Zone in der Hauptstraße über den Lärmaktionsplan nicht realisierbar seien. Bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans in 5 Jahren könne man sich wieder über Möglichkeiten unterhalten, welche dann eventuell durch andere Gegebenheiten umgesetzt werden können. Er nennt beispielsweise auch den Bereich der Walldorfer Straße auf Höhe des REWE-Markts. Eine Tempolimit 30 wäre auch hier wünschenswert.

GR Baumeister beantragt eine Abstimmung über den Lückenschluss bei der Hauptstraße.

GRätin Falkner informiert, dass sie entgegen der Meinung ihrer Fraktionskollegen für einen Lückenschluss sei.

GRätin Wenz regt an, bei Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung auch die Einhaltung in Form von Blitzern zu kontrollieren.

BM Förster entgegnet, dass die Gemeinde nur auf Straßen blitzen könne, die der Gemeinde gehören. Die Gemeinde könne lediglich den Rhein-Neckar-Kreis auffordern, an diesen Stellen zu blitzen. Verpflichtet hierzu ist dieser jedoch nicht.

BM Förster sieht den Lückenschluss bei der Hauptstraße als sinnvolle Maßnahme an. Gerade im Hinblick auf den geplanten Fahrradweg, sei ein Tempolimit angemessen. Er erklärt, dass der weitreichendste Antrag zur Abstimmung gebracht werde, dies sei in dem Fall der Vorschlag der Verwaltung. Ziel sei es nämlich, flächendeckend das Tempolimit auf 30 km/h zu reduzieren.

Der Gemeinderat fasst bei 14 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n) (Baumeister, Lüll, Seemann), 0 Enthaltung(en) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan in seiner Endfassung vom 29.10.2019 unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen.

 

TOP 5 ─ Forst
– Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) für das Forstwirtschaftsjahr 2020
– Vergabe von Holzrückearbeiten

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Förster Böning als Revierleiter sowie Herr Schweigler vom Forstamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Herr Schweigler informiert, dass man bei der diesjährigen Waldbegehung bereits einige Themen angesprochen habe. Vor allem die Folgen für den Wald der zwei sehr trockenen Jahre werden auch weiterhin in der Planung berücksichtigt werden müssen. So könnte es abermals passieren, dass geplante Hiebe im Laufe der Saison verschoben und weitere zufällige Nutzungen durchgeführt werden müssen. Auch sei der Klimawandel nicht mehr rein im Wald erkennbar, sondern schlage sich nun auch in den Zahlen nieder. Bedingt durch die notwendigen zufälligen Nutzungen des Fichtenstammholzes sei der Markt überfüllt und infolgedessen sinke die Nachfrage sowie der Preis. Der Absatz von Laubstammholz sei hingegen auf Vorjahresniveau. Auch fallen höhere Holzerntekosten im Betriebsplan an, da beispielsweise die trockenen Buchenkronen einer erhöhten Vorsicht bedürfen. Des Weiteren kommen kleinere Maßnahmen anstelle von größeren Hieben auf die Forstarbeiter zu und die Bekämpfung und Eindämmung des Borkenkäferbefalls sei ebenso sehr kostenintensiv. Herr Schweigler zeigt weiter auf, dass Kosten für Pflanzungen entstehen und dass bedingt durch die Forstreform, im Bereich der Betreuung und des Holzverkaufes keine subventionierten Leistungen mehr angeboten werden können.

Revierleiter Böning zeigt anhand einer Folie die für das Jahr 2020 geplanten Hiebsorte auf (Anlage zur Niederschrift). Er unterscheidet hierbei zwischen den rot markierten, planmäßigen Hieben und den rot schraffierten Flächen, in denen die Entnahme von abgestorbenen Buchen notwendig sei. Von dem rd. 2190 fm geplanten Einschlag entfällt ca. die Hälfte auf zufällige Nutzungen. Waren es im Jahr 2018 noch rd. 1/3 der Einschlagsmenge habe man im Jahr 2019 hingegen rd. 80 % zufällige Nutzung vornehmen müssen, erläutert Revierleiter Böning weiter. In der verhältnismäßig kleinen Fläche, welche auf der Folie blau dargestellt wird, seien Pflanzungen der derzeit noch klimastabilen Douglasie geplant. Zusammenfassend könne man sagen, so Revierleiter Böning weiter, dass die planmäßige Forstwirtschaft, die man vornehmlich betreibe, in der Realität nicht stattgefunden habe und auch in künftigen Fortwirtschaftsjahren nur schwer durchzuführen sei. Bei den zufälligen Nutzungen der Buche könne man nicht vorhersagen, ob das Holz industriell noch verwertbar sei. Möglich sei, dass das Buchenholz nur noch für den Brennholz-, Spanplatten- oder Zellstoffmarkt Verwendung findet, wofür geringere Preise aufgerufen werden können. Von der geplanten Einschlagmenge habe man u.a. 1.300 fm für die Industrie und rd. 300 fm für den örtlichen Bedarf als Polterholz vorgesehen, informiert Herr Böning. In diesem und letztem Jahr habe man rd. 2.800 fm eingeschlagen, was im Vergleich zu den Planzahlen von rd. 2.000 fm sehr viel sei. Grund hierfür seien, wie angesprochen, die zufälligen Nutzungen aufgrund des Klimas. Auch wenn die kranken Bäume weniger Ertrag gebracht haben, so habe sich dennoch die erhöhte Einschlagmenge zahlenmäßig positiv im Vollzug ausgewirkt, erläutert der Revierleiter weiter. Als Besonderheit sei im kommenden Jahr ein Zaunbau entlang des alten Steinbruchs vorgesehen, die Notwendigkeit sei dem Gemeinderat bei der Waldbegehung erläutert worden. Die angebotenen Preise für die Rückearbeiten sind laut Herrn Böning gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahr, auch die Preise für Polterholz und Schlagraum werden auf Empfehlung beibehalten. Abschließend dankt Revierleiter Böning für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Seine Tätigkeit ende zum Ende des Jahres, da die Gemeinde aufgrund der Forstreform den Vertrag mit dem Rhein-Neckar-Kreis gekündigt hat um künftig den Gemeindewald vom Förster der Stadt Leimen betreuen zu lassen.

