Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 31. Mai 2017
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
TOP 1 – Urkundspersonen
Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Herrn GR Rolf Kazmaier und Herrn GR Wolfgang Schneider zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
TOP 2.1 – Wasseransammlungen in der Kurpfalzstraße
Ein Bürger, wohnhaft in der Kurpfalzstraße in Nußloch, teilt mit, dass sein Grundstück an der tiefsten Stelle der Kurpfalzstraße (Mulde) liege und er deshalb regelmäßig mit Hochwasser zu kämpfen hat. Das Wasser würde bei ihm ständig in die Lichtschächte seines Wohnhauses eindringen und so zu Problemen führen. Das Unwetter vom 06.08.2013 habe einen großen Schaden angerichtet, weshalb er die Gemeinde damals per E-Mail angeschrieben habe. Bilder waren dem Anschreiben beigefügt. Der damalige Bauamtsleiter, Herr El-Ahmad, habe ihm geantwortet, so der Bürger, dass der Gemeinde das Problem bekannt sei und es 2012 eine allgemeine Prüfung der Abwassersituation in Nußloch gegeben habe, bei der die Kurpfalzstraße auch auf die Liste der sanierungsbedürftigen Straßen hinzugefügt wurde. Laut Herrn El-Ahmad sollte mit den Maßnahmen spätestens im Jahr 2015 begonnen werden. Es sei ca. ein Jahr her, dass es aufgrund der genannten Mulde wieder zu massiven Überschwemmungen gekommen sei, führt der Bürger weiter aus. Dabei seien sogar Gullideckel aus ihrer Vorrichtung herausgeschwemmt worden. Mit E-Mail vom 14.02.2017 habe er entsprechende Bilder an den Bauamtsleiter versandt und als Antwort nur eine Abwesenheitsnotiz erhalten. Deshalb habe er am 18.04.2017 nochmals eine E-Mail an den stellvertretenden Bauamtsleiter versandt, aber bis heute noch keine Antwort bekommen. Auch hier sei lediglich eine Abwesenheitsnotiz in seinem Postfach eingegangen.
BM Rühl merkt an, dass jedem Bürger laut Geschäftsordnung in der Bürgerfragestunde nur eine Redezeit von drei Minuten zusteht und Fragen zu max. zwei verschiedenen Angelegenheiten gestellt werden dürfen. Er entschuldigt sich weiter für die angesprochenen Versäumnisse.
Der Bürger möchte in Erfahrung bringen, wann mit der Sanierung der Kurpfalzstraße begonnen wird.
BM Rühl erkundigt sich, was saniert werden soll.
Der Bürger antwortet, dass das Wasser von der Massengasse her in die Kurpfalzstraße einfließt.
BM Rühl erklärt, dass es diesbzgl. in ganz Nußloch eine vergleichbare Situation/ Hanglage gebe. So werden bspw. auch in der Hauptstraße und der Sinsheimer Straße bei Starkregen die Gullideckel aus ihren Halterungen herausgeschwemmt. Er verstehe allerdings auch die Aussage des damaligen Bauamtsleiters, Herrn El-Ahmad, nicht, da geschaut werden müsse, woher der Zufluss komme und man eine Gesamtbetrachtung aller Straßen brauche. Durch das Neubaugebiet „Beim Seidenweg“ wurden einige Engpässe beseitigt (Ringelsgasse, Hauptstraße, Jahnstraße). Das Oberflächenwasser müsse separat, und nicht in das Kanalnetz abgeführt werden, erläutert BM Rühl. Eine endgültige Aussage könne aber nur getroffen werden, wenn man den genehmigten Gesamtentwässerungsplan zu Rate ziehe. Seitens des Bauamtes wurde ihm zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass der Kanal in der Kurpfalzstraße an einer bestimmten Stelle aufzuweiten ist. Ihm seien auch die durch den Bürger angesprochenen E-Mails nicht bekannt. Genauso gebe es z.B. bei den Straßen Meckeswiesen und Humboldtstraße Probleme, wenn auch nicht aus rechtlicher Sicht. Insgesamt sei das Oberflächenwasser ein Problem und nicht der durch den Bürger angesprochene Rückstau.
Auf Nachfrage bestätigt der Bürger, dass es dort nicht mit einem Rückstau sondern mit Oberflächenwasser Probleme gibt. Er merkt an, dass er zuletzt am 20.04.2017 eine E-Mail an die Verwaltung versandt hat.
BM Rühl entgegnet, dass, wenn ihm eine Anfrage vorliegt, diese i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen beantwortet wird. Dies wird vorliegend nach entsprechender Prüfung auch erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 4/2017) vom 26.04.2017
Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 4/2017) vom 26.04.2017 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.
TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. April 2017
BM Rühl teilt zu TOP 12 (Baugebiet „Beim Seidenweg“ – Neugestaltung „Erweiterung Hohlweg“, Vorstellung der Planungsalternativen durch das Büro Eiling) mit, dass der Gemeinderat die Ausgestaltung des Bereiches gem. der Variante A beschlossen hat. Die Treppenanlage (mit umgebendem Weg) wird aus Natursteinen hergestellt. Der Holzabfuhrweg soll in einer breiteren Ausführung hergestellt werden und es werden Sichtschutzhecken in Richtung der Wohnbebauung gepflanzt. Zunächst soll der Bereich mit keiner Möblierung ausgestattet werden, so BM Rühl.
Weiter führt BM Rühl zu TOP 20 (Sanierung Gehweg Odenwaldstraße zwischen Lerchenweg und Panoramastraße) aus, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt hat, eine freihändige Vergabe für die Sanierungsmaßnahme „Gehwegsanierung Odenwaldstraße zwischen Lerchenweg und Panoramastraße“ durchzuführen und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Sanierung soll mit dem ortsüblichen Pflasterbelag erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Kriminalitätsbericht 2016
– Vorstellung durch das Polizeirevier Wiesloch
BM Rühl informiert die Anwesenden, dass der Kriminalitätsbericht für das Jahr 2016 verwaltungsintern bereits vorgestellt wurde und man sich laut den statistischen Angaben in Nußloch fast im „gelobten Land“ befinde. Sodann erteilt er Herrn Polizeioberrat Schrötel, Leiter des Polizeireviers Wiesloch, das Wort.
