Bürgerbegehren Leimen e.V.: „Leimen liegt doch in Bayern, oder?“
(ds – 12.2.13) Welche Auswirkungen hätte dies auf das Bürgerbegehren? Nun, dann würde auch die bayerische Gemeindeordnung gelten:
Am 9. Januar 2012 reichen wir das Bürgerbegehren bei der Gemeinde ein. Der Gemeinderat lehnt es innerhalb von 4 Wochen ab. Am 9. Februar 2012 legen wir Klage beim Verwaltungsgericht ein. Am 9.April 2012 beschließt das Gericht, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Von diesem Zeitpunkt an dürfen die Stadtführung und der Gemeinderat keine Entscheidungen mehr gegen das Bürgerbegehren treffen. In unserem Fall: Den Alten Sportplatz nicht mehr verkaufen und auch keine Bäume fällen.
Innerhalb von 3 Monaten – also spätestens am 9.Juli 2012 – ist der Bürgerentscheid durchzuführen.
So wäre das gewesen, wenn Leimen in Bayern liegen würde.
Unser Leimen liegt leider natürlich in Baden-Württemberg. Was müsste die grün-rote Landesregierung ändern, um die Bürgergesellschaft im Bereich Bürgerbegehren auf bayerisches CSU-Niveau zu bringen?
Sie müsste durch die Gemeindeordnung verhindern, dass nach einem für das Bürgerbegehren positiven Beschluss des Verwaltungsgerichts weiterhin Tatsachen geschaffen werden können, wie zum Beispiel Grundstück verkaufen und Bäume fällen.
Sie könnte das Verfahren verkürzen, indem die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens ohne Vorverfahren Klage beim Verwaltungsgericht erheben können. In unserem Fall hat das Vorverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe mehr als 3 Monate gedauert.
Am 22. September 2013 ist die nächste Bundestagswahl. In solche Zeiten erreichen die Bürger das Ohr der Politiker eher. Ein wichtiges Thema könnte die Bürgerbeteiligung als ein Mittel zur Überwindung der Politikverdrossenheit in unserem Land werden.
Schaun mer mal!
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