Aus dem Nußlocher Gemeinderat: Sitzung vom 16.10.2019

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Ute Bauer und GR Bernhard Schuster zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Ein Bürger erkundigt sich nach dem Stand des Klimaschutzkonzeptes.

BM Förster erklärt, dass vor wenigen Wochen gemeinsam mit der Fa. B.A.U.M ein Jugendworkshop durchgeführt wurde. Ende des Jahres werde man voraussichtlich eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzepterstellung durchführen. Dass man mit dem Klimaschutzkonzept langsamer vorankomme als bei den übrigen Konzepten läge daran, dass die Firma B.A.U.M erst drei Monate später als die STEG (GEK) und das Ingenieurbüro Koehler und Leutwein (Mobilitätskonzept) beauftragt worden sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 18.09.2019 (Nr. 15/2019) und 25.09.2019 (Nr. 16/2019)

BM Förster informiert, dass die Niederschrift vom 25.09.2019 von der Verwaltung nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Das Protokoll der Sitzung Nr. 16/2019 wird daher erst in der Novembersitzung vorgelegt werden können.

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatsitzung (Nr.15/2019) vom 18.09.2019 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche wer-

den nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2019

BM Förster führt zu TOP 5 (Gebäude Massengasse 91) aus, dass die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt wurde, mit der weiteren Ausarbeitung nach Beratungsstand der Sitzung zu beginnen. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Einrichtung des Gebäudeteils Massengasse 91a für die Nutzung als Ausgabestelle der Leimener Tafel – Außenstelle Nußloch und der Kleiderstube einzurichten, beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Kostenschätzung für den Umbau vorzulegen.

Zu TOP 6 (Grundstücksverwaltung) informiert BM Förster, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt hat, für die Erweiterung des Rewe-Lebensmittelvollsortimenters Geländeveräußerungen zu tätigen.

TOP 5 ─ Polizeiliche Kriminalstatistik 2018
– Vorstellung durch die Polizei

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den neuen Leiter des Polizeipostens Wiesloch, Herr Albrecht. Er sei der Nachfolger von Herrn Schrötel, den man aus früheren Berichterstattungen im Gemeinderat kenne. Nun sei die Gelegenheit, das „neue Gesicht“ kennen zu lernen. Bevor BM Förster Herrn Albrecht das Wort übergibt, bittet er ihn, in seinen Ausführungen auch auf das Problem von Ruhestörung und Störungen sonstiger Art im Bereich des Leimbachs gegenüber der Pennyfiliale einzugehen.

Einleitend erläutert Herr Albrecht, dass die Polizei alles in allem sehr zufrieden mit der Kriminalstatistik 2018 für die Gemeinde Nußloch sei. Bei einer Kommune mit rd. 11.000 Einwohnern sei es nicht vermeidbar bzw. „normal“, dass die eine oder andere Straftat begangen wird, von schlimmen Delikten könne man jedoch nicht sprechen. Er möchte die begangenen Delikte gegenüber den Geschädigten allerdings keineswegs verharmlosen. Auf die Zahlen der Sitzungsvorlage möge er nicht mehr im Detail eingehen, da diese selbsterklärend sind.

GR Röser möchte in Erfahrung bringen, ob die Wahrnehmung, dass eine erhöhte Polizeipräsenz im Ort herrscht lediglich subjektiv beobachtet wird, oder ob dies tatsächlich der Fall ist.

Herr Albrecht erklärt hierzu, dass es im Jahr 2018 ein Ausreiser bei den Einbruchsfällen gegeben habe. Bei Ortschaften, welche in der Nähe von Hauptversorgungsstraßen (B3, Autobahn) liegen, sei dies nicht überraschend. Die Polizei ist daher tatsächlich vermehrt im Ortsgebiet unterwegs, was für den einen ein Gefühl von Sicherheit, für den anderen eher ein beängstigendes Gefühl auslöst. Sicher sei, dass die Jugendlichen hiervon weniger begeistert sind. Gerade auch das Flüchtlingsthema verbindet der ein oder andere mit der vermehrten Polizeipräsenz, oder löst ein höheres, subjektives Sicherheitsgefühl aus.

Weiter möchte GR Röser wissen, weshalb die Rauschgiftdelikte stagnieren und ob es Bereiche gäbe, an denen die Rauschgiftkriminalität vermehrt auftrete.

Herr Albrecht berichtet, dass er bei seinem Wechsel von Mannheim nach Wiesloch sehr überrascht gewesen sei, dass selbst in einem kleineren Polizeirevier wie Wiesloch verschiedenste Drogen in hohem Maße verfügbar seien. Man versuche von Seiten der Polizei bereits frühzeitig Präventionsmaßnahmen und Aufklärungsarbeit beispielsweise an Schulen zu leisten.

Letztlich erkundigt sich GR Röser, ob die Polizei bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen Jugendspielplatz beratend tätig werden könne.