Herr Schrötel führt aus, dass es fast schon ein guter Brauch sei, dass die Polizei alle zwei Jahre den Kriminalitätsbericht im Gemeinderat vorstellt. Dies zeige auch, dass es in Nußloch keine besonderen Problemfälle gebe, die ein häufigeres Erscheinen notwendig machen. Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Schrötel, dass es landesweit einen geringen Rückgang der Straftaten gebe (um -1,3%) auf insgesamt 609.133 Fälle. Die Aufklärungsquote liege in Nußloch bei 52,1% (Aufklärungsquote Land rd. 58%). Die Tatverdächtigenzahlen bei den sog. „Jungtätern“ (unter 21 Jahre) haben sich eher kritisch entwickelt, da es hier, im Vergleich zu den übrigen Zahlen, deutliche Zuwächse gebe. Die deliktischen Schwerpunkte seien anlog zum Bundesland die Diebstahlkriminalität, die Wohnungseinbrüche sowie die Kfz-Aufbrüche (hauptsächlich Diebstahl von festeingebauten Navigationsgeräten). Im Revierbereich Wiesloch (umfasst Leimen, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Rauenberg, Nußloch, St. Leon-Rot, Sandhausen, Walldorf und Wiesloch) gab es im Jahr 2016 insgesamt 5.839 Straftaten, so Herr Schrötel, wovon allerdings 57,5% aufgeklärt werden konnten. Es sei zu 780 sog. Rohheitsdelikten und 546 Körperverletzungen gekommen, führt Herr Schrötel weiter aus. Hier seien die Zahlen zwar rückläufig, aber trotzdem noch auf einem hohen Niveau. Dies sei v.a. ein Ausdruck von mangelnder Konfliktfähigkeit innerhalb der Bevölkerung. Insgesamt habe es im Revierbereich Wiesloch im Jahr 2016 2.239 Diebstähle gegeben, darunter u.a. 292 Wohnungseinbrüche. Hierbei sei der Sachschaden meistens verschmerzbar, allerdings stellen die Wohnungseinbrüche eher ein persönliches Problem dar (Eindringen in die Privatsphäre). Rund 55% der Delikte enden bereits im Versuchsstadium aufgrund von Vorsorgemaßnahmen der Wohnungs-/ Hauseigentümer. Die Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbrüchen konnte von unter 10% auf ca. 40% gesteigert werden. Zumeist wurden hierbei Serienstraftaten aufgeklärt. Die Zahl der Fahrraddiebstähle gehe kontinuierlich zurück, erläutert Herr Schrötel weiter, da durch die Fahrradeigentümer heutzutage vermehrt präventive Maßnahmen getroffen werden (bspw. Kauf von qualitativ besseren Fahrradschlössern etc.). Bei den Kraftfahrzeugaufbrüchen handle es sich überwiegend um Fahrzeuge der Marke BMW, da diese in Japan günstiger hergestellt werden, als in Deutschland. Allerdings hapere es an der Qualität der festeingebauten Navigationssysteme, weshalb es hier vermehrt zu Fahrzeugaufbrüchen komme. Bei der Straßenkriminalität habe es eine deutliche Steigerung um 97 Fälle gegeben, was bedeute, dass Drogen heutzutage so einfach verfügbar sind, wie schon seit Jahren nicht, so Herr Schrötel. Bei der Entwicklung der Tatverdächtigen im Bereich des Polizeireviers Wiesloch habe es im Jahr 2016 eine Steigerung von 793 Fällen auf 959 Fälle gegeben. Diese Steigerung sei zum großen Teil auf Delikte zurückzuführen, an denen Flüchtlinge beteiligt waren. Allerdings haben diese hauptsächlich in den Gemeinschaftsunterkünften stattgefunden und hatten damit i.d.R. keine Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren sei um 20,16% auf insgesamt 535 angestiegen, informiert Herr Schrötel.
Zur Gemeinde Nußloch führt Herr Schrötel aus, dass die Anzahl der Straftaten im Jahr 2016 um 40 Straftaten auf insgesamt 309 Straftaten gefallen sei. Dabei habe es drei Sexualstraftaten gegeben, bei denen es sich allerdings nicht um Vergewaltigungen gehandelt hat. Die Zahl der Diebstähle sei auf 106 Fälle gesunken (2015: 118 Diebstähle in Nußloch). Teilweise sei hier allerdings das Baugebiet „Beim Seidenweg“ ein begehrtes Ziel. Die Diebstähle werden i.d.R. durch Banden oder organisierte Gruppierungen durchgeführt. Bei den Kraftfahrzeugaufbrüchen, den Wohnungseinbrüchen sowie den Tageswohnungseinbrüchen seien in Nußloch insgesamt steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Die Straßenkriminalität in Nußloch sei mit 73 Fällen in 2016 auf einem historisch niedrigen Niveau. Viele Taten fallen dabei unter den sog. Begriff der „Heimkehrerstraftaten“ was bedeutet, dass z.B. Autospiegel abgetreten werden. Die Aufklärungsquote sei hier nur sehr niedrig, weshalb die Polizei immer für sachdienliche Hinweise dankbar ist, erklärt Herr Schrötel. Die Entwicklung der Tatverdächtigen sei in Nußloch nicht dramatisch und besorgniserregend. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen betrage 22,48% bei insgesamt 129 Tatverdächtigen im Jahr 2016 in Nußloch. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren hingegen sei drastisch um 24 Personen auf insgesamt 44 Personen angestiegen, was einer Steigerung von 34,11% entspricht. Auch der Anteil der heranwachsenden Tatverdächtigen sei um 20,16% auf insgesamt 26 Tatverdächtige in 2016 gestiegen, so Herr Schrötel weiter. In Nußloch habe es im Jahr 2016 0 tatverdächtige Kinder gegeben, im Jahr 2015 lag die Zahl bei einem Kind. In ganz Baden-Württemberg gebe es kaum Gemeinden, die solch niedrige Zahlen wie die Gemeinde Nußloch vorweisen könne, erklärt Herr Schrötel. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liege Nußloch bei der Kriminalitätsbelastung im Jahr 2016 im Bereich des Polizeireviers Wiesloch an vierter Stelle. Die Schwerpunkte der Polizei liegen derzeit im Bereich Bekämpfung der Eigentumskriminalität, Bekämpfung der Rohheitsdelikte, Verminderung der Gewaltkriminalität sowie Verminderung der Zahl der Wohnungseinbrüche, berichtet Herr Schrötel abschließend.
