„Besetzter Kerweplatz“: Nachbetrachtung zum „Besuch“ der Crocodile Brothers

"Freunde" zu Besuch

Angenommen, Sie besitzen einen schönen, großen Platz. Wohlgemerkt Ihren eigenen privaten Platz, dessen Eigentümer Sie als Privatperson sind. Ein Platz oder vielleicht eine Wiese oder ein großer Garten. Was genau, macht in unserer Erzählung keinen Unterschied. Nur groß genug sollte er sein …

Eines schönen Morgens wachen Sie auf und ein Dutzend LKW-Auflieger und ein paar Sattelschlepper stehen darauf. Sie reiben sich verwundert die Augen und können Ihr Glück kaum fassen. So viel netter Besuch auf einmal! Beglückt möchten Sie zu Ihren neuen Gästen Kontakt aufnehmen und sie willkommen heißen. Sie werden auch gleich freundlich begrüßt, man stellt sich vertrauensvoll mit Vornamen vor und Sie verlieren schnell den Überblick, wer zu wem gehört. Macht ja auch nicht. Ist doch nur ein kurzer Besuch. Ihre momentane Freude wird allerdings durch die Tatsache ein wenig getrübt, daß bereits eine Steckdose zur Versorgung des Fuhrparks angezapft wurde und auch die Wasserversorgung großzügig zum neuen „Gästetrakt“ in Ihrem Garten (Wiese, Platz …) mittels Schlauch verlängert wurde. Natürlich wird man Ihnen die Kosten erstatten und eine Kaution leistet man auch gleich.

Irgendwie keimt nun aber bei Ihnen ein erster Verdacht auf, daß es sich möglicherweise nicht nur um einen Kaffeebesuch handeln könnte. Ihre diesbezüglichen Fragen werden allerdings nicht verbindlich beantwortet, da der „Chef“ gerade nicht da sei. Ihren diskreten Hinweis, daß Sie die den Platz für eine größere eigene Familienfeier benötigen ( zwar erst in 2 Monaten), wird sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. Garantieren könne man aber nichts. Ihre zarten Hinweise, daß Sie Ihren Garten gerne selbst nutzen möchten, werden mit großer Belustigung und fröhlichem Lachen beantwortet. Das müsse doch der „Chef“ entscheiden! Der ist aber immer noch nicht auffindbar im dem Gewühl. Seine Telefonnummer ist unbekannt. Auch wo er wohnt oder wie er mit vollständigem Namen heißt.

Die Situation in Ihrem Garten macht Sie nicht vollkommen glücklich und Sie schlagen vor, daß Ihre Gäste weiterziehen. Auch hier ist herzhaftes Gelächter die Antwort. Das geht nun mal garnicht. Wohin soll man denn mit dem ganzen Fuhrpark? Ihre Laune erfüllt neuerdings nicht mehr ganz die Erwartungen an einen fröhlichen Menschen.  Sie scheinen unzufrieden zu sein. Vokabeln wie „Privateigentum“, „vom Hof  jagen“ und ähnliches belasten Hirn und Laune. Da Sie aber natürlich ein streng gesetzestreuer Bürger sind, versuchen Sie es noch 6 – 17 Mal mit Gesprächen, die allerdings zunehmend zu einer Beeinträchtigung der Fröhlichkeit Ihrer Gäste führen. Diese reagieren verstört bis agressiv auf Ihre ständigen Belästigungen. Auch der geheimnisvolle „Chef“ ward noch nicht gesehen.

Sie sehen sich letzlich also gezwungen, Rechtshilfe bei einem Fachanwalt zu suchen (Sie zahlen einen ordentlichen Vorschuß). Dieser stimmt Ihnen voll und ganz zu, daß diese (inzwischen) unwillkommenen „Gäste“ zu verschwinden haben. Doch „Nein!“ – die Polizei ist dafür NICHT zuständig. Dafür sind Gerichte da. Es ist ja eine Sache zwischen Privatleuten. Ihre unbedingte Gesetzestreue hält Sie davon ab, emotional naheliegende Beseitigungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Sie ziehen vielmehr vor Gericht. Es ist ja auch nicht mehr so lange bis zum geplanten Familienfest …

Vor Gericht nun kommen einige nachrangige Themen zur Sprache, die Sie auch nicht glücklicher machen. Gegen WEN wollen Sie eigentlich klagen. Bitte NAMEN (vollständig!) mit Anschrift. „Die Leute in meinem Garten“ sind für das Gericht nicht ausreichend als Klagegegenseite. Der Arzt hat Ihnen zwar bereits stärkere Beruhigungsmittel verschrieben, aber dennoch steigt Ihr Blutdruck deutlich an. Glücklicherweise erhalten Sie einen Tip und  können daher den „Chef“ Ihrer Besuchergruppe glaubhaft benennen und (nach der Bezahlung von knapp 40.000 € Vorschuß auf die Gerichtskosten) einen Räumungstitel erwirken! Jetzt müssen die „Gäste“ abreisen, jetzt wird geräumt!

