Bebauungsplan „Weidweg “ rechtmäßig?

(Leserbrief) Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens am 01.März 2012 in der Angelegenheit “ Alter Sportplatz/VfB-Hartplatz “ in Leimen, wo noch seit der letzten Aprilwoche 2012 beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, hat der Gemeinderat der Stadt Leimen am 26. April 2012 beschlossen, den “ Alten Sportplatz “ an die Firma Baufinanz mit Sitz in Leimen zu veräußern. Gleichzeitig erhielt die Stadtverwaltung u.a. auch den Auftrag, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB für das Gelände zu „erarbeiten“. Bestandteile dieses Plans sind auch ein Vorhaben-und Erschließungsplan sowie der rechtlich äußerst wichtige Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln ist.

Nach der Bekanntmachung in der Leimener Rathaus-Rundschau am 22. Juni 2012 für die öffentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 28.Juni, hat Oberbürgermeister Ernst als Vorsitzender des Gremiums folgenden Punkt 5 auf die Tagesordnung gesetzt:

Bebauungspläne Leimen-Mitte – Bebauungsplan Weidweg

Für einen Bauleitplan – wie es ein Bebauungsplan ist -, gibt insbesondere das Baugesetzbuch die einzelnen Verfahrensschritte verbindlich vor.

Im Fall “ Weidweg “ ist aus dem Tagesordnungspunkt jedoch überhaupt nicht zu entnehmen, was konkret und im Einzelnen verhandelt werden soll. Aufgrund dieser Tatsache könnte lediglich ein Sachstandsbericht in der Angelegenheit durch die Verwaltung erstattet werden, so ein Baurechtsexperte, mit dem der Verein BÜRGERBEGEHREN LEIMEN in den letzten Tagen Verbindung aufgenommen hatte. Nicht rechtmäßig sei es aufgrund der Formulierung des veröffentlichten Tagesordnungspunktes, Beschlüsse zu Verfahrensschritten (z.B. Aufstellungsbeschluss) zu fassen, da diese nicht bei TOP 5 aufgeführt sind.

Der persönliche OB-Referent Michael Ullrich hat unterdessen geantwortet und die Vorgehensweise in Ordnung befunden. Dem widerspricht Sattler: „Wichtige Vorschriften des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung werden in keinster Weise beachtet. Wenn die Stadt Leimen rechtlich weiter so vorgeht, wird sie keinen rechtskräftigen Bebauungsplan zustande bringen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es in der näheren Umgebung und in der Region keine Kommune, die ein Bebauungsplanverfahren (sogar noch vorhabenbezogenes!!) in einer solchen, rechtlich unzulässigen Weise begonnen hat!“

Dieter Sattler
Vorsitzender des Vereins
BÜRGERBEGEHREN LEIMEN
Weidweg 5
69181 Leimen
 

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3 Kommentare für “Bebauungsplan „Weidweg “ rechtmäßig?”

  1. M.Reuter

    Als Kommunaler mit Aufgabengebiet “ Bauplanungsrecht“ war mir bisher unbekannt, dass es im Bau-und Kommunalrecht eine “ Lex Leimen “ gibt. Falls der Gemeinderat in Leimen heute Beschlüsse unter TOP 5 fasst, ist das “ grottenfalsch“ , d.h. rechtswidrig. Ich empfehle dringend, dass die Verwaltung den Stadträten zunächst auch einmal genau erklärt, wie der Verfahrensablauf beispielsweise bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist. Boorberg oder Kohlhammer haben hervorragendes Material dazu; außerdem kann es nicht schaden bei der Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie in Karlsruhe Seminare zum Bauplanungsrecht zu besuchen. Der Referent, den ich kenne, ist hervorragend.
    Ich werde die Sache in Leimen jedenfalls weiterverfolgen und bei Gelegenheit auch Dozenten an der Verwaltungschule des Gemeindetags in Karlsruhe und bei den Fachhochschulen in Kehl und Ludwigsburg über die Vorgehensweise der Stadt Leimen bei Bebauungsplänen unterrichten.
    Ich würde mir als Oberbürgermeister heute genau überlegen, ob ich volles Risiko gehen muss, da hundertprozentig klar ist, dass beachtliche Rechtsverstöße vorliegen.

  2. Claudia N.

    Wie Plasberg nach der ARD- Sendung “ HART ABER FAIR “ habe ich aus purer Neugierde heute morgen einen sog. Faktencheck durchgeführt. Ich rief drei Bürgermeisterämter und ein Landratsamt an und fragte einfach, was bei einem Bebaungsplanverfahren, das begonnen werden soll, in der Tagesordnung für eine öffentliche Gemeinderatsitzung aufgeführt sein muss.

    Das Ergebnis war eindeutig. Sattler hat recht und gewann mit 4:0.

    Mein Fazit: Die Stadträte sollten sich schleunigst anderweitig kundig machen, da ihre Hauptamtlichen im Rathaus, aus welchen Gründen auch immer, mit ihrer Auffassung total daneben liegen.

  3. Letkiss

    Insider berichten, dass es Druck gibt wegen der Verzögerung, da der Widerstand der BI so nicht einkalkuliert war. Die Stadt aber brauche Geld , der Investor zahle jedoch nur, wenn er das Gelände bebauen kann.
    Vor lauter Hektik habe dann irgendeiner vergessen, die Punkte, die heute beschlossen werden sollen, in der Tagesordnung aufzuführen. Jetzt müsse man halt durch, egal wie. Gut für die Gegner beim Normenkontrollverfahren. Das ist wie ein zusätzlicher Elfmeter beim Fußball.

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