Bundestagswahl: Stadt empfiehlt persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal
(11.2.25) Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Alle Wahlberechtigten haben an diesem Tag die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und die Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten. Die Stadt Leimen empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Stimme möglichst direkt am Wahltag im Wahllokal abzugeben.
Aufgrund der kurzfristigen Vorverlegung der Wahl steht nur ein begrenztes Zeitfenster für den Versand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Zudem müssen die ausgefüllten Unterlagen fristgerecht bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr, wieder beim Wahlamt Leimen eingehen. Eine reibungslose und rechtzeitige Zustellung durch die Post kann daher leider nicht garantiert werden.
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag verhindert sind, können bereits im Vorfeld ihre Briefwahlunterlagen persönlich (unter Vorlage des ausgefüllten Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweisdokumentes) beim Wahlamt (Neues Verwaltungsgebäude, Zimmer 0.24, EG, Rathausstr. 1–3, 69181 Leimen) abholen. In einer bereitgestellten Wahlkabine kann anschließend direkt vor Ort gewählt werden.
Die Stadt Leimen bittet alle Wahlberechtigten, diese Hinweise zu berücksichtigen und nach Möglichkeit persönlich wählen zu gehen, um eine sichere und fristgerechte Wahlteilnahme zu gewährleisten.
Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, sich nun aber doch entscheidet seine Stimme vor Ort am Wahltag oder ab heute, Freitag, den 7. Februar 2025, im Wahlamt Leimen abzugeben, kann dies unter Vorlage seines Wahlscheines und eines gültigen Ausweisdokumentes tun.
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