Auch BM Förster dankt Herrn Böning für seine gute Arbeit, die er für die Gemeinde Nußloch geleistet habe und überreicht ihm ein Präsent der Gemeinde. Er informiert ergänzend zu den vorgetragenen Zahlen, dass man bei der Planung drei Forstarbeiter eingerechnet habe, derzeit jedoch nur noch zwei Waldarbeiter bei der Gemeinde beschäftigt seien. Bei den durchgeführten Ausschreibungen, bei denen kaum Bewerbungsunterlagen eingegangen seien, habe man keinen adäquaten Ersatz für den ausgeschiedenen Vorarbeiter gefunden.

GR Röser dankt den beiden Herren für den heutigen Vortrag und die fachliche Begleitung an der Waldbegehung. Über den von Revierleiter Böning angesprochenen Zaun sei die CDU-Fraktion sehr unglücklich. Hoffnung habe man, dass der künftige Revierleiter Reinhard noch weitere Ideen mitbringe, um eine naturnahe und optisch passende Lösung zu finden. Weiter gibt GR Röser zu bedenken, ob es nicht aufgrund des vermehrten Arbeitsaufwandes besser sei, die Waldarbeiter-Rotte künftig vermehrt im Nußlocher Wald zu beschäftigen und die Auswärtseinsätze in anderen Kommunen einzuschränken.

GRätin Veits dankt ebenfalls für den Sachvortrag. Der Wald leidet, dies könne man deutlich erkennen. Gerade der Bereich Tannengarten sei völlig zerstört. In den kommenden Jahren gilt es Gesundheitspflege zu betreiben. Die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen werden dem Beschlussvorschlag zustimmen.

GR Baumeister schließt sich den Dankesworten seiner Vorredner an. Er ist der Meinung, dass sich der Klimawandel sicherlich weiterhin erkennbar mache. Der Wald ist für die Bevölkerung ein wichtiges Naherholungsgebiet und muss daher gepflegt und erhalten bleiben. Dies sei es der Fraktion FDP/BfN wert, den Zuschussbedarf zu leisten. Im Vergleich, erziele die gemeindeeigene Gärtnerei bei ähnlichen Arbeiten auch keine Gewinne. Auch GR Baumeister ist mit der vorgezeigten Planung des Zaunes nicht einverstanden und wünscht sich eine bessere Lösung beispielsweise mit einem Handlauf als Absturzsicherung.

BM Förster erwidert, dass er für Unfälle haften müsse. Auch wenn der Zaun ein stückweit das Waldbild an dieser Stelle verschandeln würde, so sei er doch notwendig und werde deshalb auch montiert werden müssen.

Auch GRätin Wenz ist der Meinung, dass man den Wald nicht betriebswirtschaftlich betrachten solle. Der Wald als zentrales Naherholungsgebiet ist es auch der SPD wert, den erhöhten Zuschuss zu gewähren. Langfristig sollte es das Ziel sein, die Waldarbeiterrotte personell wieder zu verstärken. Im Gegensatz zu GR Röser befürchtet GRätin Wenz, dass die Forstarbeiter nicht ausschließlich in Nußloch tätig sein möchten.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) für das Forstwirtschaftsjahr 2020 nach § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetztes zu.

2. Der Forstbetrieb Dirk Kokot, Tulpenstr. 2, 74915 Waibstadt-Daisbach erhält auf der Grundlage des Angebots vom 28.09.2019 den Auftrag zur Durchführung von Holzrückearbeiten im Forstwirtschaftsjahr 2020 für insgesamt voraussichtlich 2/3 des Holzeinschlags.

3. Die Fa. Manfred Ziegler, Neue Str. 2, 74933 Neidenstein erhält auf der Grundlage des Angebots vom 01.10.2019 den Auftrag zur Durchführung von Holzrückearbeiten im Forstwirtschaftsjahr 2020 für insgesamt voraussichtlich 1/3 des Holzeinschlags.

 

TOP 6 ─ Haushalt 2020
– Einbringung des Verwaltungsentwurfs für den Gemeindehaushalt und das
Wasserwerk der Gemeinde Nußloch

Die Rede von BM Förster ist nachfolgend kursiv abgedruckt. Es gilt das gesprochene Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats,

verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

verehrte Gäste der heutigen Gemeinderatssitzung,

endlich ist es soweit! Wir haben einen doppischen Haushalt.

Bei der Durchsicht des heutigen Entwurf des Haushaltsplanes, finden Sie keine Begriffe wie Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt mehr, sondern neue Begriffe wie „Ergebnishaushalt“ und „Finanzhaushalt“.

Es haben sich aber bei weitem nicht nur die Überschrift bzw. Bezeichnungen geändert. Aus „Raider“ wird nicht einfach „Twix“. Auch inhaltlich ändert sich vieles.

In der alten Kameralistik war der Geldverbrauch maßgebend für die Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung. Die Kameralistik weist nach, in welchem Umfang die anfallenden Ausgaben durch Einnahmen ausgeglichen werden können.

Eine leicht verständliche und simple Art der Darstellung, die auch leicht nachvollzogen werden kann.

Was kann diese Kameralistik aber nicht?

Diese Form der Geldrechnung zeigt nicht auf, ob unsere heutige Generation in der Lage ist, ihren Konsum, ihren Werteverzehr selbst zu finanzieren, ob sie von der Substanz lebt oder sogar zukünftige Generationen belastet.

Hier setzt das neue Haushaltsrecht an. Der Gesetzgeber hat den Kommunen, wie ich meine zu Recht, auferlegt, umzustellen. Umzustellen auf ein Haushaltsrecht, das genau das aufzeigt. Seltsam nur, dass das Land Baden-Württemberg diesen Weg der Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens nicht mitgegangen ist, die Gemeinden jedoch auf diese Grundsätze prüfen wird. Aber das ist ein anderes Thema.

Was wird sich ändern?

Ein zentraler Reformansatz ist es, das bisher rein zahlungsorientierte Rechnungswesen durch eine ressourcenorientierte Buchhaltung und Darstellung zu ersetzen.

