Das neue Pflegeberufegesetz: Reformierte Ausbildung trotz Corona-Pandemie
(rnk – 18.5.20) Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert.
„Durch die Corona-Pandemie wird wieder einmal erkennbar, wie systemrelevant das Berufsbild der Pflege ist“, erläutert Alexander Hack, zuständig für die generalistische Pflegeausbildung im Amt für Schulen, Kultur und Sport im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Pflegefachkräfte könnten aktuell wohl kaum stärker im Fokus stehen. Durch Krisen dieser Art wird noch einmal mehr deutlich, welche gesamtgesellschaftliche Bedeutung diese Arbeit hat. Um die Attraktivität für diesen Beruf zu steigern, wurde die Ausbildung reformiert und seit Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Durch die Reform werden die bislang getrennt gehaltenen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Die Ausbildung endet mit dem Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ und löst die bislang bestehenden drei Ausbildungen ab.
Die neu aufgestellte Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum – vom Krankenhaus, über die Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, bis hin zu den ambulanten Pflegediensten sowie den speziellen Bereichen der Pädiatrie und Psychiatrie. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte – denn moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen und die demografische Entwicklung erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation.
Alle Auszubildenden durchlaufen nach dem neuen Gesetz, unabhängig vom Arbeitgeber und der damit verbundenen Vertiefung der Ausbildung, die gleichen Pflichteinsätze um in allen Versorgungsbereichen eigene Erfahrungen zu sammeln. Diese Pflichteinsätze sind in den Bereichen
- der stationären Akutpflege,
- der stationären Langzeitpflege,
- der ambulanten Akut- und Langzeitpflege,
- der pädiatrischen Versorgung und
- der psychiatrischen Versorgung
zu absolvieren. Die neue Berufsausbildung wird EU-weit anerkannt und bietet für die Absolventinnen und Absolventen zusätzliche Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege.
Zur erfolgreichen Umsetzung der Reform und Unterstützung aller Beteiligten wurde im vergangenen Jahr beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese gewährleistet und vereinfacht eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, gibt Rahmenbedingungen vor und schafft eine gemeinsame Grundlage, so dass die Auszubildenden ihre Pflichteinsätze in allen Bereichen und Einrichtungen durchführen können.
„Durch die vielfältigen Einsätze während der Ausbildung erhöht sich der Aufwand der Ausbildungsorganisation und Ausbildungsplanung“, sagt Alexander Hack. Insbesondere kleinere Pflegeeinrichtungen seien nicht in der Lage, dem enormen Koordinationsaufwand Rechnung zu tragen. Hier biete sich die Möglichkeit, die Wahrnehmung der Ausbildungskoordination über die kreiseigenen Pflegeschulen auf die koordinierende Stelle beim Rhein-Neckar-Kreis zu übertragen, so Hack.
Die Übertragung wird in einem Kooperationsvertrag geregelt. Nach einer erfolgten Erhebung der Ausbildungssituation bei den Trägern der praktischen Ausbildung, konnten zwischenzeitlich die erforderlichen Praxisstellen zur Durchführung der externen Pflichteinsätze akquiriert werden mit einer erfreulich positiven Resonanz. Im unmittelbaren Anschluss daran werden nun die Einsätze koordiniert und die Ausbildungs- sowie Einsatzpläne für alle ausbildungsbeteiligten Einrichtungen erstellt.
Der Rhein-Neckar-Kreis dankt allen Einrichtungen für die konstruktiven Gespräche und „ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit durch die Bereitstellung von notwendigen externen Praxisstellen“, so Hack und sagt weiter: „Diese Kooperationen stellen das Fundament für das Gelingen der neuen Pflegeausbildung dar.“
Weitere Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung gibt es bei Alexander Hack, Amt für Schulen, Kultur und Sport im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: [email protected] oder unter www.rhein-neckar-kreis.de/pflegeausbildung.
Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis:
Persönliche Beratungen wieder möglich
In kleinen Schritten erwacht das öffentliche Leben und die Bürgerinnen und Bürger können – unter Auflagen – wieder in persönlichen Kontakt mit den öffentlichen Stellen treten. Angepasst an die Zugangsregelungen der Bürgermeisterämter sind nun auch, zum Teil zwar noch in eingeschränktem Umfang, persönliche Beratungen im Pflegestützpunkt wieder möglich, allerdings unter folgenden Auflagen:
- Vorherige Terminvereinbarung
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen
- Tragen von Mund-Nase-Bedeckung
Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen zu Fragen rund um das Thema Pflege, Alter und Versorgung. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten unter Wahrung des Datenschutzes unabhängig, kostenfrei und umfassend. Bei Bedarf wird die notwendige Hilfe organisiert und umfangreiche Hilfenetzwerke aktiv koordiniert.
Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es neue Verordnungen und Regelungen, die auch bei diesen Themen relevant sein könnten. Ratsuchende sollten sich deshalb nicht scheuen, mit den Pflegestützpunktmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Die Beratungsstellen des Pflegestützpunkts sind wie folgt erreichbar:
- Eberbach
- Rathaus (Sitzungszimmer 2), Leopoldplatz 1 (Seiteneingang)
- Tel: 06221 522 2628
- [email protected]
- Helmstadt-Bargen
- Rathaus (Zimmer 19), Rabanstr. 14
- Tel. 06221 522-2622
- [email protected]
- Hockenheim
- Rathaus (Zimmer 102), Rathausstr. 1
- Tel. 06221 522-2623
- [email protected]
- Ilvesheim
- Rathaus (EG), Schlossstr. 9
- Tel. 06221 522-2699
- [email protected]
- Ladenburg
- Rathaus (Zimmer 202), Hauptstr. 7
- Tel. 06221 522-2699
- [email protected]
- Öffnungszeiten: Di 9-11 Uhr und Do 14-17 Uhr
- Neckargemünd
- Rathaus (Zimmer 133), Bahnhofstr. 54
- Tel: 06221 522-2624
- [email protected]
- [email protected]
- Plankstadt
- Rathaus (Bürgerbüro), Schwetzinger Str. 28
- Tel. 06221 522-2629
- [email protected]
- Schwetzingen
- Rathaus, Schlossplatz 4
- Tel. 06221 522-2621
- [email protected]
- Sinsheim
- Rathaus (Zimmer 6), Wilhelmstr. 14-18
- Tel. 06221 522-2622
- [email protected]
- Walldorf
- Rathaus (EG Zimmer 15), Nußlocher Str. 45
- Telefon: 06221 522-2626
- [email protected]
- Weinheim
- Weinheim-Galerie (Bürgerbüro, Zi. 203), Dürrestr. 2
- Tel. 06221 522-2620
- [email protected]
- Wiesloch
- Rathaus (Zimmer B 205), Marktplatz 11
- Tel. 06221 522 2625
- [email protected]
- Weitere Informationen gibt es unter:
- www.rhein-neckar-kreis.de/pflegestuetzpunkte
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