Aus der Sitzung des Nußlocher Gemeinderates vom 13. März 2019

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 Benennung der Urkundspersonen

 

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Wolfgang Schneider und GR Christoph Seemann zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

 

Eine Bürgerin berichtet von der Probebohrung auf dem Grundstück Bortkelter 1. Durch diese Bohrungen haben sich Querrisse in ihrem Haus gebildet. Sie äußert nun Bedenken hinsichtlich der Errichtung der Tiefgarage auf dem Grundstück und deren Auswirkungen auf ihr Haus.

BM Förster informiert, dass es sich hierbei sicherlich um Bodenbeprobungen des Eigentümers gehandelt habe, wovon die Gemeinde nichts weiß. Dies ist jedoch auch nicht bei der Gemeinde anzumelden. Hinsichtlich der Tiefgarage weist BM Förster darauf hin, dass das Bauvorhaben bereits durch den Technischen Ausschuss abgelehnt wurde und man in heutiger Sitzung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer Veränderungssperre für dieses Gebiet berate und beschließe. Das Bauvorhaben Bortkelter 1 könne daher so nicht mehr umgesetzt und von der Baurechtsbehörde genehmigt werden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 13.02.2019 (Nr. 3/2019)

 

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung

(Nr. 3/2019) vom 13.02.2019 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2019

 

BM Förster gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.02.2019 die Erhöhung der jährliche Kostenerstattung an den Internationalen Bund Heidelberg (IB) für die Bereiche Integrationsmanagement, Schulsozialarbeit und offene Kinder- und Jugendarbeit rückwirkend zum 01.01.2019 beschlossen hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Bebauungsplan „Bortkelter“
– Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB und §§ 13a i.V.m. 13b BauGB
– Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB als Satzung

 

BM Förster erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Insbesondere informiert er, dass bereits 1967 ein Bebauungsplan für das Gebiet „Bortkelter“ aufgestellt wurde. Eine Veröffentlichung geschah jedoch nie, weshalb der Bebauungsplan keine Gültigkeit erlangt hat. Bisherige Bauanträge wurden gemäß § 34 BauGB beurteilt. In Anlehnung an den Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 möchte man nun einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Vorgesehen ist hierbei eine lockere Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Da für das Grundstück Bortkelter 1 ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage vorliegt, welcher bereits durch den Technischen Ausschuss abgelehnt wurde, müsse man nun eine Veränderungssperre in Form einer Satzung für das gesamte Gebiet erlassen. Dies bedeute, so BM Förster weiter, dass bis zur Rechtskräftigkeit des Bebauunsplans in diesem Gebiet keine Baugenehmigungen erteilt werden dürfen. Nach in Kraft treten des Bebauungsplanes müsse sich dann jeder Eigentümer der sich in diesem Gebiet befindlichen Grundstücke an dessen Vorgaben halten, ein Bau von Mehrfamilienhäusern ist somit ausgeschlossen.

GR Röser hält die stufenweise Vorgehensweise für richtig. Zunächst müsse man mit der Veränderungssperre dafür sorgen, dass keine baulichen Veränderungen in diesem Gebiet entstehen. Dann könne man in das Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans einsteigen.

GRätin Veits schließt sich den Worten ihres Vorredners an. Sie merkt an, dass man nach in Kraft treten des Bebauungsplans dann auch keine Überschreitungen der Vorgaben mehr zulassen sollte.

GRätin Terboven signalisiert für die Freien Wähler Zustimmung. Das jetzige Vorgehen sei der Jahrzehnte lang geäußerte Wunsch der Freien Wähler.

GR Baumeister sieht die Veränderungssperre als einzigen und richtigen Weg, um das geplante, viel zu massive Bauvorhaben, zu verhindern. Er merkt an, dass man bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Anwohner miteinbeziehen solle, um Veränderungen und Wünsche berücksichtigen zu können.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Bortkelter“ gem. § 2 Abs.1 i.V.m. §§ 13a und 13b BauGB im beschleunigten Verfahren.

  2. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie Erörterung wird verzichtet.

  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

  4. Der Gemeinderat beschließt gem. § 16 BauGB eine Veränderungssperre für den in Anlage 1 ersichtlichen Geltungsbereich entsprechend der beigefügten Satzung (Anlage 2).