Herr Albrecht erläutert, dass es im Polizeipräsidium eine Stelle gibt, die sich mit Prävention in allen Facetten beschäftigt. Sie könne beratend tätig sein um durch Bauwerke, Straßenbeleuchtung und sonstigen Angeboten den Bereich unattraktiv für potentielle Störer zu gestalten. Weiter weist er jedoch bereits jetzt darauf hin, dass es sich selbst bei einer wohlüberlegten Planung nicht gänzlich vermeiden lasse, dass an dieser Stelle früher oder später Probleme auftreten werden.

GR Röser dankt Herrn Albrecht für die ausführliche Beantwortung seiner Fragen.

Auch GR Veits möchte wissen, wie man das Störpotenzial im Bereich des Leimbachs gegenüber dem Penny in den Griff bekommen könne. Weiter berichtet er, dass er im Bereich des Feuerwehrhauses einen Drogenumschlagplatz vermute. Herr Albrecht erklärt, dass die Polizei immer wieder dankbar für solche Hinweise sei. Durch den ständigen Wechsel sei die Bekämpfung schwierig, die Polizei sei jedoch immer hinterher. Herr Albrecht versichert, dass die Polizei dem Tipp nachgehen wird, wenn dies bisher noch nicht bekannt war.

Zur Störquelle gegenüber des Pennys erklärt Herr Albrecht, dass dies überall dort auftrete, wo Versorgungsmöglichkeiten vorhanden sind. Gesetzlich habe man einige Möglichkeiten, vorausgesetzt es liegen entsprechende Tatbestandsmerkmale vor. Bei einer Tat müsse man jedoch denjenigen auf frischer Tat ertappen, was sich äußerst schwierig darstelle. Immer dann, wenn ein lt. Gesetz ordnungsstörendes Sozialverhalten vorliegt, solle umgehend die Polizei informiert werden, denn dann könne man beispielsweise in Form eines Platzverweises handeln. Werde sich nicht an den Platzverweis gehalten, könne eine Geldstrafe verhängt werden und ggfls. mit einem „Besuch“ auf dem Polizeirevier gekoppelt werden, erklärt Herr Albrecht weiter. Wenn durch die Polizei an dieser Stelle mit vorgenannten Maßnahmen oft genug gestört wird, schwinde die Attraktivität des Platzes, ist sich Herr Albrecht sicher.

GR Molitor erklärt, dass die Sitzungsvorlage mit den Zahlen zwar den Gemeinderäten vorläge, für die Bürgerschaft sei die Kriminalstatistik jedoch ebenfalls interessant. Er möchte daher wissen, ob die Kriminalstatistik in der Rathaus-Rundschau veröffentlicht oder die Statistik zur Einsicht für die Bürger im Rathaus ausgelegt werden könne.

Herr Albrecht erklärt, dass die Veröffentlichung des vom Innenministerium entwickelten Berichts in seiner Gesamtheit nicht in der Rathaus-Rundschau abgedruckt werden solle. Die Auslage im Rathaus sei hingegen in Ordnung.

BM Förster schlägt vor, die stichwortartige Zusammenfassung der wichtigsten Daten in der Rathaus-Rundschau abzudrucken. Hiermit ist Herr Albrecht einverstanden.

Weiter möchte GR Molitor in Erfahrung bringen, wie sich die Entscheidung, 1.500 neue Stellen bei der Polizei zu schaffen, hier in der Region bemerkbar mache.

Hierzu erläutert Herr Albrecht, dass man von Seiten der Politik endlich den „Hilferuf“ der Polizei gehört habe und nun eine vernünftige Personalplanung auf den Weg gebracht habe. Aktuell seien die Auszubildenden im Praktikum und man sei bis auf wenige Ausnahmen sehr positiv überrascht von den Azubis und freue sich, dass der Ausbildungsberuf doch noch attraktiv zu sein scheint. Die Ausbildung zum Polizisten dauere 4 bzw. 5 Jahre und bringe viel Arbeit mit sich.

In Bezug auf die Internetkriminalität möchte GR Molitor wissen, ob sich in Wiesloch ebenfalls Kollegen mit diesem Thema beschäftigen oder ob die Stellen eher überregional angeordnet sind.

Herr Albrecht erläutert, dass die Cyberkriminalität jeden zu jeder Zeit treffen könne, egal ob in der Großstadt oder auf dem Land. Die Internetkriminalität reiche vom Betrug bei ebay oder einem Fakeshop bis hin zur Cyberattacke. Auch das Polizeirevier Wiesloch sei in der Lage, Internetkriminalität zu bekämpfen, solle das Knowhow der Reviers einmal nicht ausreichen, so gebe es zentrale Einheiten, die diese Themen verfolgen. Die nächste Einheit sitze in Heidelberg, informiert Herr Albrecht.

GR Molitor möchte abschließend wissen, welche Handhabe es gegen Poser gebe.

