Corona-Bußgeldkatalog: Die „Corona-Party“ kostet jetzt bis zu 1.000 € je Teilnehmer

Am gestrigen Sonntag veröffentlichte die baden-württembergische Landesregierung den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Die Teilnahme an einer Corona-Party oder ähnlichem kostet demnach mindestens 250 € und bis zu 1.000 € je Person!


Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-VO

Corona-VO § 3 Abs. 1

  • Verbot/Gebot: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zugelassener Personenzahl
  • Wer erhält Bußgeld/er:  Jede/r Beteiligte
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 100 Euro bis 1.000 Euro

Corona-VO § 3 Abs. 2

  • Verbot/Gebot: Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen
  • Wer erhält Bußgeld/er: Jede teilnehmende Person
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.000 Euro

Corona-VO § 3 Abs. 6

  • Verbot/Gebot: Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen
  • Wer erhält Bußgeld/er: Veranstalter, bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 500 Euro bis 1.500 Euro

Corona-VO § 3a Abs. 1 und 2

  • Verbot/Gebot: Nichteinhaltung der Fahrt und Reiseverbote
  • Wer erhält Bußgeld/er: Fahrender / Reisender 
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.000 Euro

Corona-VO § 3a Abs. 3

  • Verbot/Gebot: Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung
  • Wer erhält Bußgeld/er: Fahrender /Reisender
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 100 Euro bis 500 Euro

Corona-VO § 4 Abs. 1

  • Verbot/Gebot: Betrieb einer der genannten Einrichtungen
  • Wer erhält Bußgeld/er: Person, die die Entscheidung über die Öffnung trifft 
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 2.500 Euro bis 5.000 Euro

Corona-VO § 4 Abs. 2#

  • Verbot/Gebot: Betrieb einer nach § 4 Abs. 2 i.V.m. einer Verordnung des Sozialministeriums untersagten Einrichtung bzw. Nichteinhalten einer Auflage für den Betrieb einer Einrichtung
  • Wer erhält Bußgeld/er: Person, die Entscheidung über Öffnung trifft
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 2.500 Euro bis 5.000 Euro

Corona-VO § 4 Abs. 3

  • Verbot/Gebot: Verstoß gegen die Mischsortimentsregelungen
  • Wer erhält Bußgeld/er: Person, die die Entscheidung über die Öffnung trifft
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 200 Euro bis 4.000 Euro

Corona-VO § 4 Abs. 3a

  • Verbot/Gebot: Betreiben einer untersagten Einrichtung nach § 4 Abs. 1 und 2, die zusammen mit einer Poststelle oder Paketdienst betrieben wird, wenn der erwirtschaftete Umsatz der Poststelle oder des Paketdienstes eine untergeordnete Rolle spielt. Für den Brief- und Paketversand erforderliche Nebenleistungen sind davon ausgenommen.
  • Wer erhält Bußgeld/er: Person, die die Entscheidung über die Öffnung trifft
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 2.500 Euro bis 5.000 Euro

Corona-VO § 4 Abs. 5

  • Verbot/Gebot: Nichteinhaltung der Vorgaben zum Infektionsschutz
  • Wer erhält Bußgeld/er: Betreiber 
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.000 Euro

Corona-VO § 6 Abs. 1, 2

  • Verbot/Gebot: Zutritt zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot
  • Wer erhält Bußgeld/er: Besucher der Einrichtung
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.500 Euro

Corona-VO  § 6 Abs. 4

  • Verbot/Gebot: Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot
  • Wer erhält Bußgeld/er: Besucher der Einrichtung
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 500 Euro bis 2.000 Euro

Corona-VO § 6 Abs. 7

  • Verbot/Gebot: Durchführung von Gruppenangeboten im Vor und Umfeld von Pflege
  • Wer erhält Bußgeld/er: Veranstalter 
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.000 Euro

Corona-VO § 7

  • Verbot/Gebot: Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot
  • Wer erhält Bußgeld/er: Personen, die die Einrichtung betreten
  • Wie hoch ist das Bußgeld: 250 Euro bis 1.000 Euro

Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Abs. 2 IfSG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=129200

Sie müssen eingeloggt sein, um kommentieren zu können. Login

Spargelhof Köllner Logo 300x120
Woesch 300x120

Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c
Autoglas300x120

Turmapotheke Logo NEU 300x120

Mattern Optik - Banner 300 - 4

Gallery

20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-23 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-22 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-21 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-20 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-19 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-18 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-17 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-16

Werbung

Letzte Fotoserie:

20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-23 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-22 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-21 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-20 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler 20303-Musikschule-Konzert-Junge-Kuenstler-19

Fotogalerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen