Bisphenol A im Trinkwasser:
Gesundheitsamt warnt zum Weltwassertag
(air – 17.3.26) Zum Weltwassertag am 22. März rückt im Rhein-Neckar-Kreis ein Thema in den Mittelpunkt, das zunächst technisch klingt, für Verbraucherinnen und Verbraucher aber sehr konkret werden kann: Bisphenol A im Trinkwasser. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass insbesondere innenbeschichtete Trinkwasserleitungen in Gebäuden ein gesundheitliches Risiko darstellen können.
Hintergrund ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2023. Seitdem gilt für Bisphenol A erstmals ein Grenzwert von 2,5 Mikrogramm pro Liter. Der Stoff steht seit Jahren im Fokus, weil er als hormonell wirksame Verbindung gilt und damit keineswegs zu den Stoffen gehört, die man morgens gern mit dem ersten Glas Wasser serviert bekommen möchte.
Problematische Sanierungen aus früheren Jahren
Besonders relevant sind Sanierungen aus den Jahren 2005 bis 2015. In diesem Zeitraum wurden Trinkwasserleitungen in vielen Gebäuden nicht immer vollständig erneuert, sondern häufig mit einer Innenbeschichtung aus Epoxidharz instand gesetzt. Was damals wie eine praktische und vergleichsweise unkomplizierte Lösung erschien, zeigt sich inzwischen vielerorts als problematisch. Nach heutigem Kenntnisstand kann dieses Epoxidharz regelmäßig erhebliche Mengen an Bisphenol A an das Trinkwasser abgeben.
Folgen für Eigentümer und Bewohner
Für die Behörden hat das konkrete Folgen. Wird der Grenzwert überschritten, ordnet das Gesundheitsamt Schutzmaßnahmen an. Am Ende bleibt in belasteten Fällen meist nur der Austausch der betroffenen Rohrleitungen. Nach Angaben des Gesundheitsamts wurde im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg inzwischen bei fast 50 Gebäuden der Austausch epoxidharzbeschichteter Leitungen angeordnet.
Das Amt warnt zudem davor, dass entsprechende Innenbeschichtungen weiterhin am Markt angeboten werden. Für private Haushalte oder Eigentümergemeinschaften kann das verlockend klingen, weil eine Sanierung ohne umfassende Bauarbeiten zunächst nach der bequemeren Variante aussieht. Technisch ist das Verfahren bei verzweigten häuslichen Trinkwasserinstallationen jedoch problematisch. Neben möglichen chemischen Belastungen besteht auch das Risiko, dass sich Mikroorganismen wie Legionellen leichter bilden oder schwerer beseitigen lassen. Damit wird aus einer vermeintlich eleganten Abkürzung schnell ein Umweg mit Zusatzkosten.
Gesundheitsamt rät zur Prüfung
Hinzu kommt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vorgelegte Zertifikate oder Zulassungen oft nur schwer einordnen können. Genau hier sieht das Gesundheitsamt Beratungsbedarf. Wer mit einer solchen Sanierung konfrontiert ist oder bereits beschichtete Leitungen im Gebäude vermutet, sollte die Unterlagen fachlich prüfen lassen und nicht allein auf wohlklingende Versprechen vertrauen. Die Behörde empfiehlt ausdrücklich, vor Entscheidungen Kontakt mit den Fachleuten aufzunehmen.
Der Hinweis zum Weltwassertag zeigt damit, dass Trinkwasserqualität nicht nur von Wasserwerken und Kontrollen abhängt, sondern auch von dem, was hinter der Wand verläuft. Unsichtbar heißt eben nicht automatisch unproblematisch. Gerade bei älteren Sanierungen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Material, Zustand und Vorgeschichte der Installation.
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