CDU: Geplante Ampel-Wahlrechtsreform missachtet Wählerwillen
(pm – 1.2.23) „Es erstaunt schon, dass SPD, Grüne und FDP ein neues Wahlrecht durchsetzen möchten, das letztlich mit Blick auf die Erststimmen und damit auf das Direktmandat den Bürgerwillen nicht mehr widerspiegeln würde. Deutlich wird dies beispielsweise am Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen, der im jetzigen Bundestag überhaupt nicht mehr vertreten wäre“, kritisiert Dr. Albrecht Schütte MdL, Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar.
Schütte scharf weiter: „Kandidaten von SPD, FDP und Grüne, die auf der Liste abgesichert sind, könnten sich also bei der nächsten Bundestagswahl ganz gemütlich zurücklehnen. Denn selbst wenn der CDU-Bewerber die meisten Erststimmen auf sich vereinigen könnte, wäre er gegebenenfalls draußen. Sehr elegant könnte man sich so des CDU-Mitbewerbers entledigen. Kein Wunder, dass manche Abgeordneten der Ampel für so ein Wahlrecht stimmen. Das Motto scheint da zu lauten: Uns ist völlig egal, wer seitens der Bevölkerung als direkter Volksvertreter gewünscht wird, Hauptsache wir sind drin. Ein solches Wahlsystem missachtet den Wählerwillen auf eklatante Weise, zudem halten wir eine solche Regelung gerade auch mit Blick auf die Gleichgewichtung von Stimmen in verschiedenen Wahlkreisen für wenig demokratisch.“
Klar sei in der Folge auch, dass sich Abgeordnete weniger um die Menschen vor Ort, sondern zunehmend um den Landesvorstand der Partei kümmern würden: „Schließlich entscheiden dann ein paar Hundert Delegierte, wer in das Parlament kommt und weniger die zehntausenden Menschen mit ihrer Erststimme in den Wahlkreisen.“
Verwundert ist der Kreisvorstand der CDU Rhein-Neckar zudem über den Umgang mit der AFD: „Abgrenzungsprobleme zur AfD scheinen SPD, Grüne und FDP in dem Fall offenbar nicht zu haben, schließlich haben die Ampel-Fraktionen den Vorschlag der AfD einfach eins zu eins übernommen.“
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe im Rahmen eines eigenen Antrags angeboten, den Bundestag durch weniger Wahlkreise (von derzeit 299 auf 270) zu verkleinern und bis zu 15 Überhangmandate nicht auszugleichen. Weiter schlägt die CDU/CSU vor, Überhangmandaten einer Partei in einem Bundesland mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern zu verrechnen und bei Scheitern an der 5-Prozent-Hürde eine Fraktionsstärke erst ab fünf Direktmandaten (statt bisher drei) zuzugestehen.
„Anstatt auf Gedeih und Verderb den Vorschlag der Ampelkoalition durchzuboxen, sollten SPD, Grüne und FDP mit uns ins Gespräch kommen. Es herrscht völlige Einigkeit, dass der Deutsche Bundestag, dessen gesetzlich vorgeschriebene Größe bei 598 Sitzen liegt und der derzeit tatsächlich 736 Sitze hat, verkleinert werden muss. Und klar ist auch, dass, wenn die Ampel-Koalition ihr Wahlrecht auf den Weg bringen wird, sich am Ende das Bundesverfassungsgericht mit dieser besonders wichtigen Thematik beschäftigen muss, denn eine Ignorierung des Wählerwillens werden wir nicht hinnehmen“, kündigte Schütte den Gang nach Karlsruhe an. (Busse)
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