Ausschuss für Soziales tagt am Donnerstag im Landratsamt in Heidelberg

(rnk – 23.11.15) Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Umsetzung der „Sozialen Agenda“ auf der Tagesordnung.

43F-RNK-WappenMit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, dem Zwischenbericht zur Umsetzung der „Sozialen Agenda“ sowie Änderungen in den Leistungen der Pflegeversicherung befassen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte des Ausschusses für Soziales am Donnerstag, 26. November 2015. Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger eingeladen hat, beginnt um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38-40.

Auf Anfrage der SPD-Fraktion informiert der Landrat im ersten Tagesordnungspunkt die Kreistagsmitglieder darüber, welche Konzepte aktuell im Rhein-Neckar-Kreis bestehen, um den Übergang behinderter Menschen aus Beschützenden Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Weiter wird über Änderungen in den Leistungen der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkengesetz berichtet. Mit dem Pflegestärkengesetz 1 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben, was zu Verbesserungen für die betroffenen Menschen führt, weil es einen längeren Verbleib im häuslichen Bereich ermöglicht. Gerade das wünschen sich viele Pflegebedürftige.

Im Rahmen der Umsetzung der „Sozialen Agenda“ bittet der Landrat die Mitglieder des Ausschusses um Kenntnisnahme der Zwischenberichte über die Teilnahme am Bundesprojekt „Stromspar-Check PLUS“ und zum Stand des Projektes „Soziale Beschäftigung“. Langzeitarbeitslose wurden mit dem Projekt „Stromspar-Check PLUS“ zu Stromsparhelfern geschult und beraten nun einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen. 367 Haushalte haben bereits von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat als Arbeitgeber darüber hinaus noch eine Vereinbarung mit dem Job-Center Rhein-Neckar-Kreis und der Agentur für Arbeit getroffen, wonach für 10 bis 20 langzeitarbeitslose Menschen zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden, um sie zu qualifizieren und wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte des Ausschusses werden über die Zielvereinbarung sowie dem Stand der Zielerreichung 2015 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis informiert. Kernpunkte der Zielvereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter sind unter anderem die Nachhaltigkeit der Integration und die Verbesserung der sozialen Betreuung der Langzeitleistungsbezieher. Der Bericht des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis beschreibt, wie sich der Arbeitsmarkt im laufenden Jahr entwickelt hat. Bis zum April 2015 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften spürbar angestiegen.

Seit Mai 2015 ist wieder ein leichter Abwärtstrend zu erkennen. Erfreulich ist die Tatsache, dass das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zwischenzeitlich eine unterjährige Integrationsquote von 14,9 % erreicht. Damit konnte das Vorjahresergebnis um 8,4 % gesteigert werden.

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