Es soll verursachungs- und periodengerecht der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr dargestellt werden.

Dies beinhaltet eine grundlegende Änderung des bisherigen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.

Die kamerale Buchführung wird durch ein kaufmännisch orientiertes Buchungssystem, die kommunale Doppik, abgelöst. Der Übergang zum neuen Rechnungswesen hat daher in der Buchhaltung einen klaren Schnitt zum Jahreswechsel zur Folge.

Wichtig zu wissen ist: beide Systeme sind nicht direkt vergleichbar und das macht die Umstellung nicht einfacher.

Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht ist ein besonderer Kraftakt gewesen bzw ist es noch.

Und ich darf feststellen, dass dieses riesige Projekt keinen Bereich der Verwaltung verschont hat und alle zuarbeiten mussten.

Ganz besonders viel Energie musste unsere Kämmerei aufbringen.

Ich darf mich daher neben unserer Kämmerin, Susanne Einsele, die die große Verantwortung trägt bei allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei recht herzlich bedanken. Die Mühe hat sich gelohnt und ich muss ehrlich gestehen, dass ich überaus stolz bin, dass Sie so reibungslos abgelaufen ist. Nie gab es ein Klagen aus der Kämmerei über die Mehrarbeit und der heutige Stichtag wurde bravourös eingehalten.

Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht ist aber kein reines Kämmereiprojekt, sondern ein Gemeinschaftswerk der ganzen Verwaltung. Bei diesem Reformprojekt sind alle Teilbereiche der Verwaltung betroffen, z.B. bei der Bewertung unseres Vermögens oder der Mitarbeit in den Teilprojektgruppen.

Mein ausdrücklicher Dank gilt daher auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu diesem Gesamtwerk beigetragen haben, obwohl wir in diesem Jahr noch so nebenbei ein Gemeindeenwicklungskonzept, ein Mobilitätskonzept, eine Bewerbung für die Gartenschau und auch das Thema Klimaschutz angegangen sind. Mit der heutigen Einbringung ist aber das Thema noch lange nicht erledigt. Die Eröffnungsbilanz steht an und ist ein ganz wichtiger Baustein des neuen Haushalts.

Kommen wir aber nun zum eigentlichen Haushalt! Ich habe es im letzten Jahr schon angekündigt. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht soll eigentlich für den Gemeinderat nicht mehr nur das Zahlenwerk von Interesse sein, vielmehr soll sich der Gemeinderat im neuen Recht noch mehr als Steuerungsorgan sehen und Ziele und Kennzahlen definieren.

Und um dies zu ermöglichen, haben wir glaube ich im Jahr 2019 viel getan. Das Gemeindeentwicklungskonzept und das Mobilitätskonzept wird in der Sondersitzung am 26.11.2019 abschließend vorgestellt und wird uns konkrete Maßnahmen und Ziele für die kommenden Jahre geben.

Natürlich leben diese Konzepte und werden sich in der Zukunft immer wieder anpassen müssen. Dennoch ist es nun endlich gelungen, dass wir einen gemeinsam erarbeiteten Startpunkt haben, an dem wir unsere künftigen Haushalte ausrichten können. Darauf bin ich sehr stolz und für jeden dankbar, der an der Erarbeitung dieser Konzepte mitgewirkt hat. Ich weiß, dass es für alle Beteiligten, vom Gemeinderat bis zur Verwaltung ein anstrengendes Jahr 2019 war, mit vielen vielen Sitzungen (heute alleine schon die 19. Sitzung des Gemeinderats, ohne Ausschüsse) und vielen Bürgerbeteiligungen, aber ich denke es hat sich gelohnt und wir sind nun mit vielen Ideen ausgestattet, die wir für unser künftiges Handeln verwenden können.

Natürlich wollen wir aber auch in 2020 schon einiges angehen und haben nicht auf die Fertigstellung der Konzepte gewartet. Ich möchte nun nicht konkret auf alle Zahlen eingehen, aber dennoch ein paar Highlights erwähnen, die ich finde, dass Sie es wert sind erwähnt zu werden.

Zunächst bin ich äußerst froh, dass es gelungen ist, den ersten doppischen Haushalt mit einem positiven Ergebnis zu planen und dies obwohl wir 1,14 Mio. Euro in der Unterhaltung geplant haben. Wahrscheinlich mit der höchste Ansatz den die Gemeinde hier je hatte, aber der auch in vielen Teilen sicherlich mehr als nötig ist.

Die Botschaft ist aber, dass die Gemeinde Nußloch ihre laufenden Ausgaben mit den laufenden Einnahmen decken kann und was noch viel wichtiger ist, sie kann darüber hinaus auch den schon eingangs erwähnten Ressourcenverbrauch erwirtschaften.

Heißt wir haben zum ersten mal über alle Produkte die Abschreibungen und Verzinsung gelegt und nicht wie Sie es bisher kennen, nur über die vermögensrechnenden Einrichtungen! Wir leben also nicht von der Substanz und auch nicht auf Pump der nächsten Generation.

Ich denke dies ist ein gutes Zeichen und sollte jeden beruhigen, der eben auch weiß, welch vielfältige Aufgaben sich vor uns befinden.

Natürlich muss man auch den Finanzhaushalt in diesem Zusammenhang erwähnen. Ich will unserer Kämmerin nicht zu viel wegnehmen, aber der erste doppische Haushalt hat im Bereich des Finanzhaushalts oft ein Problem durch die fehlenden Haushaltsreste, die nicht mehr gebildet werden können. Diese haben leider schon mal ein Haushaltsjahr belastet und mussten nun wieder als neuer Ansatz angesetzt werden und belasten damit auch das Jahr 2020. Hierdurch lassen sich sicherlich Teile des 8,6 Mio. Euro Finanzierungsbedarfs erklären.

Maßgebend sind jedoch vor allem die 4,7 Mio. Euro die als Baumaßnahmen geplant sind und wir haben 3,25 Mio. Euro eingestellt, die wir gerne für eine Beteiligung bei der EnBW nutzen würden. Über das Projekt „EnBW vernetzt“ werden den Gemeinden 24,9% als Anteil an der EnBW angeboten, mit einer Rendite von 3,6%. Hierzu wird Herr Strohecker von der EnBW aber in der Haushaltsplanberatung näheres erläutern.