Doch halt: So einfach geht das nicht. Der „Titel“ muß erst einmal zugestellt werden. Durch den Gerichtsvollzieher (wieder Vorschuß zahlen!). Da der „Chef“ natürlich nicht auffindbar ist, hat der Gerichtsvollzieher alle Hände voll zu tun (und das dauert), bis die Urkunde am Ort der Besetzung (im Wohnwagen der „Chefs“) niedergelegt werden kann. Hatten wir noch nicht erwähnt, daß die Auflieger und Zugmaschinen um einige Wohnwagen ergänzt wurden? Nun denn: Die Urkunde wurde (möglicherweise) rechtswirksam zugestellt. Falls es der richtige Wohnwagen war …

Sie sehen nun also der baldigen Abreise Ihrer Gäste entgegen. Allerdings ohne Erfolg. Die bleiben einfach! Sie könnten jetzt natürlich mit dem Titel und durch den Gerichtsvollzieher die Wohnwagen, Auflieger, Zugmaschinen abschleppen lassen, aber wohin? Und die Kosten (Vorschuß bitte!) von 10.000-15.000 Euro PRO Fahrzeug regen auch nicht zu sofortiger Tätigkeit an. Dazu kämen noch Standgebühren. Und ein paar kleinere Probleme wären auch noch zu lösen: Ein paar Reptilien (Krokodile, Schlangen usw.) in den Fahrzeugen müssten auch irgendwo hin. Geeignete Veterinäre/Tierpfleger gibt es ja im Frankfurter Zoo (Vorschuß bitte!).

Die Familienfeier steht nun sozusagen vor der Tür. Sie könnten jetzt noch einmal zu Gericht ziehen (Vorschuß bitte!) und ein Strafgeld bis zu 200.000 Euro beantragen, sogar mit bis zu 6 Monaten Haft für den „Chef“ bewehrt. Aber das dauert. Ihre gezahlten Vorschüsse sehen Sie natürlich auch nie wieder. „Titel ohne Mittel“ nennt man das. Die Fahrzeuge gehören natürlich einem Dritten, zu pfänden gibt es wahrscheinlich auch nichts (außer einigen Portionen Crocosteak). Verständlich, daß Ihre Gedanken irgendwo zwischen Suizid und Massenmord schwanken …

Doch dann erscheint in höchster Not ein weißer Ritter (weise ist er auch noch!), der über besonderes Verhandlungsgeschick verfügen soll. Nennen wir ihn „Bruno S.“. Dieser führt ein sehr intensives Gespräch mit dem „Chef“ Ihrer Gäste (nennen wir diesen „Benito S.“)  über dessen Inhalt nichts Weiteres bekannt wird. Aber auf den letzten Drücker zieht die Schar Ihrer Gäste ab, so daß die Familienfeier doch noch stattfinden kann. Welche Argumente letztlich überzeugen konnten, bleibt (vorerst) geheim. Es gibt allerdings nicht allzu viele Argumente, die Benito S. üblicherweise zu etwas bewegen können … Und die meisten schlagenden Argumente wären auch nicht durch die Rechtsordnung gedeckt …

Sie lassen sich das Geschehene noch einmal durch den Kopf gehen und sind a) froh, daß die „Gäste“ weg sind b) gelinde verärgert über die horrenden Kosten, auf denen Sie sitzen bleiben  und c) unsicher, wie künftige „Besuche“ wirksam verhindert werden können.

Die Rechtsordnung ist da doch ein wenig zu unflexibel, finden Sie? Ein bißchen „Wilder Westen“ wäre nicht schlecht? Nun, man nennt das gemeinhin „Zivilisation“ und „Rechtsstaat“, auch wenn die Ergebnisse in manchen Fällen merkwürdig unzivilisiert anmuten und geeignet sein könnten, den Rechtsfrieden nachhaltig zu stören. In Frankreich und Italien soll es in ähnlichen Fällen bereits zu verbotener Eigenmacht und Gewaltanwendungen gegen solche „Gäste“ gekommen sein.

Wen Ihre „Gäste“ als nächstes heimsuchen, wissen wir (noch) nicht. Aber wir beobachten und werden berichten, wenn wir etwas hören.

PS.: Nein, auch bereits innerdeutsch erprobte Grenzsperren zur Sicherung Ihres Grundstücks/Gartens/Platzes (z. B. Minen, Selbstschußanlagen etc.) sind durch die Rechtsordnung nicht gedeckt. Da denken Sie in eine untaugliche Richtung. Wir geben aber gerne noch einen hilfreichen Hinweis zur Thematik:  <hier>

 

 

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