BM Rühl bedankt sich bei Herrn Schrötel für den ausführlichen Vortrag, der wie gewohnt sehr qualitativ und detailgetreu war.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 6 – KWG Nußloch
– Festlegung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016
BM Rühl erteilt dem Geschäftsführer der KWG Nußloch, Herrn Bayer, das Wort.
Herr Bayer führt aus, dass die beiden wesentlichen Tätigkeitsfelder der KWG die Vermietung von Immobilien sowie der Tonabbau in der Tongrube Nußloch sind. Anhand einer PowerPoint-Präsentation zeigt Herr Bayer u.a. die Aktivitäten aus dem Jahr 2016 auf. So wurden bspw. die Fassade Siedlerstraße-Leimbach renoviert, die Tonlagerplattform erweitert, 123.000t Ton abgebaut und 41.000t Erdmaterial verfüllt. Alle Immobilien der KWG seien zudem vermietet (Auslastung 100%).
Die Bilanz habe sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert. Der Wert des Anlagevermögens habe zum 31.12.2016 2.493.380,94 €, der Wert des Umlaufvermögens 916.283,85 €, betragen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 2.997.368,59 € liege v.a. an der Verschuldung der letzten zwei Jahre, so Herr Bayer. Die Aktiva habe zum 31.12.2016 insgesamt 6.407.033,38 € (2015: 6.775.146,10 €) betragen. Zur Passiva-Seite der Bilanz führt Herr Bayer aus, dass sich das Eigenkapital aus dem gezeichneten Kapital (4.087.727,47 €), der Kapitalrücklage (1.394.545,87 €), dem Verlustvortrag (-8.594.605,80 €), dem Jahresüberschuss (114.963,87 €) und dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (2.997.368,59 €) zusammensetze. Die Rückstellungen haben zum 31.12.2016 190.700,00 € betragen, die Verbindlichkeiten, zusammengesetzt aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie sonstigen Verbindlichkeiten, insgesamt 6.133.748,12 €. Der Rechnungsabgrenzungsposten (Auflösung Zuschuss Parkhaus) habe zum 31.12.2016 82.585,26 € betragen, sodass sich auf der Passivaseite eine Gesamtsumme von 6.407.033,38 € ergebe (2015: 6.775.146,10 €).
Zur Massenbilanz teilt Herr Bayer mit, dass der gesamte in der Tongrube vorhandene Ton reserviert sei und je Jahr abgerufen werde, weshalb im Vergleich zu 2015 für das Jahr 2016 beim Ton ein Rückgang von 36% zu verzeichnen ist. Die Gesamtsumme des Verfüllmaterials lag 2016 bei 40.639,38t, wobei nur belastetes Material (Z1.1 bis Zdiv) angenommen wurde. Insgesamt habe die Massenbewegung 2016 182.033,27t betragen (2015: 244.410,73t).
Anschließend geht Herr Bayer näher auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das Jahr 2016 ein. Die Umsatzerlöse (1.526.987,78 €) und die sonstigen betrieblichen Erträge (36.520,55 €) haben hierbei eine Gesamtsumme von 1.563.508,33 € ergeben. Weiter setze sich die GuV aus dem Materialaufwand (802.628,79 €), dem Personalaufwand (42.154,94 €), den Abschreibungen (203.190,89 €), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (141.599,21 €), den Zinsen und ähnlichen Erträgen (671,81 €), den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (261.350,23 €), den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Ertrag i.H.v. 5,27 €), dem Ergebnis nach Steuern (113.261,35 €) sowie den sonstigen Steuern (Ertrag i.H.v. 1.702,52 €) zusammen. Der Jahresüberschuss habe 2016 damit insgesamt 114.963,87 € betragen. Im Vergleich hierzu habe man im Vorjahr noch einen Jahresfehlbetrag i.H.v. -19.149,07 € ausgewiesen, so Herr Bayer. Zu den Abschreibungen merkt Herr Bayer an, dass bspw. die Tonentnahme abgeschrieben werden könne.
Abschließend verweist Herr Bayer darauf, dass der Wirtschaftsprüfer, Herr Jens Lehmann, für das Geschäftsjahr 2016 ein uneingeschränktes Testat vorgelegt hat.
BM Rühl teilt mit, dass die Gemeinde Nußloch im Jahr 2006 einen Schuldenberg der KWG i.H.v. rd. 6,56 Mio. Euro übernommen habe, da der Gemeinde bessere Konditionen gewährt wurden als der KWG. Auch Bürgschaften wurden in früherer Zeit in Höhe von 18 Mio. DM ausgestellt. Mit den zwischenzeitlich eingehenden Zahlungen der KWG an die Gemeinde Nußloch könne der Kredit nun durch die KWG bedient werden. Insgesamt habe sich die KWG in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Im vergangenen Jahr wurde zudem seitens des Bergamtes die Erlaubnis erteilt, die Fläche für den Tonabbau zu erweitern. Es müsse allen klar sein, so BM Rühl, dass es sich beim Tonabbau um ein witterungsbedingtes Saisongeschäft handle. Er sei froh darüber, dass der Betrieb der Tongrube und damit der KWG weiter aufrechterhalten werden könne.
