Bund und Länder beschließen weitgehendes Kontaktverbot – Gültig ab heute
(23.3.20) Bund und Länder beschließen ein weitgehendes Kontaktverbot, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Mindestabstand beträgt nun 1,5 Meter. Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als 2 Personen sind grundsätzlich verboten. Familien und in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Kontakte, Arztbesuche, ÖPNV und Beerdigungen sind davon ausgenommen. Es bleibt also weiter möglich, das eigene Haus oder die eigene Wohnung für Bewegung und sportliche Aktivitäten im Freien zu verlassen.
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege dürfen nicht mehr angeboten werden, medizinische Dienstleistungen, wie Arztbesuche, werden weiterhin möglich sein.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin, auf nicht dringend notwendige Aufenthalte im Freien zu verzichten sowie Sozialkontakte bis auf Weiteres zu meiden. Die Mindestabstandsregeln und Hygienevorschriften sind zu beachten.
Die Maßnahmen gelten ab dem 23. März und werden mindestens 2 Wochen andauern, Nichteinhaltung wird sanktioniert.
Die bisher spezifischeren Regeln der Landesverordnungen, wie Einreisen aus internationalen Corona-Risikogebieten, müssen weiterhin eingehalten werden.
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