Coronazahlen steigen – Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Quarantäne!

Coronavirus: Reiserückkehrer sorgen für steigende Corona-Zahlen im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg

Gesundheitsdezernentin Doreen Kuss: Bitte bleiben Sie zuhause, bis Ihr Testergebnis vorliegt

Die Zahl der Corona-Infizierten im Rhein-Neckar-Kreis und Stadtgebiet Heidelberg steigt weiter an. Im Rhein-Neckar-Kreis sind aktuell 1.297 positive Befunde bekannt; in der Stadt Heidelberg sind es 402.

Unter den Neuinfizierten der vergangenen Wochen befanden auch zahlreiche Personen mit Reiseassoziation. Eine Rolle spielt dabei nicht nur der klassische Tourismus, sondern auch die Menschen, die hier in der Region leben und arbeiten und über die Sommerfeien ihre Familien in der Heimat besuchen.

„Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes gilt, dass man sich nach Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich auf direktem Weg in die eigenen vier Wände oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig dort zu isolieren hat“, erläutert die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.

Die Quarantäne könne nur entfallen, wenn der zuständigen Ortspolizeibehörde ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Corona-Tests sind in Baden-Württemberg an hierfür eingerichteten Testzentren an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnraststätten möglich.

Auch bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin oder einer Coronaschwerpunktpraxis – www.arztsuche-bw.de oder Tel. 116117 – kann ein Abstrich vorgenommen werden. Doreen Kuss appelliert an die Bevölkerung: „Bitte bleiben Sie zuhause, bis Ihr Testergebnis vorliegt. So vermeiden Sie, andere Menschen anzustecken.“

Hintergrundinformationen:

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, ist verpflichtet, einen Corona-Test durchführen zu lassen, sich bei der Ortspolizeibehörde zu melden und sich zunächst in Quarantäne zu begeben. Wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenfrei testen lassen.


Wichtige Hinweise für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Testergebnisse müssen der Stadt vorgelegt werden, bis dahin besteht Quarantänepflicht

Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie gibt es für Reisende in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit vieles zu beachten. Die Bundesregierung hat eine verpflichtende Testung für Reisende aus Risikogebieten festgelegt (TestpflichtVO). In der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQT verfügt das Land Baden-Württemberg eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Gleichzeitig wollen wir Ihnen aber auch einige wichtige Tipps und Hinweise geben.

Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts

Häufige Fragen zu Reise und Reiserückkehr werden auf folgender Seite der Bundesregierung: beantwortet:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

Die Stadtverwaltung Leimen bittet darüber hinaus Folgendes zu beachten:

Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob Ihr Urlaubsziel ein Risikogebiet ist, und überprüfen Sie während Ihrer Reise und vor Ihrer Rückkehr, ob Ihr Urlaubsziel inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde. Nutzen Sie die mittlerweile stark ausgeweiteten Testmöglichkeiten bei der Wiedereinreise, Näheres auch hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mehr-testmoeglichkeiten-fuer-reiserueckkehrer-1/

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufhalten oder aufgehalten haben:

Nutzen Sie die mittlerweile stark ausgeweiteten Testmöglichkeiten bei der Wiedereinreise (s.o.).

Bei einer Testung im Ausland ist neben weiteren Voraussetzungen insbesondere zu beachten, dass dieseDas Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden seinDas Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurde.

Informieren Sie unverzüglich die Stadtverwaltung Leimen (E-Mail: [email protected], Telefon: 06224/704-303) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet.

Legen Sie dieser die Testergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen mit folgenden Angaben vor: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständige Adresse, Telefonnummer, Land aus dem Sie eingereist sind und Einreisedatum.

Von der Quarantänepflicht sind nur solche Personen befreit, die ein den Vorgaben entsprechendes Zeugnis/Testergebnis vorgelegt haben.

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.Ansonsten gilt für die Quarantänepflicht: Personen, die nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Diesen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie die Telefon-Hotline des Gesundheitsamtes: 06221/522-1881.


Corona-Drive-In-Testzentrum zieht von Schwetzingen nach Reilingen

Ab dem 3. September 2020 gibt es für die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg eine neue Anlaufstelle, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Denn der Corona-Drive-In in Schwetzingen an der Ketscher Landstraße – in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sportplatz des SV Schwetzingen – zieht Anfang September um auf das Gelände eines ehemaligen Discounters in Reilingen, Wilhelmstraße 86.

„Mit dem neuen Testzentrum in Reilingen sind wir gut auf die herbstliche und winterliche Witterung vorbereitet“, sagt die zuständige Gesundheitsdezernentin im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Doreen Kuss. „Neben der entsprechenden Infrastruktur mit massivem Gebäude und Sanitäranlagen ist hier auch genügend Platz für eine wetterfeste Drive-In-Lösung. Das Parkplatzgelände ist mit verschiedenen Containern bestückt“, so Kuss weiter.

Betrieben wird das Test-Zentrum auch weiterhin mit den Partnern des Gesundheitsamtes – allen voran die GRN-Klinik Schwetzingen. „Wir gehen derzeit davon aus, dass täglich maximal 100 Personen getestet werden, die dafür von unser Hotline einen Code erhalten“, erläutert der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Andreas Welker.

Die Zufahrt und der Zugang werden zu den Öffnungszeiten – Montag bis Freitag von 8 bis 14:30 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr – mit Sicherheitskräften unterstützt und geordnet. Die Abstrich-Termine für die Testpersonen werden so gesteuert, dass ein großes Verkehrsaufkommen vermieden wird und ein Rückstau auf den Straßenraum möglichst unterbleibt. Der entstehende Verkehr soll ausschließlich über den „Alten Rottweg“ und über die Ortszufahrt „Reilingen-Mitte“ hin- und abgeführt werden.

„Wir sind in diesen Zeiten sehr dankbar um die großartige Aufgabenerfüllung durch unser Landratsamt. Daher ist es für uns in Reilingen selbstverständlich, dass wir gerne als zuverlässiger Partner das Corona-Testzentrum des Gesundheitsamtes hier vor Ort unterstützen“, so Bürgermeister Stefan Weisbrod, Bürgermeister der Gemeinde Reilingen.

Wer Symptome wie Husten, Halsweh, Fieber und Magen-Darm-Probleme hat und sich auf Covid-19 testen lassen möchte, wendet sich bitte an die Telefon-Hotline des Gesundheitsamtes unter 06221 522-1881. Dort gibt es auch den erforderlichen Code des Gesundheitsamtes für den Abstrich.

Weitere Infos unter www.rhein-neckar-kreis.de/corona

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