Herr Albrecht erklärt, dass es eine Poser-Kommission gebe, welche aktuell in Sinsheim unterwegs ist. Diese Kräfte seien auch schon einmal im Revier Wiesloch gewesen. Die Bekämpfung dieser Störer sei äußerst schwierig, da die Beseitigung an der einen Stelle das Auftauchen des Problems an anderer Stelle hervorruft. Die einzige Möglichkeit seien qualifizierte Kontrollen durch spezialisierte Polizeibeamte, die die gesamten technischen Umbauten zusammen mit Sachverständigen untersuchen können um festzustellen, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist. Damit hätte der Fahrer keinen Versicherungsschutz mehr und das Auto könne aus dem Straßenverkehr gezogen werden, so Herr Albrecht weiter. Einige weitere Vorschriften müssen jedoch ebenfalls noch beachtet werden. Im Raum, Sinsheim, Wiesloch, Weinheim, Heidelberg und Mannheim ist lediglich eine Spezialeinheit tätig, was wieder auf den Personalmangel bei der Polizei zurückzuführen sei. Wenn die Poserszene ein Beschwerdemaß annehme, dass dies nicht mehr tolerierbar sei, müsse die Spezialeinheit angefordert werden. Der Effekt sei jedoch leider nie von langer Dauer. Herr Albrecht bittet daher, die Kennzeichen von verdächtigen Fahrzeugen zu notieren und diese zu melden.

Abschließend bedankt sich BM Förster bei Herrn Albrecht für die informative Gesprächsrunde.

Herr Albrecht nutzt die Gelegenheit um sich bei seinen Kolleginnen und Kollegen zu bedanken und hebt hervor, dass er in Wiesloch auf eine äußerst motivierte Truppe gestoßen sei, welche ihre Aufgaben ernstnehme und sich mit ihrem Revier identifiziere. Sie stemme die Problematiken rund um das Stadion des SV Sandhausen ohne dabei die eigentliche Reviertätigkeit schleifen zu lassen, dies habe höchste Anerkennung verdient.

– 19:55 Uhr, Herr Albrecht verlässt die Sitzung. –

TOP 6 ─ Bau eines Radweges entlang der L 594 zwischen Nußloch und Leimen
– Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

BM Förster übergibt das Wort an GR Kleinert von der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, welcher den Fraktionsantrag näher erläutert. Ziel sei es, das Verfahren zu beschleunigen, da das Land Baden-Württemberg den Ausbau des Radwegs nicht vor 2025 vorsehe. Dies läge an planerischen, nicht finanziellen Engpässen, erklärt GR Kleinert weiter. Mit dem Antrag wolle die Fraktion erreichen, dass der Rhein-Neckar-Kreis mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe eine Planungsvereinbarung über den Bau des Radwegs treffe und diese schnellstmöglich umgesetzt werden solle.

BM Förster erläutert, dass die Verwaltung hier bereits mehrfach mit ihren Bemühungen gescheitert sei. Weder ein Schreiben an den Rhein-Neckar-Kreis noch ein gemeinsames Schreiben der Stadt Leimen und der Gemeinde Nußloch an den Vorsitzenden des Arbeitskreises für Verkehr beim Land, MdL Hermino Katzenstein, wurden beantwortet bzw. das Schreiben an Herrn MdL Katzenstein und seinen daraus resultierenden Bemühungen beim Verkehrsminister blieben erfolglos. Auch ein weiteres Schreiben im Rahmen der Weiterentwicklung des Zielnetzes Mobilitätskonzepts des Radverkehrs Rhein-Neckar blieb unbeantwortet. BM Förster könne sich lediglich vorstellen, dass man durch den Gemeinderatsbeschluss ein Umdenken beim Kreis erwirke, viel Hoffnung habe er jedoch nicht. Daher hoffe er vielmehr auf die positive Bewerbung zur Gartenschau, da das Konzept den Ausbau der gesamten Straße L 594 inkl. der Herstellung eines Fahrradweges vorsehe.

GR Röser empfindet die Kostenregelung aus dem Antrag als sehr „wachsweich“. Er möchte auf keinen Fall, dass die Gemeinde Nußloch alleine die Kosten übernimmt. Die CDU-Fraktion könne sich vorstellen, den Landtagsabgeordneten Karl Klein ebenfalls mit ins Boot zu nehmen.

GR Baumeister unterstützt den Antrag der Grünen. Das Thema gehe bereits seit Jahren. Er habe in diesem Zusammenhang ebenfalls Hoffnung, mit der Gartenschaubewerbung voranzukommen.

GR Molitor stellt fest, dass sowohl beim Mobilitätskonzept als auch in den Bewerbungsunterlagen zur Gartenschau der Ausbau des Weges bereits eingeplant sei. Weiter ist er der Meinung, dass man hier bereits bei der durch Fördermittel des Landes gebauten Radwegverbindung zwischen Leimen und Heidelberg hätte reagieren können. Jedoch stehe außer Frage, dass man tätig werden müsse.

GR Kazmaier informiert, dass sich die Verhältnisse im Kreistag seit der Wahl geändert haben. Da die Grünen nun die zweitstärkste Fraktion sind, könne er sich vorstellen, dass ein weiterer Versuch nun Früchte tragen könnte. Die Kreisräte der Grünen haben ebenfalls einen Antrag vorbereitet, welcher im Kreistag vorgebracht werden soll, so GR Kazmaier abschließend.

