CDU im Kreistag: Fraktion diskutierte Inklusion

2276 - Bruno Sauerzapf(bs – 28.2.13) Die CDU Kreistagsfraktion diskutierte am vergangenen Samstag im Landratsamt das Thema Inklusion.

Der Fraktionsvorsitzende Bruno Sauerzapf stellte das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Betrachtungen, mit denen heute das Thema Inklusion beleuchtet und diskutiert werden sollte. Den Rhein-Neckar-Kreis beschäftige das Thema sowohl als Schulträger von Sonder- und beruflichen Schulen, als auch in seiner Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach SGB XII. Das Thema beschäftige den Kreis auch unter dem Gesichtspunkt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes.

Inklusion – Aufgabe und Thema seit der UN-Konvention im Jahr 2009, befinde sich im Moment noch in der Phase des Schulversuchs. Mit Blick auf eine Schulgesetzänderung verband Sauerzapf folgende Fragen:

– sind die Schulen räumlich und personell auf die Inklusion eingestellt?

– Inwieweit ist Inklusion möglich bzw. nötig und inwieweit sollen die Sonderschulen bestehen bleiben?

– Wer übernimmt die Kosten?

– Warum und wie müsste das Schulgesetz geändert werden?

Anschließend stellte Bruno Sauerzapf die Referenten vor.

Angelika Treiber und Ulla Möll, Schulrätinnen des Staatlichen Schulamtes Mannheim und dort Ansprechpartnerinnen für Gemeinsamen Unterricht, eröffneten die Folge von Impulsreferaten (Powerpointpräsentation). In der Schulversuchsphase ginge es darum, die Inhalte der vorgesehenen Schulgesetzänderung zu erproben und vorzubereiten. Vorgesehen sei die Umsetzung der Schulgesetzänderung für 2014/2015. Das Schulamt setzt die Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung“ um. Die Eltern melden ihr Kind zum Gemeinsamen Unterricht beim Staatlichen Schulamt. In einem anschließenden zeitaufwändigen Prozess werden mögliche Lernorte gemeinsam mit den Eltern, Schulen und Leistungsträgern ausgelotet. Den Eltern werden geeignete Lernorte vorgeschlagen. Ihre Entscheidung soll von der Schulverwaltung übernommen werden. Es werden vorrangig gruppenbezogene Maßnahmen eingerichtet.

Eleonore Frölich, Schulleiterin der Comeniusschule Schwetzingen, informierte, über die berufsvorbereitende Einrichtung (BVE). Für Schüler mit Behinderung, die den Wunsch haben, später auf dem allgemeinen Arbeitsplatz zu arbeiten, ist es möglich eine BVE zu besuchen, die an eine Berufsschule angegliedert ist. Erste und durchweg positive Erfahrungen habe man mit der Ehrhardt-Schott-Schule gemacht, an der man mit BVE im Jahr 2009 gestartet sei. Im Jahr 2010 folgte Wiesloch mit dem Programm, das jungen Menschen mit Behinderung ein Angebot ist, arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten auszubauen. Der gemeinsame Unterricht erfolge mit den Berufsschülern im fachpraktischen Unterricht. Ein Patenschaftssystem ermöglicht eine enge Zusammenarbeit der Schüler der beiden Schularten, dass der Unterricht oft ohne Sonderpädagogen stattfinden könne. Sehr bedeutsam sind die Erfahrungen der Schüler in betrieblichen Praktika. Schulen, Agentur für Arbeit, das Sozialamt (Eingliederungshilfe) und der Integrationsfachdienst arbeiteten hier eng zusammen, um den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Frölich sah den Erfolg für BVE darin, dass all die genannten Partner diesen Weg engagiert begleiteten.

