Das Kreisforstamt informiert
Vorsicht vor Gefahren beim Waldbesuch
(rnk -23.3.24) Unsere Wälder sind für alle da – jeder darf den Wald betreten um sich dort zu erholen, zu wandern, Sport zu treiben und vieles mehr. Aber kaum jemandem ist bewusst, dass jeder Wald auch eine Besitzerin oder einen Besitzer hat – das können Privatpersonen, Kommunen oder das Land Baden-Württemberg sein.
Und wie in unserem Rechtssystem üblich trägt die Besitzerin oder der Besitzer eine besondere Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Deshalb trifft auch jede Waldbesitzerin oder jeden Waldbesitzer die Verkehrssicherungspflicht. Dass im Wald – besonders bei stärkerem Wind – Äste herabstürzen können, ist jedem klar und lässt sich nicht verhindern. Deshalb hat die Rechtsprechung festgelegt, dass sogenannte „waldtypische Gefahren“ von jeder Waldbesucherin oder jedem Waldbesucher zu akzeptieren sind.
Durch den Klimawandel hat sich aber eine bislang nicht gekannte Dynamik ergeben: Viele Bäume – insbesondere große, alte Bäume kommen mit den klimatischen Veränderungen, die wir in unseren Wäldern verstärkt seit 2018 spüren, nicht mehr zurecht. Die Trockenheit im Sommer – während der für die Bäume so wichtigen Wachstumsphase – verbunden mit gelegentlichen Extremtemperaturen führen zu Absterbeerscheinungen, die sich meist zuerst in den Kronen alter Bäume zeigen. Man kann die schweren Schäden der Bäume durch die trockenen Sommer leicht erkennen. Baumkronen werden immer lichter und sterben teilweise ab oder sind schon ganz zurückgetrocknet. Aber auch der sensible Wurzelbereich wird durch lange anhaltende Trockenzeiten geschwächt. In Folge davon können Bäume bei Sturm oder Gewitter leichter den Stand verlieren und umstürzen. Auch die Gefahr durch herabstürzende tote Äste ist groß.
„Wer im Wald unterwegs ist, sollte immer aufmerksam sein und auf waldtypische Gefahren wie abgebrochene oder tote Äste in Baumkronen achten – besonders, wenn man sich länger an einer Stelle aufhält.“, sagt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes des Rhein-Neckar-Kreises. „Dass man den Wald bei Sturm oder Gewitter erst gar nicht betritt, ist den meisten Waldbesuchern ja klar. Aber auch bei schwächerem Wind können wegen der Auswirkungen des Klimawandels abgestorbene Äste herunterfallen oder ganze Bäume umstürzen. Das birgt große Gefahren“, fügt Robens hinzu.
An öffentlichen Straßen, entlang von Wohnbebauungen oder an Erholungseinrichtungen führen die Försterinnen und Förster im Auftrag der Waldbesitzenden regelmäßig Verkehrssicherungskontrollen durch. Fallen dabei gefahrenträchtige Schäden an Bäumen auf, müssen diese Bäume entfernt werden. Auf normalen Waldwegen ist das aber glücklicherweise nicht nötig – dort muss jede Waldbesucherin und jeder Waldbesucher auf sich selbst achten.
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