GR Kleinert macht deutlich, dass der gestellte Fraktionsantrag in Zusammenarbeit mit den Grünen aus Wiesloch und Leimen entstanden sei. Man erhoffe sich durch den Antrag, einen gewissen politischen Druck aufzubauen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Nußloch dafür einsetzt, dass der Rhein-Neckar-Kreis mit dem Regierungspräsidium eine Planungsvereinbarung über den Bau eines Radweges entlang der L 594 zwischen Nußloch und Leimen trifft und diesen dann schnellstmöglich realisiert.

TOP 7 ─ Gartenschau Leimen/Nußloch
– Bewerbung für die Gartenschau 2031-2036

BM Förster ruft zu Beginn seiner Ausführungen die durchgeführten Bürgerbeteiligungen, Beratungen im Gemeinderat und die abschließende Konzeptvorstellung durch das Planungsbüro Senner in einer nichtöffentlichen Sitzung in Erinnerung. Nach wie vor ist er der Meinung, dass die Durchführung einer Gartenschau eine Bereicherung für Nußloch sei und der Ort hierdurch deutlich an Lebensqualität gewinnen könne. Aus der Bevölkerung erfahre die Verwaltung einen großen Rückhalt und auch einige namhafte Gewerbebetriebe stünden voll und ganz hinter dem Vorhaben der Gemeinde, berichtet BM Förster. Mit der Familie Bettendorff habe man ebenfalls sehr positive Gespräche geführt bei denen die Unterstützung der Familie zugesichert wurde. Bei einer Befliegung des Gemeindegebiets im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzepts habe man deutlich erkennen können, dass der Pappelwald im Westen Nußlochs in den heißen Sommertagen deutlich kühler ist als das übrige Gemeindegebiet. Dies macht BM Förster anhand einer Karte deutlich. Dieses Bewusstsein habe man bei der Konzepterstellung zur Gartenschau aufgegriffen und wolle das Naherholungsgebiet rund um den Pappelwald erhalten, stärken und vergrößern. Als weitere Beispiele nennt BM Förster die Verbesserung der Haupt- und Kurpfalzstraße sowie der im vorherigen TOP behandelte Ausbau der L594 und die Renaturierung des Leimbachs, welche ebenfalls seit Jahren Thema sei. Die Steinbrüche, welche bis zu den möglichen Durchführungsjahren 2031-2036 ebenso einer Renaturierung bedürfen, seien ebenfalls Inhalt des Konzepts, erläutert BM Förster weiter. Das erarbeitete Konzept sehe Kosten für die Gemeinde Nußloch von rd. 8,9 Mio. Euro vor, wobei diese vom Land mit 40-60 % gefördert werden würden. Wenn man von einer 50%igen Förderung ausgehe, erhalte man 4,5 Mio. Euro vom Land, erklärt BM Förster. Da die Vorbereitung auf das Gartenschaujahr bei Gewinn des Wettbewerbs mind. 12 Jahre beträgt, rechnet die Verwaltung mit einem jährlichen Aufwand von rd. 500.000 €, welcher eine Gemeinde mit einem Haushaltsvolumen von über 30 Mio. Euro problemlos stemmen könne, ist BM Förster der Meinung. Da nur rd. 10 % der Gartenschauanlagen wieder zurückgebaut würden, schaffe man Werte weit über das Gartenschaujahr hinaus, wofür ein jährlicher Pflegeaufwand von rd. 50.000 € als realistisch angesehen werde. Weiter ist BM Förster der Meinung, dass durch die Gartenschau einige Projekte, welche aus dem Mobilitäts- bzw. Gemeindeentwicklungskonzept hervorgehen deutlich einfacher und günstiger zu realisieren sind.

GR Röser ist irritiert über die von BM Förster vorgetragenen Zahlen. In der ersten Beratung im Gemeinderat zum Gartenschauprojekt sei lediglich von 2 Mio. Euro die Rede gewesen, nun spreche man plötzlich von einer Investitionssumme von rd. 9 Mio. Euro.

BM Förster entgegnet, dass 2 Mio. Euro an Fördermitteln für die Gartenschau an sich möglich seien, durch die Gartenschau werde jedoch auch „Zugang“ zu weiteren Fördertöpfen ermöglicht.

Weiter macht GR Röser darauf aufmerksam, dass solch ein Konzept immer auch Folgekosten produziere und eine Kostenmehrung bei solchen Projekten keine Seltenheit seien.

BM Förster klärt hierzu auf, dass die Gemeinde Herr des Verfahren ist und daher das Ausmaß selbst bestimmt.

Weiter informiert GR Röser, dass sich die CDU-Fraktion in der Sache uneins sei. Für Verunsicherung habe bei der Vorbesprechung vor allem die Kostensteigerung sowie die Bindung finanzieller und personeller Ressourcen gesorgt.