Ein ganz entscheidender Teil machen natürlich auch wieder unsere Kindergärten aus. Über 2 Mio. Euro werden hier zur Zahlung fällig, auch weil der St. Josef Kindergarten noch in großer Mehrheit im neuen Jahr saniert werden wird. Ich denke aber, dass wir in den letzten beiden Jahren enorme Anstrengungen unternommen haben, um die fehlenden Plätze der letzten Jahre aufzufangen und unsere Kindergärten auf die nächste Stufe setzen zu können. Es freut mich dann auch wirklich, dass wir im neuen Jahr, mit der finalen Sanierung des St. Josef Kindergartens in allen Kindergärten in Nußloch frisches Essen anbieten können. Ich denke dies sucht seines gleichen in der Umgebung!

Und ich glaube dies muss auch Ziel der Gemeinde für die Zukunft sein. Wir haben in diesem Jahr die letzte 10. Klasse der Werkrealschule verabschiedet. Ich denke wir müssen nun damit auch den Gedanken begraben, dass es nochmal eine weiterführende Schule in Nußloch geben wird. Von daher sehe ich es als durchaus richtiges und legitimes Ziel an, wenn wir uns vornehmen für die Kinder bis zur 4. Klasse perfekte Voraussetzungen in unseren Kindergärten und Schulen zu schaffen.

Und wenn es uns dann noch gelingt eine Verbesserung im ÖPNV zu schaffen, dann hat Nußloch glaube ich seine Hausaufgaben ganz gut gemacht!

Die Sanierung der Schillerschule steht schon in diesem Jahr auf der Agenda, aber ich denke wir müssen hier doch auch über den großen Wurf nachdenken. Wie können wir das Gebiet Hilda-/Werderstraße sinnvoll mit einbinden und welche Nutzungsmöglichkeiten soll es auf dem Gelände beispielsweise für Vereine oder ähnliches geben.

Wir würden daher von Verwaltungsseite vorschlagen und es war ja glaube ich auch schon von der SPD mal angesprochen, dass man einen Architektenwettbewerb für das gesamte Areal durchführt. Die Rektorin, Frau Metzger, ist derzeit an der Erarbeitung des Raumprogramms für die Schule und wir dürfen uns hier auf völlig neue Möglichkeiten für die Schüler freuen.

Leider braucht dies aber auch Zeit und ich denke für dieses Sahnestück in der Mitte von Nußloch sollten wir uns auch die Zeit nehmen. Sicherlich werden wir natürlich dennoch dringend notwendige Maßnahmen umsetzen müssen, um auch den jetzigen Schülern gute Lernbedingungen schaffen zu können.

Aber man muss eben auch sehen, dass unser Bauamt nur eine gewisse Anzahl an Maßnahmen umsetzen kann. Der Um- und Neubau des Fröbelkindergartens hat beispielsweise eine Person über das gesamte Jahr mehr oder weniger komplett gebunden. Und sicherlich wird dies auch bei der Sanierung der Schillerschule so sein. Zudem steht im neuen Jahr auch die Sanierung der Lüftungsanlage in der Festhalle auf dem Programm. Das komplette Dach wird hier aufgemacht werden müssen und auch dies wird viel Kapazitäten in der Verwaltung binden werden.

Kommen wir aber nochmal zu den Konzepten.

Das Mobilitäts- und das Gemeindeentwicklungskonzept stehen kurz vor der Beendigung und werden sicherlich einige Maßnahmen mit sich bringen, die wir derzeit noch nicht im Haushalt stehen haben. Ich denke daher, dass wir uns im Haushalt 2020 darauf einstellen müssen, dass wir das ein oder andere Thema angehen werden, was derzeit noch nicht im Haushalt steht.

Was im Haushalt schon fixiert ist und die größte finanzielle Auswirkung auf den Haushalt 2020 bei den Baumaßnahmen hat, ist die Sanierung der Kanäle und Straßen im Sanierungsgebiet Ortsmitte III, welche u.a. auch im Rahmen des Mobilitätskonzeptes aber vor allem durch unser Bauamt auf den Weg gebracht wurde.

Wir hatten hier angekündigt, dass wir am 03.12. eine weitere Infoveranstaltung für die betroffenen Bürger durchführen. Leider müssen wir diesen Termin wohl auf Januar verschieben, da doch noch ein paar Fragen offenstehen. Insgesamt stehen für dieses Projekt, mit Kanalsanierung, neue Wasserleitungen und neuem Straßenoberbau Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro über zwei Jahre im Raum. Aus dem Sanierungstopf erhalten wir nur Zuschüsse für den Straßenoberbau, der perfekterweise in 2020 von 150 Euro auf 250 Euro je m² erhöht wurde und in Summe wohl 1,8 Mio. Euro ausmachen wird.

Und auch beim Klimaschutzkonzept werden wir uns in 2020 auf das ein oder andere Projekt einstellen, was derzeit ebenso nicht im Haushalt stehen wird. Wir sind derzeit dabei, die gestrige 3 stündige Klimaratssitzung aufzuarbeiten und versuchen gewisse Themen, die eben in 2020 schon einen Finanzbedarf benötigen, für die Haushaltsplanberatung zusammenzustellen, sodass entsprechende Mittel dann doch bereitstehen.

Für die Bevölkerung möchte ich erwähnen, dass wir uns gestern im Klimarat verständigt haben, dass man zum diesem Thema eine Zukunftswerkstatt mit der Bevölkerung für den Januar anstreben möchte und dort auch ganz konkrete Projekte vorstellen will. Ich denke wir haben gestern wirklich einen bunten Blumenstrauß erhalten den es nun gilt auf Sinnhaftigkeit und Priorität zu prüfen.

