Buchsbaum-Entsorgung: Im AVR-Gebiet jetzt als kostenpflichtiger Restmüll
Die rasante Verbreitung des Buchsbaumzünslers zwingt inzwischen auch bei uns viele Gartenbesitzer ihre befallenen und kahlgefressenen Buchsbäume zu roden und das Schnittmaterial zu entsorgen. Traurig genug! Jahrelang liebevoll gepflegte Kulturen gehen durch den Eindringling binnen kürzester Zeit über „die Wupper“.
Jetzt kommen zudem noch Kosten für die Entsorgung des Schnittmaterials auf die Betroffenen zu. Laut AVR ist das Schnittgut nicht mehr wie bisher für die Braune Tonne bestimmt, sondern kostenpflichtiger Restmüll.
AVR:
„14.08.2013 – Vom Buchsbaumzünsler erkrankte Buchsbäume als Restmüll entsorgen
Buchsbäume, die vom Buchsbaumzünsler, einem schädlichen Kleinschmetterling, befallen sind, werden ab sofort bei den Abfallanlagen der AVR (…) des Rhein-Neckar-Kreises mbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg nur noch als Restmüll und nicht als Grünschnitt angenommen. Die AVR GmbH möchte damit erreichen, dass die Verbreitung dieses Schädlings vermieden wird, da der Restmüll thermisch entsorgt wird und so ein weiteres Übergreifen auf andere Pflanzen nicht mehr möglich ist.“
Das Schnittgut muss also über die Schwarze Tonne (kostenpflichtige Abholung / Haus-Restmüll 80 Liter-Tonne =3,50 € je Leerung) entsorgt werden, bei einer deren Kapazität übersteigenden Menge in Restmüllsäcke verpackt werden (3,- €/60 Liter) oder kann auch direkt in den Annahmestellen abgegeben werden (25,- € bis 200 kg), sofern man über entsprechende Transportmöglichkeiten verfügt.
Diese kostentreibende Maßnahme dürfte eher kontroproduktiv wirken und dafür sorgen, daß der Buchsbaumabfall nicht oder zu spät entsorgt wird und damit der Verbreitung des Buchsbaumzünslers Vortrieb gegeben wird. In Klagenfurt (Kärnten / Österreich) wurde bei der „ersten Zünsler-Invasion“ im Mai eine einmalige kostenlose Abholung des Schnittgutes angeboten (siehe <hier>), die wegen der hohen Nachfrage dann sogar auf drei Wochen verlängert wurde. Auch bei der momentan auftretenden „zweiten Welle“ gibt es Gratisentsorgung (Kleine Zeitung: „Das große Fressen“ <hier>). Diesen Weg wählt auch Hilden / Hahn (Nordrhein-Westfalen, Info <hier>).
In Freiburg geht man nach der bisherigen „Restmülllösung“ jetzt den umgekehrten Weg: Dort hat man den Buchsbaumschnitt wieder zu „normalen“ Schnittgut erklärt. Begründung: „Weil der Schädling eh schon überall ist“ (Badische Zeitung – 13.8.13 | Schwarzwälder Bote: „Die kleine Raupe Nimmersatt“ – 19.8.13).
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ausbreitung des Zünslers weiter entwickelt. Nach den bisherigen Erfahrungen der letzten Jahre, dürfte seine Verbreitung nicht aufzuhalten sein und man kann sich schon einmal Gedanken über eine Nachfolgebepflanzung machen. „Wilder“ Buchs ist im Gegensatz zum Edelbuchs bisher nicht betroffen und wächst auch deutlich schneller. Abgeschnittene kurze Zweige können einfach als Steckling an der gewünschten Stelle in die Erde eingesetzt werden und bilden auch jetzt noch vor dem Winter Wurzeln.
Beim Grünflächenamt Leimen ist der Zünsler kein Thema, da Edelbuchs in öffentlichen Anlagen kaum vorkommt und die recht wenigen Exemplare bisher erfolgreich durch den Einsatz von Schädlingsbkämpfungsmitteln gerettet werden konnten.
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