Klar sei, dass das Baumt in gewisser Form gebunden sein wird, erläutert BM Förster, jedoch habe man für die Konzeptumsetzung mindestens 12 Jahre Zeit. Bei dem konzeptreichen Jahr 2019 habe man gesehen, zu welch einer Leistung das Personal des Rathauses fähig sei. Gegen die finanziellen Bedenken von GR Röser äußert BM Förster, dass die eine Mio. Euro, die gegenüber dem Gemeinderat zu Beginn des Konzepts genannt wurde, immer nur das mindeste sei, was für die Gartenschau investiert werden müsse.

Für die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen führt GR Kleinert aus, dass seine Fraktion vollkommen hinter dem Projekt stehe. Eine Einschränkung gebe es jedoch, dies sei das Neubaugebiet entlang der Bismarckstraße. Das Projekt sei ein „Hoffnungsprojekt“ in dem großes Potential stecke, an Fördertöpfe zu gelangen, welche sonst für die Gemeinde nicht greifbar wären. Weiter ist GR Kleinert der Auffassung, dass das Projekt lebt und während des Prozesses weiter ausgearbeitet und verändert wird. Grund für die Zustimmung seiner Fraktion sei, dass die Gemeinde Herr des Verfahren ist und in die Prozesse entsprechend eingreifen und diese lenken könne. Bedauerlich sei, so GR Kleinert abschließend, dass dem Gemeinderat zur heutigen Beschlussfassung nicht die fertiggestellten Bewerbungsunterlagen vorgelegt wurden, sondern der Beschluss lediglich auf die letzte Konzeptvorstellung in nichtöffentlicher Sitzung beruht.

Dies beklagt auch GR Baumeister. Er sehe für Nußloch im Zusammenhang mit der Gartenschaubewerbung sowohl Chancen als auch Risiken. Gerade im Hinblick auf die mögliche Wiederanbindung an das Straßenbahnnetz und den Ausbau des Radwegs, welcher unter TOP 6 diskutiert wurde, gebe es großes Potenzial. Sorge bereite GR Baumeister, ob die finanziellen Mittel, die die Gemeinde zur Verfügung stellen müsste, ausreichen werden. Beruhigend sei jedoch, wie bereits von GR Kleinert erwähnt, dass die Gemeinde am Ende entscheide, was tatsächlich umgesetzt werde.

Von Seiten der SPD-Fraktion signalisiert GR Molitor klare Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Durch die Gartenschau gewinne die lebens- und liebenswerte Gemeinde weiter an Wohnqualität und Erholungswert.

GR Röser könne sich nicht vorstellen, dass dieses Projekt die Gemeinde entscheidend weiterbringe. Sein negatives Bauchgefühl seit der ersten Stunde habe sich während des Bewerbungsprozesses weiter gefestigt bzw. verstärkt. Er wird dagegen stimmen.

BM Förster erwidert, dass er die Entscheidung aufgrund eines Bauchgefühls nicht verstehen könne. Weiter hätte er es befürwortet, wenn sich der Räterund, wie bereits öfter vorgeschlagen, bei Parteigenossen von Kommunen, welche bereits eine Gartenschau durchgeführt haben, ein Meinungsbild eingeholt hätten.

GR Molitor habe sich bei Parteigenossen umgehört. Die Kollegen aus Remstal seien beispielsweise sehr zufrieden und bereuen die Entscheidung nicht.

GR Seemann werde mit Sorge bzw. einer Forderung zustimmen. Er möchte keineswegs, dass andere Projekte unter der Gartenschau leiden bzw. hintenangestellt werden. Die Pflege und Unterhaltung der geschaffenen Flächen solle man auch nach dem Jahr der Gartenschau nicht vernachlässigen.

Auf Nachfrage von GR Kleinert bestätigt BM Förster, dass das Konzept „Grünes Wohnen“ entlang der Bismarckstraße nicht mehr Inhalt der Bewerbung sei.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n) (GR Rupp, GR Röser), 2 Enthaltung(en) (GRätin Stegmaier, GR Schuster folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Bewerbungsunterlagen für die gemeinsame Bewerbung mit Leimen für die Gartenschau 2031-2036 zu.

TOP 8 ─ Ersatzbeschaffungen Fahrzeuge Bauhof (Schmalspur-/Knicklenker-Fahrzeug – Schmalspur-Kommunalfahrzeug – LKW 7,5to)
– Auftragsvergaben

BM Förster erteilt BAL Leyk das Wort.