Meine Damen und Herren, im letzten Jahr haben wir zum ersten Mal den Gemeinderat zur Vorberatung des Haushalts auch konkrete Themen vor Ort gezeigt. Auch in diesem Jahr haben wir dies wieder gemacht und ich bin aufgrund der positiven Resonanz sicher, dass auch dies dazu beitragen wird, dass wir eine sinnvolle und gute Beratung in zwei Wochen durchführen können. Zudem bieten wir Ihnen ja in der nächsten Woche nochmal einen Crashkurs an, damit Sie mit dem neuen Werk einigermaßen gut umgehen können und das finden, was Sie suchen.

Ich denke unter anderem mit diesen Maßnahmen bieten wir von der Verwaltung in den letzten 1,5 Jahren die Transparenz die es benötigt, um vertrauensvoll miteinander arbeiten zu können. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen auch nochmal ganz herzlich bedanken. Ich denke wir haben in diesem Jahr wirklich auch Themen bearbeitet, die weitreichende und auch langfristige Auswirkungen für die Gemeinde haben. Dafür sind wir da und ich denke wir stellen uns den immer größer werdenden Anforderungen aus der Bevölkerung in einem herausragenden Maß. Dass man hier nicht immer einer Meinung sein kann, liegt in der Natur der Sache. Beim Schreiben der Rede musste ich mir aber auch ehrlich eingestehen, dass es mir nicht immer gelungen ist, diese anderen Meinungen völlig emotionslos hinzunehmen. Zum einen ist dies mein guter Vorsatz fürs nächste Jahr, zum anderen aber sicherlich wohl auch etwas menschlich. Dennoch bin ich aber auch dankbar, dass es uns hier im Rund doch immer gelingt schlussendlich das Thema in den Fokus zu rücken und Befindlichkeiten außen vor zu lassen.

Ich hatte es im letzten Jahr schon gesagt. Ich denke wir sind auf dem richtigen Weg und haben dieses Jahr einige wichtige Pflöcke auf diesem Weg gesetzt. Nun gilt es dran zu bleiben und weiter für Nußloch zu arbeiten. Hierauf freue ich mich schon jetzt sehr und der Haushalt 2020 gibt uns hierfür einen guten Rahmen.

Abschließend möchte ich mich noch ganz Besonders bei allen Steuern- und Beitragszahlern bedanken, die es uns ermöglichen die Themen überhaupt auch angehen zu können. Die Verwaltung ist im Gegenzug auch ein vertrauensvoller Partner, da nahezu alle Gebühren und Steuersätze auf dem gleichen Niveau gehalten werden können. Zum Thema Abwasser- und Wasser kommen wir dann ja noch später.

Kommen wir nun aber zu den konkreten Zahlen, die unsere Kämmerin vorstellen darf.

Vielen Dank.“

Die Rede von KAL Einsele ist nachfolgend kursiv abgedruckt. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

werte Gäste,

mit dem Haushaltsentwurf 2020, den die Verwaltung heute dem Gemeinderat zur Prüfung und Diskussion übergibt, legen wir- wie BM Förster bereits ausgeführt hat- erstmals einen doppischen Haushalt vor.

Von allen Fraktionen liegen Anträge zum Haushalt vor. Diese werden im Rahmen der Vorberatung des Haushaltsentwurfs durch den Gemeinderat am 26. bzw. 27.11.2019 erläutert und diskutiert. Soweit sich aus den Anträgen finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ergeben, sind diese im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt, sondern werden je nach Beschluss des Gemeinderats in den finalen Haushalt 2020 eingearbeitet. Dieser wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.12.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bereits in seiner Sitzung vom 23.05.2018 hat der Gemeinderat die Weichen für den Haushalt 2020 gestellt, da hier die Bildung von 3 Teilhaushalten (THH 1 Innere Verwaltung, THH 2 Dienstleistungen und Infrastruktur und THH 3 Allg. Finanzwirtschaft) und die produktorientierte Gliederung festgelegt wurden.

Für die Gemeinde Nußloch haben wir darauf aufbauend in Orientierung an den Produktplan Baden-Württemberg 91 Produkte definiert; für den Wasserversorgungsbetrieb wurden 3 Produkte angelegt. Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs mussten alle kameralen Haushaltsstellen in diese Systematik überführt werden – neudeutsch „Mapping“. Ich bin stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir es gemeinsam geschafft haben, diese zeitintensive Aufgabe fristgerecht zu meistern, um Ihnen heute den Haushaltsentwurf 2020 vorlegen zu können. Daher gilt an dieser Stelle auch mein ausdrücklicher und herzlicher Dank an mein Team der Kämmerei. Ohne das Engagement jedes Einzelnen, könnte ich Ihnen heute keinen Haushalt präsentieren.

In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit meinen Amtsleiterkollegen aus dem Bau- und Hauptamt, aber auch mit den Rektorinnen unserer Schulen, dem Feuerwehkommandanten, unserem Forstrevierleiter und den Stadtwerken Walldorf für die Wasserversorgung ist es gelungen, einen soliden Haushaltsentwurf 2020 vorzulegen.

An dieser Stelle möchte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und nicht immer leichte Konsensfindung meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.

Ein Vergleich mit den Vorjahren ist ab 2020 zum Teil nicht oder nur schwer möglich, da dem doppischen Haushaltsrecht eine völlig andere Systematik zu Grunde liegt, als die Kameralistik.

Der Ergebnishaushalt kann im weitesten Sinn mit dem Verwaltungshaushalt verglichen werden, da dort der laufende Betrieb seinen Niederschlag findet. Den Vermögenshaushalt, worin alle Investitionen, Investitionszuweisungen und die Tilgung dargestellt werden gibt es in vergleichbarer Form nicht mehr.

Der neue Finanzplan ist mit einer Liquiditätsrechnung vergleichbar, denn hier werden alle Ein- und Auszahlungen, die für das kommende Jahr erwartet werden, veranschlagt. Da die Investitionen hier zu Buche schlagen, werden sie im Finanzhaushalt ausgewiesen.

Der Ergebnishaushalt schließt im Entwurf mit einem positiven Ergebnis – einem Gewinn also und das, obwohl Abschreibungen und kalk. Verzinsung flächendeckend über alle Produkte im Haushalt vorgesehen sind und nicht nur wie bisher bei den kostenrechnenden Einrichtungen. Ein Vergleich mit der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt ist daher nicht möglich.

