Covid-19: Empfehlungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis an seine 54 Kommunen

Abweichende Regelungen für den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen:

Landrat Stefan Dallinger (Foto: Archiv)

Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg am 17. März 2020 die Coronaverordnung erlassen hat, die viele Maßnahmen im Hinblick auf Veranstaltungen, sonstige Ansammlungen sowie die Schließung von Einrichtungen und Betrieben zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus regelt, empfiehlt der Rhein-Neckar-Kreis seinen 54 Städten und Gemeinden darüberhinausgehende, weitere Maßnahmen.

Diese hat der Kreis in Form einer Musterallgemeinverfügung am 18. März 2020 seinen kreisangehörigen Kommunen zukommen lassen.

Abweichend von der Rechtsverordnung des Landes ist darin insbesondere der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen geregelt. Diese sind sowohl als Innen- wie auch als Außenbewirtschaftung untersagt.

„Die weitergehende Einschränkung von Schank- und Gastwirtschaften begründet sich im Rhein-Neckar-Kreis dadurch, dass es in den 54 Kommunen des Kreises und im Stadtgebiet Heidelberg im Verhältnis zur Einwohnerzahl mehr positive Fälle gibt als in anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg“, macht Landrat Stefan Dallinger den Ernst der Lage deutlich.

Ferner hat zu dieser Empfehlung an die Kommunen beigetragen, dass für das Gebiet der Stadt Heidelberg bereits seit dem 16. März 2020 der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art untersagt worden ist.

Die Stadt Mannheim hat eine vergleichbare Regelung ebenfalls erlassen. „Daher ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es vermehrt zu Abwanderungen in die umliegenden Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises kommen wird, wenn wir nicht konsequent und geschlossen handeln“, begründet der Landrat die Entscheidung weiter und weist darauf hin, dass Mitnahmeangebote (Take-Away) der Gastronomiebetriebe weiterhin zulässig sind.

Darüber hinaus sind noch weitergehende Regelungen in der Allgemeinverfügung getroffen worden:

·         Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt

·         Versammlungen sind anmeldepflichtig

·         Deckelung von Versammlungen mit Ausnahmegenehmigung auf 30 Personen

·         Öffnung von Friedhofskapellen für Beerdigungen – auch hier Deckelung auf 30 Personen

·         Sonnen-, Nagel- und Kosmetikstudios sind untersagt

·         Camping- und Mobile Home Anlagen sind untersagt

„Die Lage ist ernst“, so Landrat Dallinger. Er appelliert an die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, zu Hause zu bleiben und sagt: „Es ist sehr wichtig, das öffentliche Leben soweit es geht herunterzufahren, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.“

Die Großen Kreisstädte im Rhein-Neckar-Kreis (Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch) haben bereits gestern Abend (18. März 2020) bestätigt, dass die Allgemeinverfügung in deren Geltungsbereich kurzfristig umgesetzt wird. „Mein Dank gilt den Oberbürgermeistern dieser Städte, die dadurch ein starkes Zeichen für ein geschlossenes Auftreten im Rhein-Neckar-Kreis gesetzt haben“, so Landrat Stefan Dallinger.


Zitate der Oberbürgermeister:

Marcus Zeitler, Stadt Hockenheim:

„Die Stadt Hockenheim bedauert diesen Schritt gehen zu müssen, aber die aktuelle Lage lässt kein anderes Handeln zu. Nur wenn Bund, Land, Kreis und wir als Städte und Gemeinden zusammenhalten, können wir diese Krise bewältigen.“

Hans D. Reinwald, Stadt Leimen

„Wir wissen was die Schließung der Gaststätten und Restaurants bedeutet, deshalb ist uns dieser Schritt auch nicht leichtgefallen. Leider hat er sich als unvermeidbar herausgestellt.“

Dr. René Pöltl, Stadt Schwetzingen

„Die Schließung der Gaststätten trifft Schwetzingen wegen der vielen betroffenen Betriebe hart, ist aber angesichts der sehr angespannten Situation im Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Bevölkerung absolut notwendig und unabwendbar.“

Jörg Albrecht, Stadt Sinsheim

„Mit der Schließung von Gaststätten müssen wir einen harten Schritt gehen, den Sinsheim extrem trifft. Aber der Schutz unserer Bevölkerung und unsere Solidarität in dieser schweren Krise, lässt keine andere Entscheidung zu.“

Manuel Just, Stadt Weinheim

„Wir setzen solche Maßnahmen natürlich nicht gerne um, aber wir sehen uns gezwungen, weil anders die unvernünftigen und, man muss es leider so sagen, fahrlässigen Ansammlungen von Menschen offenbar nicht zu verhindern sind.“  

Dirk Elkemann, Stadt Wiesloch

„Die Schließung der Gaststätten trifft die Betriebe in Wiesloch sehr hart, dessen bin ich mir bewusst. Auf dem Weg zur Bewältigung der Krise ist es jedoch eine der letzten Maßnahmen, um eine allgemeine Ausgangssperre noch zu vermeiden.“

 

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