TOP 6 ─ Bebauungsplan „Beim Seidenweg, 2. Änderung“
Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach §§ 3 und 4 BauGB

 

BM Förster verweist auf die Sitzungsvorlage. Im Wesentlichen bezieht sich die zu beschließende Änderung auf zwei Grundstücke: Im Märzenbächel und im Tiefen Weg. Wobei es sich im Tiefen Weg um bereits genehmigte Befreiungen handle, die bei einer Änderung zu berücksichtigen sind, so BM Förster abschließend.

GRätin Veits äußert für die Bündnis´90/Die Grünen-Fraktion keine Zustimmung. Ihre Fraktion sei von Anfang an gegen diese Änderung gewesen.

GRätin Terboven möchte in Erfahrung bringen, wer für den Naturschutz zuständig ist, da ihr bei der Stellungnahme des Baurechtsamts aufgefallen sei, dass keine artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen wurde.

BM Förster antwortet, dass die Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises für den Naturschutz zuständig ist. Wie aus der Stellungnahme der Stadtplanung ersichtlich, war die artenschutzrechtliche Untersuchung zum Zeitpunkt der Anhörung des Baurechtsamts in der Abstimmung.

GR Baumeister erklärt, dass durch die Änderung das berücksichtigt wird, was ohnehin bereits umgesetzt ist. Er sehe daher keinerlei Bedenken und wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 4 Nein-Stimmen (Kazmaier, Veits, Schulze, Terboven) und 13 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu.

TOP 7 ─ Bebauungsplan „Beim Seidenweg, 2. Änderung“
Beschluss der Satzung und der örtlichen Bauvorschriften nach § 10 BauGB

 

BM Förster verweist auf TOP 6 der heutigen Sitzung. Weitere Wortmeldungen werden nicht gewünscht, weshalb er direkt um Abstimmung bittet.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 4 Nein-Stimmen (Kazmaier, Veits, Schulze, Terboven) und 13 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Beim Seidenweg“ mit den örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) nach § 10 BauGB als Satzung.

TOP 8 ─ Festhalle Nußloch
– Instandhaltungsarbeiten Lüftungsanlage
– Auftragsvergabe

 

BM Förster übergibt das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk erläutert, dass die Lüftungsanlage der Festhalle aus dem Jahr 1988 stammt. Seit dieser Zeit besteht ein Wartungsvertrag mit der Firma Julius Leibig aus Oberhausen-Rheinhausen. Die lüftungstechnischen Einrichtungen sind daher regelmäßig einer Wartung unterzogen worden, so BAL Leyk weiter. Bei einer Brandverhütungsschau des Landratsamtes im Januar 2017 konnten keine erforderlichen mängelfreien Wartungsberichte vorgelegt werden, da 21 Brandschutzklappen mit Asbest belastet (schwachgebundene Belastung) sind und Kanalrauchmelder fehlen. Werden die Mängel nicht behoben droht der Gemeinde die Schließung der Halle, wie in Eppelheim geschehen. Um dies zu verhindern wurden durch die Verwaltung Angebote eingeholt, wobei die Firma Julius Leibig das wirtschaftlichste Angebot i. H. v. 54.201,81 € abgegeben hat. BAL Leyk merkt an, dass allein die Hälfte der Auftragssumme die Entsorgungskosten der asbestbelasteten Brandschutzklappen ausmache. Die Ausgaben müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, da nicht abzusehen war, welches Ausmaß die Instandhaltungsarbeiten annehmen. Im Hauhaltsplan seien lediglich 4.000 € für generelle Arbeiten an der Lüftung eingestellt, so BAL Leyk weiter. Die Verwaltung erachtet die Beauftragung der Firma Leibig zudem als sinnvoll, da die Firma sich bestens vor Ort und mit der vorhandenen Anlage auskenne. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien ausgeführt werden und tangieren daher weder den Schul- und Vereinssport noch den sonstigen Betrieb der Turn- und Festhalle, so BAL Leyk abschließend.

GR Röser findet die Kostenbelastung enorm. Die Asbestbelastung erfordere jedoch zwingend die Maßnahme, weshalb er zustimmen wird. Er hofft, dass die Sommerferien für die Durchführung der Maßnahme ausreichend sind.

