Christiane Staabs Intervention beseitigte Haftungsproblem für Ehrenamtliche
(fwu – 12.3.21) Das rechtliche Rahmensystem in Deutschland ist so ausufernd und umfassend, dass sich selbst der höchste Gesetzgeber – der Bundestag – selbst darin verirren kann. Gut gemeinte rechtliche Regelungen werden dann manchmal nicht gut genug gemacht und das kann dann schlecht bis gefährlich enden.
Beispiel Aufwertung des Ehrenamtes. Hier wurde beschlossen, dass die steuerfreie Aufwandsentschädigung für im Ehrenamt tätige Vereinsvorstände von 720 € auf 840 € erhöht wird. Eine gute Idee, über die sich jeder Ehrenamtliche freut.
Doch die Fallstricke liegen woanders. Nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort ist geregelt, dass bis zur Höhe von 720 € steuerfreie Aufwandsentschädigung der Amtsinhaber nur dann haftet, wenn er dem Verein vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden zufügt. Bei einer höheren Entschädigung haftet er hingegen auch für einfache Fahrlässigkeit. Ein wirklich übles Damoklesschwert, das über jedem Ehrenamtlichen hängen würde, wenn seine Pauschale vereinsseitig erhöht würde.
Dieses Problem bemerkten Christiane Staab und ihr Ehemann Andreas Staab, der im Beruf Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe ist, und schrieben das Bundes-Justizministerium an. Sie erläuterten das vorliegende Problem und schlugen eine entsprechende Gesetzesändern vor: Nämlich, dass das sogenannte „Haftungsprivileg“ für Ehrenamtliche (also nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) auf die neue Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung angehoben wird.
Da der Gesetzgeber ja nicht vorhatte, die Ehrenamtlichen mit mehr Haftung zu quälen, wurde dieser Vorschlag von Staab/Staab vom Bundestag auch flugs umgesetzt. Damit es schnell geht, bediente man sich eines „Tricks“. Die Änderung wurde als „blinder Passagier“ einem anderen Gesetzesverfahren quasi mit „untergeschoben“ (Omnibus-Verfahren), damit nicht extra ein neues quälend langsames Verfahren für diese kleine Regelung angeschoben werden muss. Da alle Bundestags-Fraktionen damit einverstanden waren (die Opposition enthielt sich), konnte das Regelungsproblem so schnell gelöst werden.
Die Ehrenamtlichen freut’s und der Dank geht an Staab/Staab, die das Problem erkannt und einer Lösung zugeführt hatten.
Hinweis: Christian Staab ist Bürgermeisterin von Walldorf und
Landtagskandidatin der CDU bei der Landtagswahl am Sonntag.
Endspurt im Landtagswahlkampf: CDU-Landtagskandidatin Christiane Staab vor Ort
Die CDU-Landtagskandidatin Christiane Staab wird am Freitag, 12.03. und am Samstag, 13.03. in folgenden Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises Wiesloch vor Ort sein:
Freitag, 12. März 2021
- 08:00 – 09:30 Uhr: Nussloch, Markt
- 09:45 – 11:00 Uhr, Wiesloch, Markt
- 11:00 – 13:00 Uhr, Malsch, Penny
Samstag, 13. März 2021
- 08:30 – 10:00 Uhr, St.Leon-Rot, Edeka
- 10:00 – 11:30 Uhr, Sandhausen, Lège-Cap-Ferret-Platz
- 11:45 – 12:30 Uhr, Walldorf, Edeka
- 13:00 – 15:00 Uhr, Horrenberg, Norma
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