Aus dem Sandhäuser Rat: Sitzung vom 27. Juni 2016

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2016

  • -Bebauungsplan „Viehtrieb III – 3. Änderung“-
  • -Bebauungsplan „Große Mühllach II – 1. Änderung“-
  • -Lärmaktionsplan-
  • -Kostenbeteiligung an der 2. Ausbaustufe des S-Bahnabschnitts Heidelberg-Bruchsal-

7574 - BPlan Viehtrieb IIIZusätzliche Überbauungsmöglichkeiten zu schaffen und den Bebauungsplan „Viehtrieb III“ in einem weiteren Teilbereich (s.o.) an aktuelle gesetzliche Bestimmungen und städtebauliche Erfordernisse anzupassen, sei Gegenstand der 3. Änderung. Dabei habe man sich zum Ziel gesetzt die Orts- bzw. die Innenstruktur und die Grüne Lunge des Gebiets zu erhalten und bestehende Potentiale zu nutzen, ohne dabei die Flächen zu überlasten, erklärte Städteplaner Dietmar Glup, der mit der Fertigung des Planentwurfs betraut war.

„Für uns ist wichtig, dass durch eine Erschließung der rückwärtigen Grundstücke eine Verdichtung möglich wird.“, erläuterte Gemeinderat Herzog seinen Standpunkt. Auch Gemeinderätin Inge Maaßberg begrüßte den zusätzlichen Bebauungsplan, da Baugrundstücke generell gut und teuer seien. „Die Überplanung kommt den Bürgern zu Gute, so dass diese große Grundstücke für eine zusätzliche Bebauung nutzen können“, ergänzte Gemeinderat Diem. Dennoch sei die Nachverdichtung dieses Mal kniffelig gewesen, schloss Gemeinderat Lauterbach, aber nun sei es gelungen die bestehende Struktur, die Verkehrsführung und die Grüne Lunge zu erhalten. In der nachfolgenden Abstimmung erteilte man dem geänderten Planungs- und Satzungsentwurf grünes Licht.

Unter Bekanntgaben der Verwaltung informierte Bürgermeister Kletti, dass der bewilligte Zuschuss der L-Bank für den Bau neuen Wohnraums zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gottlieb-Daimler-Straße 11 224.700 € beträgt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Große Mühllach II“ war während der Offenlage des Bebauungsplans der Änderungsvorschlag einer Anwohnerin aus der „Mühllach I“ eingegangen, die einen größeren Abstand zwischen ihrem Anwesen und einem in der „Mühllach II“ geplanten angrenzenden Spielplatz wünschte. Gemäß der Landesbauordnung sei der Spielplatz jedoch erforderlich und dürfe an der Grundstücksgrenze ohne Abstandsfläche errichtet werden, beschrieb Ortsbaumeister Schirok den Sachverhalt.

Die Anregungen der Anwohnerin wurden darauf an den Planer weitergeleitet, der dennoch versuchen wird diesen Spielplatz mit einem anderen, ebenfalls erforderlichen, Spielplatz zusammenzulegen, um so einen erheblich größeren Abstand zu erzielen. Auch ihr zweiter Vorschlag die Auswahl der Spielgeräte betreffend sei, so Schirok, Teil des Baugenehmigungsverfahrens und nicht des Bebauungsplanverfahrens und müsse daher an dieser Stelle zurückgewiesen werden.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange hatte die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes angemerkt, das man bei der Gestaltung der Tiefgaragenausfahrt, auf ausreichende Sichtverhältnisse auf und für Fußgänger achten sollte. Die Verwaltung wird diese Anregung nun sowohl an den Bauherren, als auch an die Baurechtsbehörde weiterleiten. Der Gemeinderat schloss sich den Vorschlägen der Verwaltung an und stimmte der Satzung über den Bebauungsplan zu.

Als Grundlage zur weiteren Beratung und Beschlussfassung hatte die Öffentlichkeit zwischen dem 25.1. und dem 7.3.2016 Gelegenheit Einsicht in den Entwurf des Lärmaktionsplans zu nehmen und Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen. Aus den eingegangenen Anregungen hatte die Verwaltung darauf einen Maßnahmenkatalog zur Lärmreduktion erstellt, der kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden kann, aber ohne rechtsbindende Wirkung ist. Bei den Vorschlägen handelt es sich um die Erweiterung der 30er-Zone in der nördlichen Hauptstraße bis zur Kisselgasse, der Aufbringung eines lärmoptimierten Belags in der Hauptstraße zwischen Heidelberger Straße und Kisselgasse, der Einrichtung einer zusätzlichen Fußgängerquerung in der nördlichen Hauptstraße und eines Kreisverkehrsplatzes in der Heidelberger Straße sowie einer Lärmschutzwand im Neubaugebiet „Große Mühllach II“. Des Weiteren wurde die Ausweisung eines Bereichs der Dünen als „ruhiges Gebiet“ sowie die Überarbeitung des Zuschussprogramms für Lärmschutzfenster als passive Lärmschutzmaßnahme aufgenommen. Als längerfristige Option schlug man die Ausweisung weiterer Tempo 30-Zonen in der Hauptstraße, der Bahnhofstraße und der Heidelberger Straße sowie die schrittweise Reduzierung auf Tempo 70 und 50 vor dem nördlichen Ortseingang vor.