GR Schuster bedankt sich bei Herrn Bayer für den ausführlichen Vortrag. Sein Dank gilt auch den Mitarbeitern Frau Einsele und Herr Sulu für die geleistete Arbeit.
GRätin Terboven verweist auf die Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder und liest den entsprechenden Passus auf Seite 4 der Sitzungsvorlage vor.
Anschließend tritt der Gemeinderat in die Beschlussfassung ein. GR Leypold übernimmt die Sitzungsleitung.
– BM Rühl rückt aufgrund von Befangenheit vom Sitzungstisch ab –
Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt als Auftrag an den Bürgermeister für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der vorgelegten Form mit einem Jahresüberschuss von 114.963,87 €.
– Die GRäte Anweiler, Schulze, Schuster, Terboven und Wenz
rücken aufgrund von Befangenheit vom Sitzungstisch ab –
Weiter fasst der Gemeinderat ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt als Auftrag an den Bürgermeister für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrates für das Jahr 2016.
– Die GRäte Anweiler, Schulze, Schuster, Terboven und Wenz
nehmen fortan wieder an der Sitzung teil –
Abschließend fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt als Auftrag an den Bürgermeister für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Jens Lehmann zum Abschlussprüfer 2017.
TOP 7 – KWG Nußloch
– Beteiligungsbericht gem. § 105 GemO für das Jahr 2016
BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage.
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 8 – Jahresrechnung 2016
– Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
BM Rühl informiert die Anwesenden, dass der Gemeinderat heute über mehrere Einzelpositionen abzustimmen habe. Bspw. seien für den Umzug der Kleiderstube in den sog. „Flickbau‘“ (Kaiserstraße 16; HH-Stelle 4390.540000) Mehrkosten i.H.v. 7.973,18 € angefallen. Ursprünglich sei man von Kosten i.H.v. 500,00 € ausgegangen. Die Kosten seien u.a. für das Tapezieren, den Aufbau der Möbel, den Transport der Waren etc. angefallen. Weiter nennt BM Rühl die Platzgestaltung des Lindenbaumdenkmales (HH-Stelle 5800.943000), die mit 37.555,51 € über dem veranschlagten Budget von 25.000,00 € lag. Hier seien Mehrausgaben für Bauhofleistungen entstanden, die allerdings keine Ausgaben nach außen darstellen. Durch den Bauhof wurden bei dieser Maßnahme insgesamt 774 Stunden an Arbeitsleistung und 432 Maschinenstunden abgerechnet, was allerdings sehr hoch erscheine und weshalb auch nochmals seitens der Kämmerei nachgeprüft werde. Durch eine erhöhte Gewerbesteuereinnahme sei auch die Gewerbesteuerumlage (HH-Stelle 9000.810000) um 677.691,35 € (veranschlagt waren 433.700,00 €) höher ausgefallen, erläutert BM Rühl weiter. Auch die Finanzausgleichsumlage (HH-Stelle 9000.831000) sei mit 3.084.455,20 € um 24.655,20 € höher ausgefallen als kalkuliert. Dies hänge mit Mehrausgaben aufgrund der Änderung der Steuerkraftsumme zusammen. Abschließend nennt BM Rühl die Mehrausgaben bei der Kreisumlage (HH-Stelle 9000.832000) i.H.v. 53.265,12 € (veranschlagt waren 3.945.100,00 €). Bei den zuletzt genannten drei Positionen handle es sich jedoch um erfreuliche Mehrausgaben, so BM Rühl, da diese auch mit Mehreinnahmen bei der Gemeinde verbunden sind.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2016. Die Liste der noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird Bestandteil der Niederschrift (Anlage 3).
TOP 9 – Wasserwerk der Gemeinde Nußloch
– Sanierung „Brunnen 1“
– Austausch von Rückschlagklappen
– Auftragsvergabe
BM Rühl teilt mit, dass der „Brunnen 1“ des Wasserwerks saniert werden solle und verweist auf die heutige Sitzungsvorlage. Das Wasserwerk befinde sich im Bereich des Racket-Centers („Nußlocher Wiesen“). Dort seien auch beide Tiefbrunnen. Bei „Brunnen 1“ sollen nun die bestehenden Steigleitungen gegen Edelstahlleitungen sowie die beiden Pumpen ausgetauscht werden. Die Sanierung des „Brunnen 1“ verursache Kosten von rd. 25.000,- € netto (brutto 29.750,- €). Für den Tausch der Rückschlagklappen fallen voraussichtlich Kosten i.H.v. 13.500,- € netto (brutto 16.065,- €) an.
Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG mit den aufgeführten Arbeiten zu beauftragen. Die Gesamtsumme der Maßnahmen beläuft sich auf ca. 38.500,- € netto (brutto 45.815,- €).
TOP 10 – Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“
– Ausführungsbeschluss
BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage und teilt mit, dass die Kanäle der Straßen begutachtet werden sollen um zu sehen, wo ggf. Handlungsbedarf besteht. Die Kosten für die TV-Inspektion liegen bei 35.666,67 € (brutto). Die Maßnahme solle in den Schulferien durchgeführt werden, damit das Befahrungsfahrzeug keine Behinderung des schulisch bedingten Straßenverkehrs verursacht.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine beschränkte Ausschreibung für die Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ durchzuführen.