Der Überschuss wäre, wenn er im Rahmen des Jahresabschlusses entsteht, der sog. Gewinnrücklage zuzuführen. Auch diese ist mit der allgemeinen Rücklage nicht zu vergleichen und dient dazu, mögliche Fehlbeträge in Folgejahren auszugleichen.

Bevor ich anhand von Folien auf einzelne wesentliche Einnahme- und Ausgabepositionen etwas genauer eingehe, lassen Sie mich einige allgemeine Anmerkungen zum Haushaltsentwurf 2020 machen.

Der Finanzhaushalt schließt unter Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen mit einem Finanzierungsbedarf von 8.689.100 Euro, was einer früheren Rücklagenentnahme gleichkommt.

Demgegenüber stehen Investitionen von über 11 Mio. Euro. Das Vermögen bleibt zwar bei der Gemeinde – die Mittel stehen allerdings nicht mehr für künftige Dinge zur Verfügung.

Der Finanzhaushalt weist im investiven Bereich neben den Landeszuschüssen für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung, des Max-Berk-Stadions, der Festhalle und des Rathauses, einem Teilzuschuss für den Neubau des Fröbelkindergartens (63.000 €) und den Landesmitteln aus der Ortskernsanierung keine weiteren Einzahlungen aus. Gemeinsame Aufgabe von Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung der nächsten Jahre muss es daher sein, Maßnahmen zur Schaffung von Einnahmen im investiven Bereich zu prüfen und ggf. zu realisieren.

Mein Ziel ist es, Sie, werte Mitglieder des Gemeinderats, zu sensibilisieren, dass unsere angesparten Mittel endlich sind und dies in Ihre Entscheidungen, gerade wenn es um die Realisierung der freiwilligen Aufgaben geht, einfließen zu lassen. Daher sehe ich als Kämmerin trotz der notwendigen Investitionen eine ganz große Chance in einer gemeinsamen Gartenschau mit Leimen. Im Zuge dieser Gartenschau könnten Fördergelder abgerufen werden für Investitionen, die die Gemeinde Nußloch auch ohne die Gartenschau und damit ohne Fördermittel zu realisieren hätte. Es ist daher richtig, sich für das Projekt zu bewerben.“

Die von KAL Einsele verwendeten Folien, zur Veranschaulichung des Haushaltsentwurfs 2020, werden Bestandteil der Niederschrift.

BM Förster bedankt sich abschließend bei KAL Einsele für ihre Ausführungen und verweist den Haushaltsentwurf in die Vorberatung.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt und das Wasserwerk der Gemeinde Nußloch zur Kenntnis und verweist ihn in die Beratung.

 

TOP 7 ─ Wasserversorgungsbetrieb Nußloch
– Verbrauchsgebühren Wasser 2020

BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele erläutert die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage. Insbesondere geht sie darauf ein, dass die in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Gewinne im Bereich der Wasserversorgung dafür gesorgt haben, dass die Verbrauchsgebühr in den letzten Jahren beibehalten werden konnte. Bei der Kalkulation 2019 und 2020 habe sich nun jedoch abgezeichnet, dass die Einnahmen über die aktuelle Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,26 €/m³ die Aufwendungen nicht decken. Rechne man den Gewinn nicht mit ein, sei eine Verbrauchsgebühr von 1,46 €/m³ zu erheben, um Kostendeckung zu erlagen, erläutert KAL Einsele weiter. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass aufgrund des heißen Sommers auch für 2019 Gewinne erzielt werden. Man sei zwar rechtlich nicht dazu verpflichtet, jedoch sieht die Betriebssatzung des Eigenbetriebs vor, Gewinne an die Verbraucher zurückzuführen. Daher seien der Kalkulation 2020 Gewinne i. H. v. 103.000 € zugrunde gelegt worden, sodass auf die Verbraucher eine moderate Gebührensteigerung von vier Cent zukommen wird, informiert KAL Einsele.

BM Förster informiert, dass große Investitionen im Bereich der Wasserversorgung anstünden. Beispielsweise sei man dazu aufgefordert, eine Notversorgung einzurichten. Dies sei notwendig, da die Gemeinde derzeit komplett autark ist. Voraussichtlich werde man dieses Thema in der Januar-Sitzung beraten.

GR Röser teilt mit, dass die CDU-Fraktion der moderaten Gebührensteigerung zustimmen könne.

Auch von Seiten der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen wird dem Beschlussvorschlag zugestimmt, sichert Fraktionssprecherin Veits zu. Seitdem sie als Vertreterin der Gemeinde beim Abwasserzweckverband sei, habe sie das Hintergrundwissen, dass in den kommenden Jahren noch etliche Ausgaben auf die Gemeinde zukommen werden. Dies erläutert GRätin Veits im Vorgriff auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt und spricht bereits auch für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr die Zustimmung der Fraktion aus.

Auch GR Baumeister sieht den Zusammenhang beider Tagesordnungspunkte und gibt daher bereits jetzt für beide Sachverhalte die Stellungnahme der FDP/BfN-Fraktion ab. Die marginale Erhöhung der Verbrauchsgebühr von ca. 5 €/Jahr für einen 4-Personen-Haushalt sei vertretbar.

Vor allem wenn man die im nächsten Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Senkung des Schmutz- und Niederschlagwassers gegenrechne, so GR Baumeister abschließend.

Die Fraktion der SPD sieht die Erhöhung auch als vertretbar an. Eine Kommune solle keine Gewinne erzielen und wenn doch, diese wieder an die Bürger zurückgeben. Eine kostendeckende Gebühr erachtet GRätin Wenz dennoch für notwendig, weshalb sie der Erhöhung zustimmen wird.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2020 auf 1,30 €/m³ festzusetzen.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung gemäß Anlage 2 zu.