Im Ratsgremium betonte Gemeinderat Schneider, dass eine „Verkehrsvermeidung“ ebenso wichtig sei wie die Erweiterung der 30er-Zone und eine Optimierung der Straßenbelege. Besonders die Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Kisselgasse, die Überquerung auf Höhe des neuen Feuerwehrhauses und der Kreisverkehr seien zur Bekämpfung des Lärms wichtig, forderte Gemeinderätin Inge Maaßberg. Nichtsdestotrotz dürfe man die Sicherheit insbesondere in der Heidelberger Straße nicht aus den Augen verlieren, da die dortige Unterführung nicht angenommen würde. Gemeinderat Liebetrau bewertete den Lärmaktionsplan zwar als gut, mahnte jedoch, dass eine Umsetzung der Maßnahmen auch mit hohen Kosten verbunden sei. Gemeinderat Lauterbach gab den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen eine hohe Relevanz und zeigte Möglichkeiten auf, wie man den „Wohlstandslärm“ durch den Gebrauch des ÖPNVs und des Fahrrads unterbinden könne. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Lärmaktionsplan und dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Anregungen aus der Bevölkerung zu entsprechen, sofern diese sich auf die Ausweisung von Tempo 30-Zonen bezogen und durchsetzbar seien. Die Einrichtung einer weiteren Fußgängerquerung in der nördlichen Hauptstraße soll in Absprache mit dem Straßenbaulastträger geprüft werden.

Für die Öffentlichkeit wird der Lärmaktionsplan auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bei der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar soll der Streckenabschnitt Heidelberg Hbf.-Bruchsal Hbf. für den Betrieb mit Langzügen aufgerüstet werden, um Kapazitätsengpässe zu beseitigen. Dies zieht einen Ausbau der Bahnsteige an den S-Bahn-Haltepunkten St. Ilgen-Sandhausen sowie Rot-Malsch von bisher 140 m auf künftig 210 m Länge nach sich.
In der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2011 hatte die Gemeinde bereits der Verlängerung der Bahnsteige sowie einer voraussichtlichen Kostenbeteiligung von 120.847 € zugestimmt, muss nun aber, wie Gemeinderat Albrecht befand, die „ärgerliche Kostensteigerung“ für eine wenngleich „sinnvolle Sache“ hinnehmen.

Durch eine allgemeine Preissteigerungsrate für Bauleistungen zum einen und eine Baukostensteigerung beim Haltepunkt St. Ilgen-Sandhausen zum anderen, hatten sich die Kosten der Gemeinde gegenüber der Kostenvorplanung 2011 um 16 % erhöht, so dass inzwischen mit einer Kostenbeteiligung von 140.785,20 € zu rechnen ist. Allerdings müsse man berücksichtigen, räumte Kämmerer Timo Wangler ein, dass in der ersten Kalkulation noch der Treppenzug von Leimener Seite und der behindertengerechte Zugang von Sandhäuser Seite fehlte. Auch Gemeinderat Schulze erschien die Maßnahme als sinnvoll, da sie nicht nur die Kapazität sondern auch die Qualität erhöhe und dadurch die Frequenz der Autos auf der Hauptstraße senke. Ärgerlich sei nur, dass die Gemeinde die Umsetzungsdauer, von 2005-2019, nicht beeinflussen könne.

Da sei die Gemeinde mit ihrer Busanbindung und dem Park & Ride-Angebot deutlich schneller gewesen, spottete Gemeinderat Diem und schlug vor die Mehrkosten an den „Bauherren“ zurückzuspielen. Die erhöhten Kosten sind durch die zusätzlichen Zugänge entstanden, fügte Gemeinderat Lauterbach hinzu, generell sei die Gemeinde jedoch mit Park & Ride, Fahrradboxen, Ortsbus und einer guten ÖPNV-Anbindung im Neubaugebiet „Mühllach II“ gut für die Zukunft gerüstet.

-wird fortgesetzt-

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