TOP 11 – Sanierung Birkenweg
– Beauftragung eines Fachingenieurs
– Ausführungsbeschluss
BM Rühl teilt mit, dass im Bereich der Gartenstraße (bis zum Wendehammer) sowie zur Parkgarage hin dringender Handlungsbedarf besteht. Im Birkenweg (Höhe Reisebüro Herzog) wurde bereits zig-fach versucht, mithilfe von Kaltasphalt eine ordnungsgemäße Situation herzustellen. Der Aufbau des Birkenweges entspreche dem der Sinsheimer Straße (Schottertragschicht, Asphalt, Pflaster). In der heutigen Sitzungsvorlage wurden zwei Ausführungsalternativen vorgestellt.
Bei Variante 1 („Bituminöser Aufbau inkl. Neuaufbau des Unterbaus“) erfolge der Ausbau und die Entsorgung des Pflasters, des Splitts sowie der Asphalttragschicht. Der Profilausgleich (ca. 6 bis 10 cm) werde durch einen Schottereinbau sowie durch Nachverdichtung hergestellt. Nach der Prüfung der Tragfähigkeit (Druckversuche) können der Einbau von einer 10 cm Asphalttragschicht sowie einer 4 cm Asphaltdecke erfolgen. Die Ausführungsdauer von Variante 1 betrage ca. 6 bis 8 Wochen. Die Kosten für Variante 1 belaufen sich auf 155.350,- € (brutto).
Bei Variante 2 („Bituminöser Aufbau auf dem vorhandenen Drainasphalt“) sei es möglich, so BM Rühl, eine 8 cm starke Asphaltbinderschicht und eine 4 cm starke Asphaltdecke auf der wasserdurchlässigen Asphalttragschicht einzubauen. Bei der Vorgehensweise sei allerdings zu beachten, dass der Aufbau nicht dem Regelwerk entspricht. Die Ausführungsdauer würde ebenfalls 6 bis 8 Wochen betragen. Die Kosten für Variante 2 belaufen sich auf 149.350,- € (brutto). BM Rühl spricht sich dafür aus, beide Varianten auszuschreiben, da dies keinen großen Mehraufwand darstelle. So könne am Ende des Ausschreibungszeitraumes entschieden werden, welche Variante gewählt wird, wobei er Variante 2 favorisiere.
GR Baumeister hält es für sinnvoll, einen Fachingenieur zu beauftragen. Es solle auf keinen Fall eine durchgehende „schwarze Soße“ entstehen, d.h. in dem genannten Bereich solle auch wieder Pflaster mit eingebaut werden. Er stimmt zu, im Bereich des Birkenweges (bis zum Anwesen Brömmel) eine Bitumenschicht aufzubringen, allerdings solle dann bzgl. der weiteren Ausgestaltung noch einmal eine genaue Prüfung erfolgen. Mittlerweile gebe es technische Möglichkeiten, wie der Bereich mit Pflaster besser ausgestaltet werden kann, sodass auch die sog. „Rangierkräfte“, die die Lockerung des Pflasterbelags hervorrufen, in den Griff bekommen werden. GR Baumeister wünscht, dass ein Großteil des vorhandenen Pflasters erhalten bzw., sofern nicht möglich, neu gemacht wird.
– GR Kempf verlässt den Sitzungssaal –
BM Rühl informiert die Anwesenden, dass die Thematik bereits nichtöffentlich angesprochen wurde und es gewollt sei, einen Fachplaner mit der Prüfung der Thematik zu beauftragen. Auch die Eigentumsverhältnisse vor Ort seien Thema, da trotz einheitlicher Gestaltung nicht der gesamte Bereich im Eigentum der Gemeinde stehe. So seien auf dem vorhandenen Pflaster bspw. auch die Grenzpunkte sichtbar. Die Mehrheit des Gemeinderates sei der Meinung, dass große Teile des Pflasterbelags erhalten werden sollen. Trotz zahlreicher Korrekturen und Ausbesserungen bereite das Pflaster allerdings immer wieder Probleme. Deshalb wurde seitens GR Kettemann der Vorschlag unterbreitet, alternativ das sog. „Heidelberger Pflaster“ aufzubringen, erläutert BM Rühl. Dies sei aber durch den Fachplaner noch einmal genauer zu prüfen. Wie bereits genannt sollen vorsorglich beide Alternativen ausgeschrieben werden, um die bestmögliche Variante zu erhalten.
Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen (17 Ja-Stimmen) Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Ingenieurbüro Schulz aus Hirschberg-Leutershausen für die Fachingenieurleistungen der Baumaßnahme Birkenweg zu beauftragen. Es sollen beide Varianten (Variante 1 „Bituminöser Aufbau inkl. Neuaufbau des Unterbaus“, Variante 2 „Bituminöser Aufbau auf dem vorhandenen Drainasphalt“) ausgeschrieben werden.
– GR Kempf nimmt fortan wieder an der Sitzung teil –
TOP 12 – Bundestagswahl
– Festlegung des Erfrischungsgeldes
BM Rühl erläutert, dass für die Bundestagswahl am 24. September 2017 für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld für den Wahltag festzulegen ist. In § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung ist für die kommende Wahl geregelt, dass die Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,- € für den Vorsitzenden und je 25,- € für die übrigen Mitglieder gewährt wird. Für die letzte Bundestagswahl im Jahr 2013 wurde durch Gemeinderatsbeschluss für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i.H.v. 30,- € als Tagegeld festgesetzt, so BM Rühl.
§ 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung sah damals einheitlich 21,- € vor. Das Erfrischungsgeld für die bevorstehende Bundestagswahl solle nun jeweils um 5,- € auf 40,- € für den Vorsitzenden und, wie bisher, 30,- € für die übrigen Wahlhelfer als Tagegeld festgesetzt werden.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Bundestagswahl am 24. September 2017 ein Erfrischungsgeld als Tagegeld von 40,- € für die Vorsitzenden und von
30,- € für die übrigen Wahlhelfer.