Auch GRätin Veits sieht die Notwendigkeit der Instandhaltungsmaßnahme. Um ein Gebäude müsse man sich nun mal kümmern. Aufgrund des Investitionsstaus der letzten Jahre werden solche Summen nun öfter auf die Gemeinde zukommen.

Für die Freie Wähler-Fraktion signalisiert GRätin Terboven Zustimmung. Technische und rechtliche Vorgaben seien einzuhalten.

GR Molitor erwähnt die hohe Auslastung der Festhalle. Durch Schule, Sport und Kultur herrscht reger Betrieb. Eine ständige Instandhaltung des Gebäudes sei daher äußerst wichtig. Auch er hofft, dass es durch die Maßnahmen keine Probleme im Schul- und Vereinssport gibt.

GR Baumeister ist froh, dass die nun schon 31 Jahre alte Lüftungsanlage regelmäßig gewartet wird. Daher könne man sich durch kleine Investitionen einen kompletten Tausch der Anlage, welcher deutlich teurer wäre, sparen. Im Brandschutz haben sich über die Jahre ständig Änderungen ergeben.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Fa. Julius Leibig aus Oberhausen-Rheinhausen mit den erforderlichen Arbeiten an der Lüftungsanlage zu beauftragen. Auftragsgrundlage ist das Angebot A008338 vom 13.02.2019 in Höhe von 54.201,81 € brutto.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zudem, die erforderlichen Mittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

TOP 9 ─Schillerschule Nußloch – Verschattung Neubau
– Auftragsvergabe

 

BM Förster übergibt erneut das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk berichtet, dass die vorhandenen, außenliegenden Tuchmarkisen im Foyer des Neubaus der Schillerschule 1983 installiert wurden. Diese sind seit einiger Zeit defekt. Gerade im letzten Sommer habe sich gezeigt, dass ohne eine Verschattung teilweise unerträgliche Temperaturen im Foyer und Treppenhaus herrschen. Der Betrieb des Horts und der Kernzeitbetreuung sei dadurch erheblich beeinträchtigt. Um Kosten zu sparen habe man bei der Angebotseinholung auf die Verschattung der senkrechten Flächen im Erdgeschoss verzichtet, da dies nicht notwendig sei, so BAL Leyk weiter. Die Firma Genthner Raum und Idee aus Heidelberg hat mit einem Angebotspreis i. H. v. 16.869,44 € hierbei das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die im Haushalt 2019 bereitgestellten Mittel i. H. v. 25.000 € sollen nach Ansicht von BAL Leyk auch für die übrigen Kosten (Gerüst und Elektroarbeiten), die durch die Maßnahme entstehen, ausreichend sein.

GR Baumeister erkundigt sich, ob Windwächter im Angebot enthalten sind. Dies bejaht BAL Leyk.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für die Verschattungsanlage am Neubau der Schillerschule die Firma Genthner aus Heidelberg zu einem Angebotspreis in Höhe von 16.869,44 € brutto zu beauftragen.

TOP 10 ─ Friedhof Nußloch – Erweiterung Urnenstelenfeld
– Beauftragung Garten- und Landschaftsbauarbeiten
– Beauftragung Lieferung und Montage Urnenstelen
– Beauftragung Materiallieferungen (Pflaster, Zubehör)

 

BAL Leyk zeigt anhand von Bildern den aktuellen Zustand der Urnenstelen auf dem Nußlocher Friedhof. Er erläutert, dass man sich im Jahr 2013 dazu entschieden hat, 6 Urnenstelen mit insgesamt 90 Nischen in drei Bauabschnitten zu errichten. Der erste Bauabschnitt wurde umgehend umgesetzt, der zweite folgte im Jahr 2016. Laut Rückmeldung des Friedhofamtes wird in den nächsten 6-12 Monaten die letzte Urnenstele komplett belegt sein. Der dritte Bauabschnitt soll analog zum vorhandenen Areal angelegt werden. Hierbei werden 6 Bänke aufgestellt. Aus Kostengründen werde auf einen weiteren Brunnen verzichtet, so BAL Leyk weiter. Wie von GR Baumeister vorgeschlagen, könne man sich vorstellen, den bei der Gemeinde beschäftigten Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau für diese Baustelle an die ausführende Firma zu verleihen, um einerseits Arbeitskosten zu sparen und andererseits dem Auszubildenden die Chance zu geben, bei einer etwas größeren Baustelle Erfahrungen zu sammeln. Bei der Angebotseinholung für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten wurde das wirtschaftlichste Angebot i. H. v. 57.837,17 € von der Firma Hach Garten- und Landschaftsbau aus Neckarsteinach abgegeben. Die Kosten für die Urnenstelen belaufen sich auf 23.855,93 €. Für die Pflastersteine liegt der Verwaltung ein Angebot der Firma Kusser i. H. v. 13.461,28 € vor. Hier sieht BAL Leyk Einsparpotential, wenn man sich für ein anderes Pflastermaterial entscheiden würde, da ohnehin davon auszugehen ist, dass es Farbschwankungen geben wird. Aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung, alle Areale mit denselben Materialien herzustellen, habe die Verwaltung jedoch zunächst für diese Pflastersteine ein Angebot eingeholt.