BAL Leyk erläutert, dass zum einen ein 7,5 Tonner LKW als Dreiseitenkipper, des Weiteren ein Schmalspur-Kommunalfahrzeug als Pritschenfahrzeug als auch ein Schmalspur-Knicklenkerfahrzeug für Mäh- und Mulcharbeiten für den kommunalen Bauhof mit Gärtnerei beschafft werden sollen. BAL Leyk verweist auf die nichtöffentliche Angebotsvorlage. Für die Beschaffungen stünden ausreichend Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Je nach Lieferzeit der Fahrzeuge wäre jedoch ein Haushaltsansatz für 2020 notwendig. Weiter führt BAL Leyk aus, dass während der nichtöffentlichen Vorberatung bezüglich der Beschaffung des 7,5 to LKWs noch Fragen aufgetreten seien, welche in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung entsprechend geklärt werden würden. Gesetzlich ist die Angebotsvorlage in einer öffentlichen Sitzung nicht erlaubt. Weiter berichtet BAL Leyk, dass der seit 2012 im Fuhrpark des Bauhofs befindliche Schmalspur-LKW, Baujahr 2005 durch einen Schmalspur-LKW mit Allradantrieb ersetzt werden. Dieser könne für Unterhaltungsarbeiten und für den Winterdient eingesetzt werden. Das vorhandene Kommunal-Spezialfahrzeug sei zwar erst sieben Jahre alt, habe jedoch durch den nahezu täglichen Einsatz bereits 3.750 Betriebsstunden geleistet. Bei der Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug habe man sich verwaltungsintern ebenfalls Gedanken gemacht und verschiedene Fahrzeugtypen getestet. Demnach empfiehlt die Verwaltung, das Schmalspur-Knicklenkerfahrzeug 1:1 zu ersetzen. Klare Vorteile sehe man in der Wendigkeit des Fahrzeugs und bei der Übernahme der Anbauteile. In nichtöffentlicher Sitzung konnte die Verwaltung ein tagesaktuelles Angebot für ein Vorführfahrzeug vorlegen, so BAL Leyk weiter, für welches die Verwaltung eine klare Kaufempfehlung ausspreche. Gemäß der nichtöffentlichen Vorberatung müsse der Beschluss umformuliert werden. Der Beschlussvorschlag sehe unter Punkt 3 nun folgenden Wortlaut vor: Anschaffung eines Schmalspurschleppers Holder C 250 als Vorführfahrzeug zu einem Preis von 82.705,- € abzügl. Inzahlungnahme des Altfahrzeuges. Auch der Beschlussvorschlag zu Punkt 1 wird abgeändert.

Die Fraktionen sind sich darüber einig, dass dies sinnvolle Anschaffungen sind und werden einstimmig dem umformulierten Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

Der Gemeinderat fasst sodann folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beschussvorschlag der Verwaltung wurde im Sitzungsverlauf abgeändert.

Folgender Beschluss wurde formuliert und einstimmig beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung folgender Nutzfahrzeuge für den Bauhof als Ersatzanschaffung alter Fahrzeuge:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach nochmaligem Angebotsvergleich einen LKW 7,5 to als Dreiseitenkipper bei demjenigen Händler mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erwerben.

2. Schmalspur-LKW Hako Multicar bei der Fa. Hako GmbH in Schwieberdingen zu einem Preis von 97.141,41 €.

3. Schmalspurschlepper Holder C 250 bei der Fa. Hochstein zu einem Preis von 82.705,- € abzügl. Inzahlungnahme des Altfahrzeuges.

Die Verwaltung wird hinsichtlich der Rücknahme der alten Fahrzeuge den wirtschaftlichsten Weg wählen (Inzahlungnahme, Direktverkauf etc.).

TOP 9 ─ Änderung der „Richtlinien der Gemeinde Nußloch zur Förderung von Vereinen (Sport und Kultur) und karitativen Verbänden“ (Vereinsförderrichtlinien)

Zur Erläuterung des Sachverhalts übergibt BM Förster das Wort an HAL Laier.

HAL Laier führt aus, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine in zwei Sitzungen mit der Ausarbeitung der Vereinsförderrichtlinien befasst habe. Heute seien nun die erarbeiteten Änderungen des beratenden Ausschusses vom Gemeinderat zu beschließen. Der Ausschuss empfehle Anpassungen im allgemeinen Teil (I) als auch umfangreiche Änderungen im Bereich der Förderung zur Pflege der Städtepartnerschaften (IV). Neu aufgenommen werden soll unter Ziffer VIII die Bezuschussung von sportlichen Erfolgen, beispielsweise der Gewinn einer Meisterschaft, Aufstiege und der Gewinn von Pokalwettbewerben. Im Übrigen zitiert HAL Laier die Vorlage.

GR Schneider verweist auf Ziffer IV der Änderung. Hier gebe es im Absatz 3 die Einschränkung, dass für Reisen zu Partnerstädten für die offizielle Delegation 50 % der Fahrt- und Flugkosten, sowie – soweit erforderlich – die Aufwendungen für die Unterkunft erstattet werden. Diese Einschränkung gebe es im Absatz 2 (Besuche von Partnerstädte) nicht.

HAL Laier sichert die Ergänzung der Einschränkung in Absatz 2 zu.

GR Veits teilt mit, dass die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen keine Flugkosten bezuschussen möchte. Des Weiteren möchte er in Erfahrung bringen, ob ein Verein, welcher eine Person abweist, die den Vereinsruf schädigt, grundsätzlich von der Förderung ausgenommen wird. GR Veits begründet seine Frage mit der in Ziffer I, Absatz 1, Nr. 3 genannten Voraussetzung, die ein Verein für die Förderung erfüllen müsse.