TOP 13 – Bürgermeisterwahl
– Festlegung eines Wahltermins
– Festlegung der Wahlhelferentschädigung
BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage und teilt mit, dass für die Berechnung der Termine vom kommenden Amtsantritt her rückwärts zu rechnen sei, weshalb die Verwaltung für die Wahl den 03. Dezember 2017 vorschlägt. Als Tag für eine evtl. Neuwahl werde der 17. Dezember 2017 vorgeschlagen. Die Ausschreibung im Staatsanzeiger, als wesentliches Ausschreibungsorgan mit überörtlicher Bedeutung, sei für den 15. September 2017 vorgesehen. Hier solle auch die Ausschreibung in der Rathaus-Rundschau sowie auf der Homepage der Gemeinde erfolgen. Das Ende der Bewerbungsfrist sei der 07. November 2017, 18:00 Uhr, im Falle einer Neuwahl der 06. Dezember 2017, 16:00 Uhr, so BM Rühl. Die Wahlhelferentschädigung solle analog der Bundestagswahl erfolgen, sodass hier seitens der Verwaltung 30,- € vorgeschlagen werden.
Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache folgende einstimmigen Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt den 03. Dezember 2017 als Wahltag für die Bürgermeisterwahl und den 17. Dezember 2017 als Tag einer evtl. Neuwahl.
2. Die Stelle des Bürgermeisters wird am 15. September 2017 im Staatsanzeiger, der Rathaus-Rundschau und auf der Homepage der Gemeinde ausgeschrieben.
3. Als Ende der Bewerbungsfrist wird der 07. November 2017, 18:00 Uhr, und im Falle einer Neuwahl der 06. Dezember 2017, 16:00 Uhr, festgelegt.
4. Der Gemeinderat beschließt eine Wahlhelferentschädigung für die Bürgermeisterwahl i.H.v. 30,- €.
BM Rühl teilt mit, dass er nach reiflicher Überlegung gemeinsam mit seiner Familie beschlossen habe, dass sein letzter Arbeitstag der 28.02.2018 sein wird. Eine Gemeinde ist niemals fertig. Er habe den Auftrag der Wähler aus 2002 und 2009, die „Sanierung der Gemeinde“, umgesetzt und sein Wahlversprechen, sich zu 100% für die Gemeinde einzusetzen, eingelöst. Er wolle sich außerdem aus dem Wahlgeschehen zur Bürgermeisterwahl komplett raushalten und wird diese Aufgabe in die Hände seines Stellvertreters, Herrn GR Leypold, legen.
TOP 14 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
TOP 14.1 – Heizungsanlage Waldkindergarten
GR Dr. Neuweiler erinnert an die Heizungsproblematik im Waldkindergarten. Er bittet um Prüfung, da im vergangenen Winter ein sehr hoher Stromverbrauch zu verzeichnen war.
BM Rühl antwortet, dass bzgl. des Waldkindergartens noch weitere Punkte zu prüfen seien, u.a. die erteilten Absagen aufgrund der Gebäudesituation. Der Standard im Nußlocher Waldkindergarten sei nicht alltäglich. Es werde seitens des Hauptamtes noch einmal bzgl. der Zurverfügungstellung weiterer Plätze geprüft. In der nichtöffentlichen Sitzung sei heute zudem auch der Fröbelkindergarten und die durch die ev. Kirchengemeinde getroffenen Aussagen Thema gewesen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.2 – Erweiterung einer Straße
GRätin Terboven möchte in Erfahrung bringen, ob die Straße vom Regenrückhaltebecken her in Richtung Anwesen Dümpelmann erweitert werden soll, da dort Baken aufgestellt wurden.
Dies sei ihm nicht bekannt, so BM Rühl. Man müsse sehen, wo hier die Gemarkungsgrenzen liegen. Es wird aktuell die Wasserleitung zu den Kreuzhöfen geprüft. In diesem Zusammenhang werden auch die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes überprüft, um zu sehen, welche Wassermengen zu welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen. Er sei sich allerdings nicht schlüssig darüber, ob in dem von GRätin Terboven angesprochenen Bereich auch Leitungen verlaufen. Teilweise erfolge auch eine Andienung über die Stadt Wiesloch.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.3 – Besuch der Franzosen aus Andernos-les-Bains
GRätin Terboven möchte weiter in Erfahrung bringen, warum anlässlich des Besuches der Franzosen aus Andernos-les-Bains nicht das Heimatmuseum der Gemeinde Nußloch sondern das Winzermuseum von Rauenberg besucht wird.
BM Rühl antwortet, dass dies im Vorfeld schon so besprochen wurde und eine Abweichung vom Programm der Vorjahre gewünscht ist. Der Besuch des Winzermuseums wurde mehrheitlich entschieden und sei auch mit dem Freundeskreis Nußloch-Andernos e.V. abgesprochen. Bedingt ist dies auch durch die Größe unseres Heimatmuseums.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.4 – Kernzeiträume der Lindenschule
GR Baumeister führt aus, dass die Ferienbetreuung in den Kernzeiträumen der Lindenschule stattfindet. Er möchte in Erfahrung bringen, ob dies schon in den neuen Kernzeiträumen erfolgt (Umgestaltung Hort).
Herr Henze erklärt, dass die baulichen Veränderungen in der Schillerschule bis zum Ferienbeginn im Juli beendet sind und die Kinderkunstschule anschließend dort einziehen kann. In der Lindenschule seien nur Streicharbeiten vorzunehmen, die allerdings nicht hinderlich seien.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.5 – „Pflug“
GRätin Stegmaier erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand i.S. „Pflug“.