GR Röser informiert die Anwesenden, dass die CDU-Fraktion bereits bei der Haushaltsverabschiedung für die Maßnahme gestimmt hat. Die Entscheidung aus dem Jahr 2013 sei die richtige gewesen. Das Urnenstelenfeld werde sehr gut von der Bevölkerung angenommen.

GRätin Veits berichtet, dass man sich 2013 intensiv mit der Auswahl und Gestaltung der Urnenstelen beschäftigt habe. Das gesamte Areal sei sehr schön geworden und lädt zum Verweilen ein. Die hohe Nachfrage an dieser Bestattungsform bestätige dies ebenfalls.

GRätin Terboven signalisiert ebenfalls Zustimmung. Sie möchte abermals anregen, den Bürgern bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit anzubieten, sich eine Nische reservieren oder kaufen zu können.

Dies lehnt GR Molitor ausdrücklich ab.

Auch GR Baumeister signalisiert von Seiten der FDP/BfN Zustimmung. Wie bereits von BAL Leyk erwähnt, würde er es befürworten, wenn der Auszubildende auf dem gemeindeeigenen Friedhof etwas lernen könne. Er empfiehlt die baugleiche Ausführung und die Verwendung von gleichen Materialien, damit das gesamte Urnenstelenfeld ein Bild ergibt.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung:

  1. Das bereits vorhandene Urnenstelenfeld im gleichen Stil zu erweitern und für die hierfür notwendigen Garten- und Landschaftsbauarbeiten die Firma Hach aus Neckarsteinach zum Angebotspreis von 57.837,17 € zu beauftragen.

  2. Insgesamt sechs Urnenstelen zu bestellen. Die Bestellung erfolgt immer paarweise nach Bedarf. Im ersten Schritt sollen zwei weitere Urnenstelen von der Firma Kronimus, Iffezheim zum Preis von 23.855,93 € brutto geliefert und montiert werden.

  3. Die Firma Kusser Granitwerke GmbH aus Aicha vorm Wald für die Lieferung der nötigen Granitpflastersteine, sowie der Lieferung für sechs Radialbänke und zwei Nachbestattungspoller zum Preis von 31.362,45 € zu beauftragen.

  4. Die über den Haushaltsplanansatz hinausgehenden Kosten werden überplanmäßig bewilligt.

TOP 11 ─ Festgeldanlage

Tischvorlage – Ergänzung ─ Festgeldanlage
– Anlage von 2.000.000 €

 

BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele berichtet, dass es um die Anlage von 2 Mio. Euro gehe. Hierfür habe die Sparkasse Heidelberg der Verwaltung verschiedene Anlagemöglichkeiten vorgestellt, welche aus der Sitzungsvorlage hervorgehen. Anfang der Woche habe man nochmals die aktuellen Konditionen abgefragt und als Tischvorlage in heutiger Sitzung dem Räterund vorgelegt. Demnach schlägt die Verwaltung in heutiger Sitzung entgegen dem ersten Beschlussvorschlag vor, die 2 Mio. Euro über eine Zinsdifferenanleihe bei der DEKA anzulegen. Hierbei könne man die derzeit besten Konditionen erlangen und habe eine sichere Anlage mit geringem Risiko. Bei dieser Variante erhalte man die ersten 4 Jahre einen festen Zins von 1 % pro Jahr. Der Zielzins beläuft sich hierbei auf 5,1 % welcher aller Voraussicht nach, nach max. 4,62 Jahren erreicht werden könne, so KAL Einsele weiter. Dies errechne sich aus der Differenz des 30-Jahres-Euribor-Euro-CMS Satzes und des 10-Jahres-Euribor-Euro-CMS-Satzes sowie dem Faktor 3.