BM Förster antwortet, dass man in diesem Fall selbstverständlich abwäge. Für die Gemeinde seien die Aufnahmekriterien des jeweiligen Vereins maßgebend. BM Förster ist der Meinung, dass man bei der Ausschusssitzung zwar über das Herausstreichen der Flugkosten gesprochen habe, dies jedoch aufgrund der Kostendeckelung nicht mehr für notwendig erachtet wurde.

GR Baumeister ist wichtig, dass die Vereinsförderung künftig gelockert wird. Besonders im Jugend- und Kinderbereich ermögliche die Überarbeitung der Richtlinien eine einfachere Förderung von Partnerschaftsbegegnungen und man erhoffe sich durch die Änderungen, dass man die Partnerschaften wieder ankurbeln könne. Die Fraktion FDP/BfN werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen, könne sich jedoch auch eine höhere Kostendeckelung vorstellen.

GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion mehrheitlich für die Förderung von Flugkosten sei.

GR Veits stellt klar, dass die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen sich für die Änderungen ausspreche, jedoch die Bezuschussung von Flugkosten nicht befürworte.

GRätin Stegmaier informiert, dass es die Prämierung beim Faschingsumzug nicht mehr gebe, weshalb diese Bezuschussung gestrichen werden könne.

GR Baumeister greift nochmals das Thema der Kostendeckelung auf. Er ist der Meinung, dass bei einer Fahrt zu einem 8-tägigen Trainingscamp mit einem Bus 2.000 € nicht ausreichen.

Daraufhin schlägt BM Förster vor, zum einen wegen der Flugkosten und zum anderen wegen der Erhöhung der Deckelung separat abzustimmen.

Der Räterund spricht sich mehrheitlich für die Beibehaltung der Flugkosten-Bezuschussung aus. Lediglich GRätin Stegmaier, GR Veits, GR Kazmaier und GR Kleinert sind für die Streichung dieser Position aus den Vereinsförderrichtlinien.

Alle Fraktionen sprechen sich mehrheitlich für die Erhöhung der Kostendeckelung auf 3.000 € p.a. und 4.500 € p.a. bei einer Teilnehmerzahl größer als 50 Personen aus. GR Kazmaier und GR Kleinert enthalten sich ihrer Stimme.

Sodann fasst der Gemeinderat bei 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) (GR Kleinert) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinien der Gemeinde Nußloch zur Förderung von Vereinen (Sport und Kultur) und karitativen Verbänden“ (Vereinsförderrichtlinien).

TOP 10 ─ Konzessionsvergabeverfahren Gas
hier: Festlegung der Vergabematrix und der Kriterienbeschreibung

BM Förster verweist auf die heutige Sitzungsvorlage. Aufgrund der Durchführung eines diskriminierungsfreien Verfahrens wurden die Vergabematrix und die Kriterienbeschreibung nur im nichtöffentlichen Sitzungsteil dem Gemeinderat vorgelegt.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Kriterienbeschreibung sowie der Vergabematrix zu.

TOP 11 ─ Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals
Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2019

BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele stellt anhand der Sitzungsvorlage den Sacherhalt dar. Sie erläutert, dass haushalts- und auch gebührenrechtlich die Möglichkeit bestehe, kalkulatorische Zinsen festzusetzen. Begründet werde die Festsetzung dieser Zinsen damit, dass die Gemeinde durch Erwerb von Anlagegütern zum einen Fremdkapitalzinsen aufgrund von Darlehensaufnahmen zahlen müsse bzw. der Gemeinde bei einem Einsatz von Eigenkapital der Gewinn aus Geldanlagen entgeht. Die Verwaltung empfiehlt die Verwendung eines Mischsatzes von Fremd- und Eigenkapitalzinsen, informiert KAL Einsele. Für die Neu-Berechnung des seit 2013 verwendete kalkulatorischen Zinssatzes habe man die Beträge der Fremd- und Eigenmittel der Jahre 2009-2018 herangezogen und hiervon den Durchschnittswert ermittelt. Der Durchschnitts-Fremdkapitalzinssatz der letzten 10 Jahre beträgt 4,86 %, so KAL Einsele weiter. Als Grundlage für die Eigenmittelverzinsung habe man die Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Anleihen öffentliche Hand verwendet, welche für diese Zwecke anerkannt werden. Die Entwicklung der Guthabenverzinsung spiegelt sich auch in diesem Bereich deutlich wieder. So habe man im Jahr 2009 einen Durchschnittszinssatz von 3,2 %, im Jahr 2008 lediglich noch von 0,40 % erhalten. Daraus ergibt sich der Durchschnittswert von 1,34 %. Weiter erklärt KAL Einsele, dass die rechnerische Ermittlung mit einer 50 zu 50 Gewichtung beider Zinssätze einen neuen kalkulatorischen Zinssatz von 3,1 % ergeben habe. Da sich die Zinsen im Jahr 2019 bereits in den negativen Bereich entwickelt haben, müsse man langfristig den kalkulatorischen Zinssatz senken, mutmaßt KAL Einsele. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, den bisherigen Zinssatz von 4,5 % ab dem Jahr 2019 abgerundet auf 3,0 % zu senken und diesen längstens drei Jahre beizubehalten, erläutert KAL Einsele abschließend.