Kirsten Ehrhardt von der Elterninitiative Rhein-Neckar „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ e.V. und Leiterin der Inklusionsberatungsstelle Rhein-Neckar setzt sich dafür ein, dass Kinder in eine umfeldnahe Schule gehen können, gemeinsam mit Geschwistern und Freunden. Sie plädiert im Gegensatz zum Staatlichen Schulamt nicht vorrangig für eine gruppenbezogene Lösung. Die UN-Konvention sei gerade nicht so zu verstehen, dass das Kind mit irgendeinem Schulbus in irgendeine Schule gebracht werden solle! Das sei genau das, was die meisten Eltern gerade nicht wollen. „Alle müssen sich bewegen, alle müssen umdenken“, definierte Ehrhardt den Begriff „Inklusion“. Auf diese Weise gäbe es durchaus hochzufriedene Eltern. Ihr gehe es nicht um „einzelne arme Behinderte und ihre Familien“, sondern tatsächlich um die Gesellschaft.

Roland Schulz, Dezernent für Soziales beim Rhein-Neckar-Kreis, berichtete von den Erfahrungen des Rhein-Neckar-Kreises mit dem Thema Inklusion. Er betonte die gute Zusammenarbeit von Staatlichem Schulamt und Rhein-Neckar-Kreis. Die Bildungswegekonferenz habe sich hierbei als sinnvolles Instrument erwiesen. Nicht nur geistig- und körperbehinderte Kinder, sondern auch seelisch behinderte Kinder würden seit Jahren vom Kreis begleitet. Beim Thema Inklusion beschäftige den Kreis vor allem die Frage, wie geht es weiter mit den Sonderschulen? Die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Gemeinden habe aus seiner Sicht gut funktioniert. Unterfinanzierung bestünde deutlich hinsichtlich der Lehrkräfte. Maßnahmen der Jugendhilfe müssten in das Schulgesetz aufgenommen werden, forderte Schulz. Er hoffe auf den Ausgleich zwischen Land und Kreis.

Bernhard Haffner, Leiter des Amtes für Schulen, Kultur und Sport berichtete von den Erfahrungen aus Sicht des Schulträgers. Das Modell der Außenklassen würde seit vielen Jahren in den Sonderschulen des Kreises erfolgreich praktiziert. Bzgl. Inklusion sieht er hinsichtlich der zunehmenden Anforderungen an die Beschulung von Kindern mit Behinderung Schwierigkeiten in der Realisierung. Im Vordergrund stehe für ihn das Wohl der Kinder. Entsprechend sei z. B. die 2010 neu eröffnete Martinsschule Ladenburg, Schule für körperbehinderte Kinder, konzipiert und organisiert worden. Inzwischen sei dort die neunte Kinderkrankenschwester eingestellt worden, um gemeinsam mit den Kolleginnen 45 schwerstmehrfachbehinderte Schüler zu versorgen. Sich in dieser Weise im Rahmen der Inklusion auf die Bedürfnisse der Kinder an einer Regelschule einzustellen, hält Haffner schlichtweg für nicht leistbar.

Bruno Sauerzapf bestätigte, dass der Rhein-Neckar-Kreis bereits heute viel leiste, was über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehe.

Für die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Neckar berichtete Abteilungsleiterin Kirsten Ahrens aus der Praxis der SchulbegleiterInnen. Der erste Schulbegleiter sei vor 7 Jahren mit einem Kind gestartet. Inzwischen begleiteten die SchulbegleiterInnen der AWO rund 40 Kinder. Ausschlaggebend bei der Auswahl eines Schulbegleiters/Schulbegleiterin sei, dass er/sie zum Kind und zu den Eltern passe. Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schulbegleiter sei relevant. Ihrer Erfahrung nach könnten Probleme auch seitens der Eltern der anderen Kinder entstehen. Schwierig werde es oft ab der 3. Klasse, wenn die Benotung ins Spiel komme. Eltern nicht behinderter Kinder fürchteten dann Nachteile für ihre Kinder. Für problematisch hält Ahrens die Bewilligung einer geringen oder unflexiblen Stundenzahl für die Schulbegleitung. Eine Bewilligung von beispielsweise 9 Wochenstunden machten ihrer Erfahrung nach weder Sinn für das zu begleitende Kind, noch für den Schulbegleiter an sich. Es sei schlichtweg niemand zu finden, der für 1,5 Stunden am Tag in die Schule komme. Schwierig werde die Schulbegleitung, wenn Lehrer ihre Verantwortung an den Schulbegleiter abgeben wollten, oder die Kinder nach Hause schicken, wen der Schulbegleiter mal krank ist. Zu ähnlichen Problemen komme es, wenn Eltern ihre Verantwortung an den Schulbegleiter abzugeben versuchten.. Für Kirsten Ahrens steht die Frage im Vordergrund: „ was tut dem Kind gut?“ Das kann eine Inklusionsklasse, eine individuelle Begleitung oder auch eine Förderschule sein. Zuweilen habe sie den Eindruck, Inklusion sei nur etwas für „Eingeweihte“. Hier müsse ihrer Einschätzung nach noch viel inhaltliche Arbeit geleistet werden, damit wirklich individuelle Förderung für die Kinder möglich werde.

