Beschlüsse der Sandhäuser Gemeinderatssitzung vom 24. April

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. April 2017 – Überblick:

  • Startschuss für neuen kommunalen Kindergarten
  • Bebauungsplan „Büchert und Kleine Mühllach“
  • Bebauungsplan „Robert-Koch-Straße, südlicher Teil“
  • Festlegung des Verkaufspreises gemeindeeigener Baugrundstücke
  • Die Novellierung der Gemeindeordnung

(chwi – 26.4.17) In Sandhausen geht ein neuer Kindergarten an den Start. Um den Bedarf in den folgenden Jahren zu decken, ist ein weiterer Kindergarten notwendig. „Die Gemeinde hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht“, beschrieb Bürgermeister Kletti, die aktuelle Situation. Der neue Kindergarten soll zunächst für 4 Gruppen mit maximal 92 Kindern konzipiert werden, die sich auf jeweils 2 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und für Kinder über 3 Jahren verteilen sollen. Die Option einer Erweiterung um 2 weitere Gruppen wurde berücksichtigt. Die Baukosten sind mit 3,3 Mio. € veranschlagt.

Als Auswahlkriterien für den Standort wurden Verfügbarkeit, baurechtliche Beschränkungen, Grundstücksgröße/-fläche, Grundstückszuschnitt und Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt. Hier überzeugte mehrheitlich der Standort Ziegelhüttenweg auf dem Schulgelände anstelle des Standorts Wingertstraße in der Nähe des Alten Friedhofs. Auf Antrag Gemeinderat Klingers hatte man zuvor über den Standort in der Wingertstraße abgestimmt, der aus Sicht Gemeinderat Hettingers eine Aufwertung der dortigen Parkanlage hätte bedeuten können und nach Ansicht Gemeinderat Liebetraus keinen zusätzlichen Verkehr auf der Willy-Brandt-Straße nach sich gezogen hätte.

Dem Wunsch Gemeinderat Diems für einen neuen Kindergarten einen konfessionellen Träger zu wählen, der sich zu 25 % an den Kosten beteilige, stellte Bürgermeister Kletti das k.o.-Kriterium der geringen Grundstücksfläche entgegen, die seitens des ehemaligen Wichern-Kindergartens erbracht werden könne. Gemeinderat Herzog beschrieb hingegen die Vorteile des Standorts Ziegelhüttenwegs damit, dass hier nicht nur ausreichend Platz vorhanden sei und man jederzeit expandieren könne, sondern auch genügend Parkplätze. Überdies begrüßte er, dass aus wirtschaftlichen und nachhaltigen Gründen das Gebäude in Passivbauweise entstehen soll. Gemeinderat Dr. Horn, der dem Vorschlag Ziegelhüttenweg gefolgt war, galt ein ganztägig geöffneter Kindergarten und die Erhaltung des Schulstandorts mit zwei weiterführenden Schulen als besonderes Anliegen.

Im Gemeinderat stimmte man mehrheitlich dem Bau eines neuen kommunalen Kindergartens im Ziegelhüttenweg Ecke Albert-Schweitzer-Straße und einstimmig der Vergabe der Planungsleistungen für das Gebäude, den Technischen Ausbau, das Tragwerk sowie der Freianlagen zu.

Bebauungsplan „Büchert und Kleine Mühllach“

Das Areal zwischen Goethestraße, Großer Lachstraße, Allmendstraße und Seegasse wurde im Jahre 1962“ erstmals überplant und bis heute zweimal geändert bzw. erweitert. Seither bestehen drei Bebauungspläne, die aktuell durch vermehrten Wunsch seitens der Bürgerinnen und Bürger zur Genehmigung baulicher Anlagen sowie der Errichtung des neuen kommunalen Kindergartens entlang des Ziegelhüttenweges eine neue Bauleitplanung erforderlich machen. Im Gemeinderat beschloss man daher auf Vorschlag der Verwaltung die drei veralteten Bebauungspläne aufzuheben und parallel ein neues gemeinsames Planwerk zu erarbeiten, das dem aktuellen Planungsrecht entspricht. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Büchert und Kleine Mühllach“ soll das Büro Sternemann & Glup beauftragt werden.

Das Areal zwischen Robert-Koch-Straße, Philipp-Schmitt-Straße und Schulstraße ist bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehen, eignet sich aber ebenso wie der direkt angrenzende Bereich „Bandholz“ für eine Nachverdichtung im Gegensatz zum Baugebiet „Büchert und Kleine Mühllach“ erklärte Ortsbaumeister Schirok und griff damit den Gedanken Gemeinderat Hettingers auf. Dieser regte generell an, Nachverdichtung in ein Gemeindeentwicklungskonzept zu stellen. Gemeinderätin Köhler forderte beim Thema Nachverdichtung die Parkplatznot nicht außer Acht zu lassen.