Von Seiten des Räterundes ergehen weder Fragen noch Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der kalkulatorische Zinssatz wird für den Gemeindehaushalt ab dem Rechnungsjahr 2019 auf 3,0 % festgelegt.

TOP 12 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster teilt mit, dass in der heutigen Sitzung über die Annahme von einer Spende i. H. v. 20,00 € zu entscheiden ist.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 13 Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 13.1. – Gartenschaubewerbung

GR Baumeister zeigt sich irritiert über das abschließende Gartenschaukonzept. Aus seiner Sicht sei der Gemeinderat nicht darüber aufgeklärt worden, dass das ursprünglich im Konzept enthaltene Baugebiet „Grünes Wohnen“ entlang der Bismarckstraße nun nicht mehr Inhalt des Konzeptes sei. GR Baumeister sehe jedoch gerade in diesem Bereich potenzial für Zuschüsse. Er werde morgen veranlassen, dass die Fraktion FDP/BfN einen Antrag auf erneute Behandlung und Abstimmung im Gemeinderat stellt.

BM Förster erwidert, dass diese Kritik berechtigt sei. Das Baugebiet sei jedoch nach wie vor Bestandteil des Flächennutzungsplans. Dass unter TOP 7 beschlossene Konzept sei nur ein „Leitfaden“, welcher keine Bindung für die Gemeinde vorsieht. Da die Gemeinde weiterhin Herr des Verfahrens sei, könne hier jederzeit Einfluss genommen werden, versichert BM Förster. Das Thema Bauen wird die Gemeinde langfristig und wiederkehrend beschäftigen, was getrennt von der Gartenschaubewerbung zu thematisieren sein wird. Der angekündigte Antrag auf Wiederaufnahme auf die Tagesordnung mache keinen Sinn, da Beschlüsse des Gemeinderats 6 Monate gültig sind, erklärt BM Förster.

GR Schuster schließt sich den Worten von GR Baumeister an. Er sei ebenfalls enttäuscht, dass hier keine Aufklärungsarbeit geleistet worden sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.2. – Vorkaufsrechte der Gemeinde

GRätin Stegmaier erkundigt sich, ob die Gemeinde bei jedem Grundstücksverkauf grundsätzlich ein Vorkaufsrecht hat.

BM Förster erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Rechtlich gebe es zum einen die gesetzliche Grundlage aus dem Wassergesetz und zum anderen aus dem Baugesetzbuch. Dies sei vom Notar bei einem Grundstücksgeschäft bei der Gemeinde in jedem Fall abzufragen und von Seiten der Verwaltung mit einem Negativattest zu bescheinigen. Grundsätzlich sei die Ausübung eines Vorkaufsrechts nur sehr schwer vorzunehmen, bestimmte rechtliche Grundlagen seien zu erfüllen, welche bei 90 % der Verkaufsfälle nicht zutreffen, informiert BM Förster.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14 Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14.1. – Stichstraße „Am Hang“

BM Förster informiert, dass mit Auftragung der Asphaltdeckschicht am 14.10.2019 die Maßnahme nun abgeschlossen sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2. – Parkplatzbeleuchtung gegenüber Bücherei

BM Förster erläutert, dass die Herstellung der Parkplatzbeleuchtung kurz vor der Fertigstellung stehe.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.3. – Eröffnung Barfußpfad und Fitnessgeräte Park

Weiter informiert BM Förster, dass am heutigen Tag gemeinsam mit dem „Laufenden Seniorenbus“ sowohl der Barfußpfad als auch die altersgerechten Fitnessgeräte eingeweiht worden seien. Er lobt in diesem Zusammenhang die gute Arbeit der Bauamts- und Bauhofmitarbeiter, welche das gesamte Projekt in Eigenleistung abgeschlossen haben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.4. – Schaden Straßenoberfläche Sofienstraße/Einmündung Hauptstraße

BM Förster teilt zudem mit, dass im Bereich Sofienstraße/Einmündung Hauptstraße aufgrund von massiven Schäden an der Straßenoberfläche und einem Kanalschacht unverzüglich die Fa. Häußler & Boileau mit der Schadensregulierung beauftragt werden musste. Diese habe am 14.10.2019 mit den Arbeiten begonnen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.5. – Termin Entwurfsplanung Ortsmitte II

Weiter informiert BM Förster, dass am 03.12.2019 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses eine Informationsveranstaltung für alle Beteiligten des Sanierungsgebiets Ortsmitte III stattfinden werde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.5. – Umlaufsperren Vogelkefigweg

Letztlich informiert BM Förster, dass die Umlaufsperren des Vogelkefigwegs so versetzt werden, dass auch eine Durchfahrt von Fahrrädern mit Anhängern möglich sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 21:15 Uhr-

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