Corona-Regeln auch an Fronleichnam beachten – Zehnergruppen in Gaststätten erlaubt

Innenminister Thomas Strobl warnt mit Blick auf den Feiertag vor Nachlässigkeit bezüglich der Corona-Regelungen. Die Polizei wird auch an Fronleichnam landesweit die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrollieren.

Frohnleichnamsprozession in der „vor-Corona-Zeit“ – Dieses Jahr so nicht möglich

„Wir haben in den letzten Wochen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vieles erreicht. Die Zahlen der Neuinfektionen sind auf niedrigem Niveau, wir haben die Lage derzeit im Griff. Das darf uns jetzt nicht dazu verleiten, an Fronleichnam, einem Feiertag, einem freien Tag, nachlässig zu werden – denn es gibt keine Verschnaufpause. Die Menschen im Land brauchen weiter das Bewusstsein: Wer den Infektionsschutz missachtet, der gefährdet sich und auch andere mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit. Wie an den vergangenen Feiertagen wird die Polizei auch an Fronleichnam landesweit die Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung kontrollieren“, sagte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den Feiertag Fronleichnam am Donnerstag, 11. Juni 2020.

Fronleichnams-Prozessionen unter Auflagen

„Vielen Menschen christlichen Glaubens in unserem Land ist es ein inneres Bedürfnis, Fronleichnam gemeinsam mit anderen Christen zu feiern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Fronleichnamsprozessionen in diesem Jahr nur unter besonderen Auflagen möglich. Viele Kirchengemeinden führen gar keine Prozession durch. Andere Kirchen wiederum haben für sich über die Prozessionen und Gottesdienste viele Gedanken gemacht und Hygieneschutzkonzepte erarbeitet. Beachten Sie diese und schützen Sie so sich und andere!“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.


Pfarrer Arul Loudu spricht über die Fronleichnams-Prozessionen in seinem aktuellen Geistlichen Wort und führt selbst an Frohnleichnam und am kommenden Wochenende Prozessionen durch.


„Der Feiertag ist auch ein schöner Anlass, in einer (Garten-) Wirtschaft ein gutes Essen zu genießen oder Zeit in der Natur zu verbringen. Auch hier gilt es, die Schutzvorschriften zu beachten – denn damit nähern wir uns jeden Tag einer neuen Normalität“, so Minister Thomas Strobl. Gaststätten gelten übrigens als öffentlicher Raum.

Hier gilt aktuell als Personen-Höchstzahl je Tisch: Max. 2 Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu 10 Personen (auch aus mehr als 2 Haushalten) pro Tisch. Außerdem sind private Veranstaltungen wieder mit bis zu 100 Personen erlaubt.

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