Von der CDU Landtagsfraktion nahm Georg Wacker Stellung zum Thema. Ausgehend davon, dass die gesetzliche Verpflichtung bereits Fakt sei, stelle sich für ihn die Frage, wie Inklusion umgesetzt werde. Dieser Prozess müsse vorangebracht werden. Priorität für Wacker sei, Voraussetzungen zu schaffen, damit das Elternwahlrecht nicht an organisatorischen Barrieren scheitere. Dazu gehöre für ihn, zuerst offene Fragen mit den Partnern vor Ort zu besprechen und einvernehmlich zu lösen. In einem zweiten Schritt könne es an die Umsetzung gehen. Zentrales Anliegen sei für ihn die Wahlfreiheit der Eltern. Ein intensives Beratungssystem müsse den Eltern aufzeigen, welche Wahlmöglichkeiten es gäbe. Dabei müssten die sonderpädagogischen Einrichtungen als Option bestehen bleiben. Statt Sonderschulen aufzulösen sei für ihn die Frage relevant, wie sich die Sonderschulen weiterentwickeln könnten um auch weiterhin einen Beitrag zur Inklusion leisten zu können. Für unverzichtbar hält er die Schulung der Lehrkräfte an den Regelschulen um auf die Bedürfnisse und Erfordernisse im Umgehen mit Inklusionsschülern gut vorbereitet zu sein. Unabhängig davon, würde seiner Einschätzung nach Sonderpädagogische Personal auch weiterhin gebraucht. „Inklusion geht nicht zum Nulltarif“ mahnte Wacker abschließend und rief zur Erarbeitung eines gemeinsamen Fahrplanes auf. Er sprach sich klar für ein eigenständiges sonderpädagogisches Lehramt aus. Allerdings wolle die Landesregierung erst zum Schuljahr 2014/2015 das Schulgesetz ändern.

Bruno Sauerzapf stellte der folgenden Diskussion die zentrale Frage Kirsten Ahrens voran „was tut dem Kind gut?“ Eine sehr rege Diskussion folgte, in der Erfahrungen über die Schwierigkeiten bei der Inklusion, die gelungene und anfangs weniger gelungene Beispiele, die nach vielen Bemühungen doch erfolgreich waren zur Sprache kamen. Einig war man sich darin, dass die Kooperation aller Beteiligten dringend notwendig ist und unter der Frage Was tut dem Kind gut? gehandelt werden müsse. Die bestehenden Sonderschulen sollten zu pädagogischen Zentren aufgebaut werden.

Fraktionsvorsitzender Bruno Sauerzapf zog folgendes Fazit: Die notwendige Inklusion behinderter Kinder in das allgemeine Schulwesen wird in den nächsten Jahren eine große Herausforderung für alle Beteiligten sein. Es muss für die Eltern die Wahlfreiheit geben, ihr behindertes Kind entweder in einem pädagogisches Zentrum oder in Außenklassen oder durch Gruppeninklusion oder durch Einzelinklusion zu beschulen. Dazu ist es notwendig, dass genügend Personal mit einer entsprechenden Ausbildung zur Verfügung gestellt wird. Ebenso sind die räumlichen Voraussetzungen (barrierefreier Zugang) vorhanden sein. Eines ist sicher, Inklusion zum Nulltarif wird es nicht geben. Mit großer Spannung wird das neue Schulgesetz erwartet, dass 2014/2015 in Kraft treten und in dem die Inklusion geregelt werden soll. Wichtig – so Sauerzapf – ist ein Konsens der Parteien im Landtag, damit nicht bei einem Regierungswechsel ein Kurswechsel erfolgt.

 

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