TOP 8 ─ Abwasserbeseitigung
-Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2020

Die Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 stellt KAL Einsele anhand einer Power-Point-Präsentation dar. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. KAL Einsele berichtet, dass auf die Gemeinde viele Investitionen im Bereich des Abwassers zukommen werden, ihr Wunsch wäre daher eher, ein Puffer aufzubauen, um für spätere Ausgaben gewappnet zu sein. Dies dürfe die Gemeinde jedoch nicht. Verluste kann, muss die Gemeinde jedoch nicht weitergeben, bei Gewinnen sei die Kommune jedoch dazu verpflichtet diese an die Verbraucher weiterzugeben. Zudem dürfen Gewinne nicht geplant werden, weshalb es zwingend erforderlich ist, die Gebühren zu senken, informiert KAL Einsele. Zumal man im Bereich des Abwassers noch Gewinne i. H. v. 342.000 € stehen habe, welche jedoch spätestens im Jahr 2021 zurückgegeben werden müssen.

Wortmeldungen ergehen keine.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2020 auf

2,00 €/m³ festzusetzen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2020 auf 0,32 €/m² festzusetzen.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß Anlage 2 zu.

 

TOP 9 ─ Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Heidelberg GbR
– Beteiligungsbericht gemäß § 105 GemO für das Jahr 2018

BM Förster informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund gesetzlicher Vorgaben von Nöten sei. Der Gemeinderat wolle den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nehmen.

 

TOP 10 ─ Kaiserstraße 16
– Abstimmung der weiteren Vorgehensweise

BM Förster informiert, dass das Gebäude Kaiserstraße 16 seit 2008 leer steht. Zwischenzeitlich sei das Objekt als Obdachlosenunterkunft genutzt worden, auch die Kleiderstube hat dort ihr „Zwischenquartier“. Mieteinnahmen von rd. 1 Mio. € sei der Gemeinde, bzw. der KWG als Eigentümerin des Objekts seit 2008 entgangen. Da sich das Gebäude im Sanierungsgebiet Ortsmitte III befindet, wären im Falle eines Abrisses Fördermittel abrufbar, teilt BM Förster mit. Da bereits mehrfach über die Nutzung des Gebäudes gesprochen wurde, jedoch bisher keine passenden Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden, schlägt die Verwaltung vor, einen erweiterten Ausschuss mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats der KWG und je einem Fraktionsvertreter zu bilden, der sich mit der Zukunft des Objekts befassen soll. BM Förster bittet daher die Fraktionen, ein Mitglied für diesen Ausschuss zu nennen.

Für GR Schuster ist es als Aufsichtsrat-Mitglied wichtig, schnellstmöglich die „Wiederbelebung“ des Areals, in welcher Form auch immer, umzusetzen. Er wirft dem Räterund vor, viel zu träge zu agieren, was das Gebäude Kaiserstraße 16 betreffe. Für die Bildung des Ausschusses wirft er die Frage auf, ob es sinnvoll sei auch fachkundige Bürger miteinzubeziehen. GR Schuster teilt mit, dass für die CDU-Fraktion neben ihm als Aufsichtsrats-Mitglied GRätin Stegmaier in den Ausschuss entsendet wird.

GRätin Veits informiert, dass sie zunächst überrascht über die heutige Sitzungsvorlage gewesen sei. Sie war der Ansicht, dass man das Thema Mehrgenerationenhaus weiterverfolgen wolle. Eventuell solle man dieses Konzept, zumindest in Teilen, nochmals mit einfließen lassen. Weiter geht GRätin Veits davon aus, dass die Ausgabestelle der Tafel und die Kleiderstube langfristig gesehen wieder in der Kaiserstraße 16 angesiedelt werden sollen. Die Unterbringung in der Massengasse 91a sei ihrer Meinung nach nur eine Zwischenlösung. Die Kaiserstraße 16 sehe sie nicht als reines Wohngebäude, vielmehr solle es in Richtung Mehrgenerationenhaus mit Gemeinschaftsräumen gehen. Für die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen wird sie in den Ausschuss gehen.

GR Baumeister zitiert den Beschluss als Aufgabe des Ausschusses. Auch er habe eher das Mehrgenerationenhaus als Nutzung im Kopf, was jedoch seines Erachtens nicht unbedingt sein müsse. Ein Begegnungscafé, wie einst von der SPD-Fraktion angedacht, könne sich GR Baumeister gut vorstellen. Weiter ist er der Meinung, dass das Projekt alleine durch die Gemeinde oder die KWG umgesetzt werden solle, eine mögliche Partnerfinanzierung schließe er aus. Ein Mitglied für den Ausschuss kann die Fraktion FDP/BfN noch nicht benennen, informiert GR Baumeister abschließend.

GRätin Wenz geht noch einen Schritt weiter und regt an, die Partnerfinanzierung aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Ein Partner wolle mit großer Wahrscheinlichkeit Gewinne erwirtschaften, was gänzlich am Thema des sozialen Wohnungsbaus vorbeigehe. Daher wünsche sich die SPD-Fraktion einen kommunalen Wohnungsbau in Form eines Mehrgenerationenhauses. Die in der Sitzungsvorlage dargelegten wesentlichen Ziele zur Erstellung einer Wohnanlage kommen einem Mehrgenerationenhaus sehr nahe, ist GRätin Wenz der Auffassung. Sie wird als Mitglied der SPD dem Ausschuss beitreten.

GR Veits spricht sich aufgrund von Strafzinsen für Kapitalanlagen für eine Eigenfinanzierung aus. Es sei zu klären, ob man für ein Mehrgenerationenhaus bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsse oder ob man sich einzelne, überzeugende Konzeptinhalte heraussuchen könne.

BM Förster fasst zusammen, dass dem Räterund sozialverträgliche Mieten wichtig sind. Auch wenn die Fraktionen mehrheitlich gegen eine Partnerfinanzierung sind, schlägt er dennoch vor, diese Möglichkeiten im Ausschuss vorzustellen. Einige Konzepte könnten doch interessant sein, er habe sich gemeinsam mit dem Geschäftsführer bereits ein Partnermodell vorstellen lassen, welches durchaus in Frage kommen könnte, informiert BM Förster.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Auf dem Grundstück der Kaiserstraße 16 sind neue Wohnungen zu errichten. Ein hierfür gebildeter Ausschuss legt bis zum 30. April 2020 einen Projektplan vor der:

    1. wesentliche Eckpunkte der Gebäudestruktur und Nutzung sowie Nachhaltigkeitsaspekte beschreibt,

    2. Schätzung der Herstellungskosten, Klärung der Finanzierung unter Berücksichtigung einer möglichen Partnerfinanzierung und Prüfung möglicher Fördermittel hinsichtlich des Gebäudes eruiert und definiert.