BM Förster spricht sich für diese Art von moderner Geldanlage aus, da hierbei zu Zeiten des Niedrigzinses noch gute Konditionen angeboten werden. Seit dem Verbot für Gemeinden, bei Privatbanken Geld anzulegen, blieben kaum Alternativen.

GR Röser möchte in Erfahrung bringen, ob das Geld bei Bedarf frühzeitig ausgezahlt werden kann. Dies verneint KAL Einsele. Das Geld sei fest angelegt. Im April erhalte die Gemeinde jedoch weitere Rückzahlungen aus Geldanlangen von insgesamt 5 Mio. Euro, für Januar 2020 werden weitere Rückzahlungen erwartet, sodass die Gemeinde liquide ist.

GRätin Veits bedankt sich bei KAL Einsele für den ausgearbeiteten Vorschlag. Sie ist sich sicher, dass das Geld der Gemeinde bei KAL Einsele in guten Händen ist. Aufgrund der hohen Investitionen in kommender Zeit hofft sie, dass die Festgeldanlage gut überlegt ist.

GRätin von Bettendorff möchte wissen, ob die Mindestverzinsung bei 0% liegt und somit eine Negativverzinsung ausgeschlossen ist. Dies bejaht KAL Einsele.

GR Molitor berichtet, dass es der SPD-Fraktion missfalle, dass die Verwaltung keine weiteren Angebote von anderen Kreditinstituten eingeholt hat. Dies sei immerhin das Geld der Bürgerschaft, welches sinnvoll angelegt werden soll. Auch GR Molitor sieht es aufgrund des Investitionsstaus eher kritisch, wenn das Geld fest angelegt wird und nicht darauf zugegriffen werden kann. Daher möchte er in Erfahrung bringen, ob es noch weitere Modelle mit ähnlich guten Konditionen gibt. Dies verneint KAL Einsele und weist nochmals auf die zu erwartenden Rückzahlungen aus anderen Geldanlagen hin. Die Gemeinde bekomme wöchentlich per E-Mail den aktuellen Zinskurs mitgeteilt, weshalb man gut informiert sei und sicher sagen könne, dass das Angebot der Sparkasse gut ist. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde die Verwaltung diese Variante nicht vorschlagen, so KAL Einsele abschließend.

GR Baumeister schließt sich GR Molitor an. Er sei jedoch offen dafür, etwas Neues auszuprobieren. Er regt an, bis April mit der Geldanlage abzuwarten um aus der Rückzahlung weiteres Geld zu verwenden. Eventuell ergeben sich dann nochmals bessere Konditionen.

Hiervon rät BM Förster ab. Durch die hohen Ausgaben beim Umbau des St. Josef Kindergartens und Neubau des Fröbelkindergartens stehen noch hohe Zahlungen aus, daher sei eine Anlage der gesamten 7 Mio. Euro nicht möglich. Auf dem Cash-Management-Konto der Gemeinde habe man immer Reserve, auf die zurückgegriffen werden könne.

KAL Einsele erklärt, dass man die 5 Mio. Euro in der Liquiditätsplanung eingeplant habe. Bis zur Sommerpause wolle man von Seiten der Verwaltung von weiteren Geldanlagen absehen. Im Herbst könne man sich die Situation erneut ansehen und dann eventuell weitere Geldanlagen tätigen.

GR Schuster merkt an, dass auch weiterhin die Möglichkeit zur Sondertilgung von Krediten in Erwägung gezogen werden sollte.

KAL Einsele antwortet, dass Rückzahlungen von Krediten von Seiten der Verwaltung stets geprüft werden. Möglichweise könne dies bei der nächsten Geldanlage berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Stippich, Molitor) folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, 2.000.000 € als Zinsdifferenzanleihe bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, ISIN DE000DK0S1W9 (Variante 2), anzulegen.

