Bundes-Verkehrswegeplan: A5 und B3 sind „Vordringlicher Bedarf“
(lc – 17.3.16) Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci freut sich, dass die Projekte „A 5 zwischen AK Heidelberg und AK Walldorf“ und „B3 zwischen B535 und L594a (Wiesloch-Nord)“ im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ bzw. „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.
Castellucci: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahmen mache deutlich, welche Bedeutung die A5 zwischen dem AK Heidelberg und dem AK Walldorf und der B3 zwischen der B353 und Wiesloch-Nord nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes haben.
Laut Castellucci ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ oder als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung der Projekte „A5 zwischen AK Heidelberg und AK Walldorf“ und „B3 zwischen B535 und L594a (Wiesloch-Nord)“ im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können.“, so Castellucci.
Die Projekte „A5 zwischen AK Walldorf und AD Karlsruhe“ sowie „A6 zwischen AD Hockenheim und AK Walldorf“ wurden im BVWP 2030 in die Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Castellucci: „Die Priorisierung dieser Projekte im Bundesverkehrswegeplan bedeutet, dass die Projekte in den kommenden Jahren bis 2030 geplant werden können. Der Bau ist bisher jedoch erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Ich werde weitere starke Argumente sammeln und mich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung der Projekte „A5 zwischen AK Walldorf und AD Karlsruhe“ sowie „A6 zwischen AD Hockenheim und AK Walldorf“ noch einmal genau geprüft werden. Ein Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf und damit auch eine Realisierung in den kommenden 15 Jahren wäre natürlich noch besser.“
„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für die Projekte „A5 zwischen AK Walldorf und AD Karlsruhe“ und „A6 zwischen AD Hockenheim und AK Walldorf“ stark machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Planungen an der vorangetrieben werden.“, so der SPD-Politiker abschließend.
Das Projekt „A6 zwischen AS Wiesloch/Rauenberg und AK Weinsberg“ ist weiterhin ein fest disponiertes Projekt zur Engpassbeseitigung.
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren.
Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).
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