BM Rühl teilt mit, dass es hier auch zu seinen Informationen aus zwei vorangegangenen Gemeinderatssitzungen keine Neuerungen gebe. Die beiden neuen Asyl- und Obdachlosengebäude wurden für insgesamt 96 Personen errichtet. Für ihn stelle sich die Frage, welche Nutzung der „Pflug“ erhalten solle. Auch sei nicht klar, inwieweit eine Anrechnung der Fallzahlen erfolgt. Evtl. müsse im kommenden Jahr ein weiteres Gebäude errichtet werden. Alternativ könnte auch Wohnraum angemietet oder auf den „Pflug“ zurückgegriffen werden. Der jetzige private Investor habe das Tempo der Sanierungsarbeiten etwas gebremst, da klar sei, dass der Kreis das Gebäude nicht nutzt. Allerdings komme der „Pflug“, wie bereits genannt, evtl. in Zukunft für die Gemeinde in Frage, wenn z.B. in 2018 weitere bis zu 50 Personen aufzunehmen sind.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 15.1 – Absage Pfingstferienbetreuung
BM Rühl teilt mit, dass für die Pfingstferienbetreuung insgesamt nur drei Kinder angemeldet wurden, weshalb auch in diesem Jahr eine Absage erfolgt ist. Ein Hinweis war in der Rathaus-Rundschau vom 12.05.2017 veröffentlicht, die Eltern der angemeldeten Kinder wurden vorab schriftlich benachrichtigt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.2 – Parkscheibenregelung Sinsheimer Straße
BM Rühl führt aus, dass die Anzahl der erteilten Verwarnungen/ Einnahmen nahezu identisch ist im Vergleich zur Parkautomatenregelung des Vorjahres. So waren es im April 2016 insgesamt 67 Verwarnungen mit 725,- € an Einnahmen und im April 2017 74 Verwarnungen mit Einnahmen i.H.v. 865,- €. Allerdings fehlen im Gegenzug die Einnahmen der beiden Parkautomaten (zwischen 300,- € und 500,- €/ Monat). Die Gemeinde spare somit lediglich die Technik ein.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.3 – Heizungsanlage Schillerschule und Lichtenau
BM Rühl informiert, dass für die beiden Maßnahmen Heizungsanlage Schillerschule und Heizungsanlage Lichtenau am kommenden Mittwoch, dem 07.06.2017, die Submission stattfindet. Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote könne die Auftragsvergabe in der kommenden Gemeinderatssitzung am 28.06.2017 erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.4 – Friedhof Maisbach
BM Rühl erläutert, dass die Pflasterarbeiten auf dem Friedhof Maisbach (leicht korrigiert aufgrund von Höhenproblematiken und Stolperfallen) fast fertiggestellt sind, sodass die Firma Locher in ca. 14 Tagen mit dem Aufbau der Pergola beginnen kann. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Juni 2017 erledigt sein.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.5 – Straßenbeleuchtung
BM Rühl erklärt, dass die Firma Netze BW den schriftlichen Auftrag erhalten hat, sodass die Lieferung der Leuchten in KW 30/2017 (Ende Juli) erfolgen wird. Anschließend könne umgehend mit den Arbeiten begonnen werden. In der kommenden Woche finden diesbzgl. Abstimmungsgespräche statt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.6 – Vorplatz katholische Kirche
BM Rühl teilt mit, dass mit der Firma Junkert abgestimmt sei, dass die Arbeiten ab Dienstag, 06.06.2017, aufgenommen werden. Die Ausführung der Maßnahme werde ca. fünf Wochen in Anspruch nehmen. Der Bauhof erbringe die Vorleistungen. Auch habe sich gezeigt, dass der vorhandene Brunnen, entgegen der Mitteilung von GRätin Stegmaier in der vergangenen Sitzung, dicht ist.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.7 – „Roter Platz“/ Spielplatz Schillerschule
BM Rühl führt aus, dass der hintere halbrunde Bereich des sog. „roten Platzes“ mittels Bauzaunelementen abgesperrt wurde (beschädigte Palisaden). Der Spielplatz mit dem neuen Spielelement sowie der komplette vordere Teil mit Basketballkorb und Tischtennisplatte könne ab sofort genutzt werden. Die weiteren notwendigen Maßnahmen (Betonpalisaden, Rinne etc.) bedürfen allerdings einer umfassenden Prüfung und werden schnellstmöglich in Angriff genommen. BM Rühl habe sich diesbzgl. maßlos über die internen Abläufe geärgert und ein entsprechendes Ultimatum gesetzt. Der Hausmeister sei dafür zuständig, den Platz zu reinigen, v.a. da es sich hierbei nicht nur um einen Schulspielplatz, sondern um einen Spielplatz für die Öffentlichkeit, handle. Auch die übermalte Wand des Schulgebäudes (Graffiti) sei zwischenzeitlich wieder verschmutzt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 16 – Personalangelegenheiten
– Verabschiedung von Hauptamtsleiter Krug
BM Rühl führt aus, dass Herr Krug auf eine fast 31-jährige Tätigkeit bei der Gemeinde Nußloch zurückblicken kann und geht anschließend näher auf dessen Werdegang ein. Nach der Ableistung seines Grundwehrdienstes in Mainz und München trat Herr Krug im September 1976 ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim an, das er nach ca. einem Jahr wieder beendete, da er zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurde. Vom 01.10.1977 bis 31.01.1979 war er Gemeindeinspektoranwärter und absolvierte seine Ausbildung bei der Gemeinde Hemsbach. Anschließend wurde Herr Krug zum Regierungsinspektorenanwärter ernannt und war für das Land Baden-Württemberg, allerdings abgeordnet an die Stadt Weinheim als untere Verwaltungsbehörde, tätig, so BM Rühl weiter. Im August 1979 begann Herr Krug sein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und schloss dieses erfolgreich am 17.11.1981 mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Anschließend wurde er zum Stadtinspektor z.A. bei der Stadt Hemsbach ernannt und war als stellvertretender Amtsleiter des Grundbuchamtes sowie des Sozial- und Rentenamtes tätig. Am 15.12.1981 wurde er zudem zum stellvertretenden Grundbuchratschreiber ernannt. Im Jahr 1982 heiratete Herr Krug und wurde im März 1984 Vater eines Sohnes. Im Mai des gleichen Jahres wurde Herr Krug zum Stadtinspektor ernannt und im September 1984 zum Beamten auf Lebenszeit berufen, erläutert BM Rühl. Am 01.07.1986 erfolgte die Versetzung als Grundbuchratschreiber zur Gemeinde Nußloch. Es erfolgte die Ernennung zum Gemeindeoberinspektor. Im September 1986 erfolgte die Bestellung zum Standesbeamten und ca. ein Jahr später die Ernennung zum Gemeindeamtmann. Am 01. März 1991 wurde Herr Krug zum Gemeindeamtsrat und am 01.07.1996 zum Gemeindeoberamtsrat ernannt. Sein 25-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst feiert Herr Krug am 01. Juli 2001, teilt BM Rühl mit. Seit dem 01. April 2004 sei er als Hauptamtsleiter der Gemeinde Nußloch tätig gewesen. 2008 wurde Herr Krug zum Ratschreiber bestellt und im März 2014 zum Gemeindeoberverwaltungsrat ernannt. Diese Beförderung zeige auch die Wertschätzung der langjährigen Arbeitsleistung von Herrn Krug. Am 01.07.2016 beging er sein 40-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst. Der Antrag auf Zurruhesetzung wurde durch Herrn Krug am 16.08.2016 gestellt. Er werde heute, mit Wirkung zum 01.06.2017 in den Ruhestand versetzt, informiert BM Rühl. In den vielen verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in denen Herr Krug agiert habe, konnte er zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern helfen und Unterstützung bieten. Er habe die Gemeinde Nußloch nach außen in der richtigen Art und Weise vertreten. Viele seiner Aufgaben seien zudem auch öffentlichkeitswirksam gewesen, so habe Herr Krug bspw. viele Veranstaltungen, u.a. die Sportlerehrungen und die Seniorenfeiern, moderiert. Dank seiner geselligen Art sei noch so manche Veranstaltung in denkwürdiger Erinnerung, teilt BM Rühl mit. So ranken sich z.B. auch einige Anekdoten um besondere Ereignisse im Grundbuchamt. Herr Krug habe unter zwei Bürgermeistern „gedient“ und war immer ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner sowie ein sehr belastbarer Mitarbeiter. Sein einziger „Fehler“ sei gewesen, so BM Rühl, dass er sich viele Aufgaben selbst aufgehalst habe, um Mitarbeiter zu entlasten. Die letzten Jahre seien für Herrn Krug sehr belastend gewesen und auch gesundheitlich habe er einiges einstecken müssen. Am vergangenen Montag habe sich Herr Krug im Rahmen eines Abschiedsessens im Sozialraum des Rathauses bei allen Kolleginnen und Kollegen verabschiedet, an dem auch alle zahlreich erschienen. Die Mitarbeiter des Rathauses und der Gemeinderat haben sich anlässlich der Versetzung von Herrn Krug in den Ruhestand zusammengetan und für ein Abschiedsgeschenk gesammelt, das heute auch schon einsatzbereit auf dem Tisch liege. BM Rühl überbringt weiter die besten Wünsche für den sog. dritten Lebensabschnitt von Herrn Krug verbunden mit der Hoffnung, dass man sich nicht ganz aus den Augen verliert. Anschließend verliest BM Rühl die Versetzungsurkunde und überreicht diese an Herrn Krug.
Im Anschluss an die Ansprache von BM Rühl spricht auch GR Röser einige Worte für den Gesamtgemeinderat. Da auf den beruflichen Werdegang von BM Rühl in seiner Rede schon näher eingegangen wurde, wolle GR Röser einige Worte über den Menschen Bernhard Krug verlieren. Herr Krug genieße bei der Bevölkerung sowie auch bei seinen Kollegen und im Gemeinderat ein hohes Maß an Zu- und Vertrauen. Er habe Verständnis für und damit Zugang zu den Menschen in höchstem Maße mit in seinen Beruf eingebracht. Für Herrn Krug sei der Mensch Maßstab allen Handelns. Dies alles zusammen mache auch die Wertschätzung aus, die er in all den Jahren erworben hat. Mit einem nach eigener Aussage traurigen und einem freudigen Auge verabschiedet sich GR Röser von Herrn Krug und bedankt sich für seine Arbeit, seine Ausdauer und die Aufopferung für die Gemeinde Nußloch und ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Anschließend überreicht GR Röser das gemeinsame Präsent von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung.
Im Abschluss richtet auch Herr Krug einige Worte an die Anwesenden und bedankt sich bei allen recht herzlich. Sein Dank gelte vor allem auch BM Rühl sowie den Gemeinderatsmitgliedern und ihren Amtsvorgängern, die ihm mit der Anstellung bei der Gemeinde Nußloch eine nicht zu erwartende berufliche Karriere ermöglicht haben. Nach über 30 Jahren bei der Gemeinde Nußloch gefalle es ihm hier immer noch sehr. Ohne die Unterstützung seiner Kollegen und Mitarbeiter wäre ihm die Arbeit als Amtsleiter nicht so leicht gefallen, teilt Herr Krug mit. Abschließend bedankt sich Herr Krug auch noch einmal bei der Bevölkerung und hofft, dass er vielfältige Hilfe bieten konnte, auch wenn er dem ein oder anderen Bürger manchmal auf die Füße treten musste. Denn im Rathaus gelte immer noch der altbekannte Spruch „Ordnung muss sein!“. Er wünsche der ganzen Gemeinde für die Zukunft alles erdenklich Gute, vor allem aber auch Gesundheit und Zufriedenheit.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
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