TOP 12 ─ Haushalt 2019
– Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung des Kommunalrechtsamtes

 

BM Förster informiert die Anwesenden, wie bereits bei der letzten Sitzung, dass der Haushalt für das Jahr 2019 uneingeschränkt durch das Kommunalrechtsamt genehmigt wurde. Das offizielle Schreiben liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006 und Gesamtbericht für das Jahr 2018

 

BM Förster informiert die Anwesenden darüber, dass der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung über Spenden zu einem Gesamtwert von 4.850 € zu entscheiden hat. Zudem liegt den Sitzungsunterlagen der Spendenbericht für das Jahr 2018 bei. Die Summe aller in 2018 erhaltenen Spenden beläuft sich auf 32.344,58 €. Eine beachtliche Summe und der höchste Spendenstand seit 2012, so BM Förster weiter. Er bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 14 Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

 

TOP 14.1 – Verschattung Olympiahalle 2

GR Baumeister informiert, dass er bei der Vorbereitung auf die heutige Sitzung unter TOP 9 auf die Idee kam, Spiegelfolie zu verwenden. Dies sei allerdings für die Schule nicht sinnvoll. Er regt diese Variante für die Olympiahalle 2 an, welche in den Sommermonaten ebenfalls viel zu warm ist. Dies sei eine günstige Methode der Verschattung und schnell angebracht.

BAL Leyk stimmt GR Baumeister zu. Die Folien haben sich in den letzten Jahren enorm verbessert. Er könne sich vorstellen, diese Methode an der Südseite Richtung REWE auszuprobieren.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2 – Beleuchtung Bushaltestelle Kreuz Hauptstraße

Eine Bürgerin habe GR Schuster angesprochen, dass die Bushaltestelle „Kreuz“ an der Hauptstraße Richtung Leimen nicht ausreichend beleuchtet sei. Er habe sich die örtlichen Gegebenheiten angeschaut und könne dies bestätigen. Lediglich am Anfang und Ende der Buseinfahrt stehen Leuchten, an der Bushaltestelle selbst nicht. Dies biete in den Abendstunden ein erhöhtes Gefahrenpotential.

BM Förster sichert eine Prüfung durch die Verwaltung zu.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.3 – Wilder Müll

GR Röser habe die Beschwerde erreicht, dass an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet wilder Müll herumliegen würde.

BM Förster informiert hierzu, dass wilder Müll grundsätzlich von der Gemeinde beseitigt werde, wenn bekannt ist, wo dieser liege.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15 Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

 

TOP 15.1 – Earth Hour

BM Förster informiert, dass die Gemeinde Nußloch erstmals an der weltweiten Klimaschutzaktion Earth Hour teilnehmen wird. Diese findet am 30.03.2019 statt. Hierbei werde in allen öffentlichen Einrichtungen für eine Stunde von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr die Beleuchtung ausgeschaltet. Die Gemeinde veranstaltet in dieser Stunde ein Konzert im Kerzenschein mit dem Kammerorchester im Rathaus. Die Kerzen hierfür erhält die Gemeinde von der Firma Kerzen Reidel. BM Förster lädt den Gemeinderat und die Bevölkerung hierzu herzlich ein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.2 – Stadtradeln

Ebenfalls erstmals wird die Gemeinde am Stadtradeln teilnehmen, verkündet BM Förster. Diese Aktion findet im Zeitraum vom 18.05.-07.06.2019 statt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.3 – E-Ladestation in der Parkgarage

BM Förster berichtet, dass seit der Inbetriebnahme der Ladestation 8 Ladungen stattgefunden haben. Wenn man von einem Verbrauch von 15 KW pro Ladevorgang ausgeht, koste das die Gemeinde ohne der Bereitstellungskosten rd. 4,50 €. Die Ladegebühren i. H. v. 5,00 € decken daher gerade so die Kosten. Er ist daher der Meinung, die Gebühren in dieser Höhe beizubehalten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 20:07 Uhr –

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=117546

Sie müssen eingeloggt sein, um kommentieren zu können. Login

OFIS-Banner_300x120
6581 - Elektro Lutsch Banner 300c

Woesch 300x120
Mattern Optik - Banner 300 - 4

Turmapotheke Logo NEU 300x120

Autoglas300x120
Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015

Spargelhof Köllner Logo 300x120

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen