Datenschutz falsch herum: Die neue „Stadtinformation“ als „WikiLeaks-Leimen“
(fwu) Die neue „Stadtinformation Leimen“ dürfte allen Bürgern Leimens inzwischen bekannt sein, da sie an alle Haushalte kostenfrei verteilt wurde. Da „Telefonbücher“ in der heutigen Zeit vollkommen „out“ sind und das Heft in der typischen Aufmachung eines städtischen Telefonbuchs erscheint, dürfte es in vielen (modernen) Haushalten sofort den Weg in das Recycling genommen haben. Dabei lohnt ein Blick in dieses Werk, da es viele interessante Informationen enthält, von Branchenverzeichnis bis geschichtlichen Abriß und natürlich dem „amtlichen Einwohneradressbuch“, wobei dieser Nachsatz bei den meisten wohl nicht bemerkt wurde.
Was viele Bürger wundert, ist nun die Tatsache, daß in dieser „Stadtinformation-Leimen“ tatsächlich das „amtliche Einwohneradressbuch“ enthält, das die Namen und amtlich richtigen Adressen aller Haushalte (mit Telefonnummern, sofern bekannt) aufführt! Fein säuberlich alphabetisch sortiert.Wieso die per Gesetz erhobenen persönlichen Daten des Einwohnermeldeamtes einfach so veröffentlich werden, fragen sich die Bürger.
Zwar hätte man der Veröffentlichung seiner Daten widersprechen können, doch dazu hätte man erst einmal wissen müssen, daß die Stadt die Veröffentlichung beabsichtigt. Und darauf wurde lediglich im kostenpflichtigen Amtsblatt („Rathausrundschau“) hingewiesen, daß durchaus nicht von jedermann bezogen UND auch tatsächlich gelesen wird.
Einerseits ist also den Rathaus-Verantwortlichen klar, daß eine ungefragte Veröffentlichung aller Adressen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist und es ein Widerspruchsrecht gibt, andererseits dürfte die breite Masse der Haushalte dieses Hinweis auf das Widerspruchsrecht weder bemerkt noch aufmerksam gelesen haben.
Und nun sind die Bürger überrascht und manche sogar verärgert, sich mit vollem Namen und Adresse in einem veröffentlichten und jederman zugänglichen Werk wiederzufinden. Datenschutz sollte doch genau anders herum funktionieren: Nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Betroffenen dürfen private Daten, zu denen im Zweifel auch mein Wohnsitz gehört, veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis stillschweigend vorauszusetzen, mag zwar juristisch einwandfrei sein, trifft aber das Verständnis der Bürger von Datenschutz nicht, werden sie doch laufend davor gewarnt mit ihren Daten zu freizügig umzugehen.
Im Internet „veröffentlicht“ fast NIEMAND seine vollständige Adresse, z. B. in seinem Facebook- oder Wkw-Profil. Schon aus diesem Faktum alleine läßt sich erkennen, wie der Bürger dieses Daten behandelt sehen möchte, wie sein potentieller Wille bei diesem Thema zu interpretieren ist. Das neue „WikiLeaks-Leimen“ hat diesen potentiellen Willen der Bürger nun erfolgreich und legal ausgehebelt. So gesehen ist der Ärger einiger Bürger verständlich.
Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen
Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=18386
Mir ist einmal passiert, dass ich ungefragt in diesem „schönen Werk“ stand, dann habe ich der Preisgabe meiner Daten widersprochen. Seither bin ich dann nicht mehr darin aufgetaucht. Zur „Strafe“ bekomme ich dafür dieses Verzeichnis nicht mehr.
Was die RaRu betrifft, so meine ich, dass Sie kostenfrei an alle Haushalte verteilt werden sollte. Dass Bürger wichtige Informationen kaufen müssen ist wohl legal aber letztlich ein Skandal.
Ebenso sollte zumindest der amtliche Teil der RaRu im Internet abrufbar sein. Ich meine Leimen sollte in dieser Frage z.B: mit Gaiberg, Bammental und Aglasterhausen endlich gleich ziehen.
Leimen-Lokal würde alle amtlichen Mitteilung in einer eigenen Rubrik kostenfrei veröffentlichen. Als „nichtamtliches“ Ergänzungsmedium zur RaRu nützlich. Besonders, da alle Mitteilungen/Veröffentlichungen auf Dauer verfügbar blieben.
Wieso werden denn von der Stadt Leimen diese Informationen nicht Leimen Lokal zur verfügung gestellt ? Erhält diese denn der Nussbaum Verlag Exclusiv ? Das wäre ja ein Hammer !
Da hab ich mich letzte Woche schon drüber aufgeregt.
Bin mal gespannt wann ich eine Antwort auf dieses „Problem“ vom Landesamt für Datenschutz bekomme.
Laut Meldegesetz BW §34 Abs. 2 und 3 ist es erlaubt, was die Stadt tut.
Mann muss aktiv widersprechen. Da stehen meinem Rechtsempfinden die Haare zu Berge, aber es ist wohl erlaubt.