Benzenickelbasar-Freunde erstreiten Recht zur Glühwein-Demo auf Nußlocher Lindenplatz

(fwu – 5.11.20) Glühwein und Weihnachten gehören einfach zusammen und den Glühweinausschank einfach so wegen Corona gänzlich zu verbieten, dagegen wenden sich die Benzenickelbasarfreunde. Diese wollen daher gegen das Verbot demonstrieren und …. na klar … dabei Glühwein trinken! Doch diese Demonstration (im Rechtssinne eine Versammlung) wurde verboten. Dagegen klagten die Glühweinfreunde und bekamen jetzt Recht! Sie schreiben dazu:


Der Trunk der Begierde

Die Benzenickelbasarfreunde Nußloch und Umgebung geben bekannt, dass die von uns für den 29.11.2020 ab 15 Uhr auf dem Lindenplatz in Nußloch organisierte Versammlung

„Versammlung für freien Glühweinausschank und -konsum.

Tradition erhalten – auch in Krisenzeiten“

stattfinden wird. Die zunächst vom Rhein-Neckar-Kreis mittels Bescheid vom 12.10.2020 im Wege der Aberkennung der Versammlungseigenschaft unterbundene Versammlung darf nunmehr, nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe angerufen wurde (Aktenzeichen: 5 K 4385/20), doch stattfinden. Die Antragsteller haben sich insoweit durchgesetzt.

Der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beklagte Rhein-Neckar-Kreis hat sich – was am späten Nachmittag des 04.11.20 bekannt wurde –  den insoweit geltend gemachten Forderungen der Benzenickelbasarfreunde vollumfänglich unterworfen und der u.a. auf freien Glühweinverkauf und freien Glühweinkonsum ausgerichteten Veranstaltung den Schutz als Versammlung gem. Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz zugebilligt. Die Kosten der notwendig gewordenen richterlichen Befassung muss nun der Rhein-Neckar-Kreis tragen.

Versammlungsort Lindenplatz Nußloch

Die Versammlung, die u.a. auf den Verzehr von Freiheitsrechten – insbesondere in Krisenzeiten – aufmerksam machen möchte, kann somit stattfinden. Die Benzenickelbasarfreunde bringen Ihre Freude über diesen Erfolg für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den damit verbundenen traditionellen Konsum von Glühwein in der Vorweihnachtszeit zum Ausdruck und rufen dazu auf, rege an der Versammlung teilzunehmen. Dazu der Sprecher der Vereinigung, Herr Florian Albrecht: „Wir freuen uns darüber, dass wir nunmehr kooperativ mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und der Gemeinde Nußloch die Durchführung der Glühwein-Versammlung vorbereiten können. Eine Vorweihnachtszeit ohne öffentlichen Glühweinkonsum wäre für uns schlicht unvorstellbar.“

Weihnachtsmann- und Zipfelmützen sind als Kopfbedeckung willkommen. Wunderkerzen werden am Versammlungsende gezündet.


Natürlich wird es für diese außergewöhnliche Versammlung noch seitens der Ortspolizeibehörde Auflagen geben (Abstand & Co.). Doch das gänzliche Verbot ist damit vom Tisch. In diesem Sinne: Zipfelmütze richten und Termin eintragen!

 

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