Bebauungsplan „Robert-Koch-Straße, südlicher Teil“

Mit dem Erlass des Bebauungsplanes „Robert-Koch-Straße“ solle, so Schirok, dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger auf Errichtung rückwärtiger Gebäude und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums seitens des Gemeinderates und der Verwaltung entsprochen werden. Bisher betonte Bürgermeister Kletti sei die Balance zwischen unbesiedelter (80 %) und besiedelter Fläche (20 %) auf der Gemarkung Sandhausen gegeben, der die Befürchtung Gemeinderat Hettingers nicht teilte, dass eine kritische Masse durch Nachverdichtung entstehen könnte. Auch Gemeinderat Diem widersprach dem Mangel an Grünfläche und sah in der Nachverdichtung Potential für junge Familien für eine rückwärtige Bebauung. Für die Eigentümer würde auf diese Weise günstiger Wohnraum geschaffen, erklärte Gemeinderätin Maaßberg. Eine Planungsgrundlage vermeide, ergänzte Gemeinderat Dörr, Streitereien zwischen den Bauherren. Ein geordnetes Bauquartier sei wichtiger als individuelle Bauinteressen schloss Gemeinderat Lauterbach. Um den südlichen Teil der Robert-Koch-Straße vor unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen zu schützen, beschloss man im Gemeinderat neben Bebauungsplan und den Bauvorschriften den Erlass einer Veränderungssperre. Dennoch könnte jederzeit gebaut werden, versicherte Schirok, solange die Anträge den künftigen Planungsabsichten entsprechen würden.

Festlegung des Verkaufspreises gemeindeeigener Baugrundstücke

„Es geht heute Abend nicht um den Verkaufspreis für Bauplätze in der Großen Mühllach“, der bei 600 € pro qm plus Erschließung liege, räumte Wilfried Hager vom Ortsbauamt gleich zu Beginn des nächsten Tagesordnungspunktes ein, sondern um gemeindeeigene Grundstücke in Erbpacht. Nachdem verschiedene Erbpachtinhaber den Wunsch geäußert hatten, ihr bisher gepachtetes Grundstück zu erwerben, hatte die Verwaltung alle Erbpachtinhaber angeschrieben und ihnen hierzu die Möglichkeit bis zum 31. März 2017 geboten. Für künftige Grundstücksverkäufe hatte der Gutachterausschuss der Gemeinde nach eingehender Beratung den aktuellen Verkehrswert für gemeindeeigenes Bauland von 550 € pro qm ermittelt.

Ein auf Basis maximaler Erträge ermittelter Verkaufspreis stellt junge Familien schlechter, beklagte Gemeinderat Lauterbach, dem Bürgermeister Kletti entgegenstellte, dass man hier an die Gemeindeordnung gebunden sei, die vorschreibe gemeindeeigene Grundstücke nur nach ihrem tatsächlichen Verkaufspreis zu veräußern.

Der auf 550 € pro qm festgelegte Verkehrswert wurde mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen.

Die Novellierung der Gemeindeordnung

Mit der Gesetzänderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften des Landes Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2015 hat sich die Gemeindeordnung in wesentlichen Punkten geändert. Die Novellierung der Gemeindeordnung macht eine Änderung der Hauptsatzung, die die Verfassung und Organisation der Verwaltung regelt, erforderlich. Die bisherige Hauptsatzung wurde dahingehend geändert, dass Anträge, die nicht vorberaten worden sind, nicht nur durch Antrag des Vorsitzenden, sondern künftig auch auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden können. Im Bereich des Bauleitplanverfahrens soll die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses, z.B. um die Beratungen über eingegangene Anregungen privater Personen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erweitert werden. Zudem ergeben sich durch die Novellierung der Gemeindeordnung eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung des Gemeinderates und der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Gemeinde stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.360,00 € zu.

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:

– Die Verunreinigung des Parkplatzes am Walter-Reinhard-Stadion
Beobachtet wurde, dass der Parkplatz am Wochenende durch herumliegende Flaschen vermüllt wird. Das Ordnungsamt versprach dies zu prüfen.

– Die wiederkehrenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Hauptstraße auf Höhe der Karlsbaderstraße
Die Verwaltung führt hierzu regelmäßige Kontrollen in beiden Richtungen durch.

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