Beschädigungen am Leimbachdamm gefährden Hochwasserschutz

(13.11.2025 tr) In St. Ilgen, unterhalb der B 3 am Leimbach, wurden am Hochwasserdamm massive Abgrabungen festgestellt. Nach Hinweisen des Regierungspräsidiums Karlsruhe scheint es sich dabei um ein von Jugendlichen angelegtes Lager zu handeln.

Die Stadt Leimen weist darauf hin, dass solche Eingriffe in die Dammstruktur strengstens untersagt sind. Durch das Abtragen oder Graben am Dammkörper wird dessen Statik erheblich geschwächt – im schlimmsten Fall kann dies zu einem Dammbruch führen. Ein solcher Schaden hätte gravierende Folgen für die angrenzenden Flächen und Anwohnerinnen und Anwohner.

Das Regierungspräsidium als Eigentümer des Leimbachs hat den Damm mittlerweile repariert. Das Ordnungsamt der Stadt Leimen wird den betroffenen Bereich regelmäßig kontrollieren, um weitere Eingriffe zu verhindern.

Die Stadt appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an Kinder und Jugendliche, keine Abgrabungen oder sonstigen Eingriffe am Leimbachdamm vorzunehmen. Der Hochwasserschutz dient der Sicherheit aller – sein Erhalt hat höchste Priorität.

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