  2. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus den Aufsichtsratsmitgliedern der KWG, dem Geschäftsführer der KWG und zusätzlich jeweils einem Repräsentanten der 4 Fraktionen des Gemeinderates.

  3. Der Umbau/Neubau soll bis Dezember 2022 abgeschlossen sein.

 

TOP 11 ─ Renovierung Anbau Massengasse 91a
– Auftragserteilung

BM Förster verweist auf die Sitzungsvorlage und die nichtöffentliche Angebotsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Er informiert, dass eine zeitweise Unterbringung von der Kleiderstube und Ausgabestelle der Leimener Tafel in diesem Gebäude vorgesehen sei. Da man sich noch nicht im Klaren darüber sei, wie das Gebäude langfristig genutzt werden soll, schlägt die Verwaltung eine Einfachsanierung vor. Bereits in der nichtöffentlichen Vorberatung habe man sich für die Auftragsvergabe an die Firma Bama Bau GmbH ausgesprochen, informiert BM Förster.

Es ergehen weder Fragen noch Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, der Fa. Bama Bau GmbH aus Sandhausen den Auftrag zur Renovierung von EG + 1.OG des Gebäudes Massengasse 91a zu einem Preis von 15.000,- € netto (17.850,- € brutto) zu erteilen.

2.) Der Gemeinderat genehmigt die über die Haushaltsmittel hinausgehenden Mittel überplanmäßig.

 

TOP 12 ─ 1. Ergänzung ─ Ersatzbeschaffung Fahrzeug Bauhof (LKW 7,5to)
– Auftragsvergabe

BM Förster informiert, dass dieser Sachverhalt bereits Gegenstand der letzten Gemeinderatssitzung am 16.10.2019 war. Die in dieser Sitzung aufgetretenen Fragen hinsichtlich der Beschaffung des 7,5 to LKW seien in nichtöffentlicher Sitzung geklärt worden. Einer Beschlussfassung ohne weitere Wortmeldungen von Seiten des Räterunds stünde daher nichts mehr im Wege.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung folgendes Nutzfahrzeugs für den Bauhof als Ersatzanschaffung:

Fuso Canter 7C18 AMT als Dreiseitenkipper zu einem Preis von 62.683,25 € bei der Fa. Mercedes-Benz Vertrieb NFZ GmbH in Mannheim.

Die Verwaltung wird hinsichtlich der Rücknahme des Altfahrzeugs den wirtschaftlichsten Weg wählen (Inzahlungnahme, Direktverkauf etc.).

TOP 13 ─ SD.NR. GR-207/2019 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster berichtet, dass der Gemeinderat in heutiger Sitzung über die Annahme von drei Einzelspenden i. H. v. insgesamt 1.200 € entscheiden müsse. Er erklärt, dass der Spender der 1.000 € der Verwaltung bekannt sei, dieser jedoch namentlich in öffentlicher Sitzung nicht genannt werden wolle. Diesem Wunsch gehe man selbstverständlich nach.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 14 Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 14.1 – Ehrenamtspreis

GRätin Stegmaier berichtet, dass das Pflegeheim Haus Rheinblick der glückliche Gewinner von 80 Bewerbern des Ehrenamtspreises der Heimstiftung sei. Die Gemeinde Nußloch trage nun offiziell den Titel „demenzfreundliche Kommune“. Der laufende Seniorenbus und nun auch die Einrichtung des Barfußpfads und der altersgerechten Fitnessgeräte tragen hier maßgeblich dazu bei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2 – Wildwarner entlang der K4157 zwischen Nußloch und Maisbach

GR Veits teilt mit, dass er von einem Bürger angesprochen worden sei, ob entlang der Fahrbahn zwischen Nußloch und Maisbach sogenannte Wildwarner aufgestellt werden können. Diese sorgen durch Licht und Geräusche dafür, dass das Wild die Straße nicht quere. Entlang der Straße zwischen Gaiberg und Gauangelloch gebe es solch ein Warnsystem bereits.

BM Förster entgegnet, dass dies mit dem Rhein-Neckar-Kreis geklärt werden müsse, da es sich um eine Kreisstraße handle. Zudem wolle er die Jäger mit ins Boot nehmen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15 Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 15.1 – Aktionsprogramm Sichere Straßenquerung – 1.000 Zebrastreifen

BM Förster teilt mit, dass sich die Gemeinde gemeinsam mit 67 anderen Kommunen um die Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms beworben habe. Die Verwaltung habe nun die Mitteilung erhalten, dass Nußloch nicht berücksichtigt werden konnte.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.2 – Fahrbahnrandmarkierung Kreisstraße K 4157 Nußloch-Maisbach

Weiter informiert BM Förster, dass das Landratsamt die Verwaltung so kurzfristig über die geplanten Maßnahmen informiert habe, dass ein entsprechender Hinweis in der Rathaus-Rundschau nicht mehr abgedruckt werden konnte. Zwischenzeitlich habe man jedoch die Nachricht erhalten, dass nach erfolgter Reinigung des Straßenbelags mit den Markierungsarbeiten nicht begonnen werden konnte, da das Markierungsgerät einen Defekt aufweist. Möglicherweise werde das Landratsamt die Arbeiten nun erst im neuen Jahr durchführen können.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.3 – Anschaffung Mannschaftstransportwagen Freiw. Feuerwehr

BM Förster informiert, dass der Antrag auf Bezuschussung für die Beschaffung eines MTW für die Freiwillige Feuerwehr Nußloch durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz) abgelehnt wurde. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel könne hiernach der Antrag nicht unterstützt werden. Das Fahrzeug werde voraussichtlich im Januar ausgeliefert.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.4 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster GR Röser recht herzlich, auch im Namen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates nachträglich zum Geburtstag.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 21:12 Uhr-

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