De-Mail-Verkehr mit der Kreisbehörde ab sofort möglich

245 - DeMail

(Foto Silke Hartmann): (v.l.n.r.) [email protected]: Dieter Schmitt, Projektleiter De-Mail im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zeigt dem Leiter des Organisationsamtes, Gerald Lutz, die neue De-Mail der Kreisbehörde auf seinem Rechner.

(lra – 13.3.13) Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und dem Landkreistag Baden-Württemberg bereits 2011 ein Pilotprojekt gestartet, um den Bürgerinnen und Bürgern ein zuverlässiges und rechtlich verbindliches elektronisches Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. „Der Rhein-Neckar-Kreis war bundesweit einer der ersten Kommunen, die sich mit der Machbarkeit und mit der Wirtschaftlichkeit von De-Mail eingehend befasst hat“, erläutert Landrat Stefan Dallinger, der seit seinem Amtsantritt im Mai 2010 verschiedene E-Government-Projekte im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vorantreibt. Inzwischen ist das De-Mail-Gesetz verabschiedet und mehrere Dienstanbieter sind zertifiziert.

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist jetzt auch unter der De-Mail-Adresse [email protected] erreichbar. „Damit öffnen wir uns für diesen neuen Service und bieten allen De-Mail Teilnehmern einen sicheren und verbindlichen Dokumentenaustausch mit unsere Behörde an“, freut sich der Landrat des einwohnerstärksten Landkreises in Baden-Württemberg, dem der kontinuierliche Ausbau der elektronischen Bürgerdienste besonders wichtig ist.

Projektleiter Dieter Schmitt vom Organisationsamt der Kreisbehörde erläutert, warum das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die De-Mail vorangetrieben hat. Denn E-Mails erfreuen sich zwar großer Beliebtheit, weisen leider aber auch entscheidende Nachteile auf. Während innerhalb eines Firmennetzes oder auch im Freundeskreis die Identität von Absendern oder Empfängern bekannt ist, gilt das für E-Mails, die aus anderen Quellen stammen, eher nicht. Die meisten Dienstleister erlauben beliebig gewählte Namen und prüfen diese Angaben nicht auf ihren Wahrheitsgehalt. So kann man keineswegs sicher sein, dass der freundliche E-Mail-Absender „[email protected]“ tatsächlich Hans Mustermann heißt. Entsprechend ist klar, dass eine Behörde wie das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aus Rechtssicherheitsgründen beispielsweise Anträge per E-Mail nicht annehmen und auch keine E-Mails mit verbindlichem oder mit personenbezogenem Inhalt versenden darf.

Erschwerend hinzu kommt, dass E-Mails unverschlüsselt über das Internet versendet werden und damit eine leichte Beute für Neugierige darstellen. Sie eignen sich aus diesen Gründen für die Übertragung personenbezogener oder anderer schutzwürdiger Daten in keinem Fall.

Abhilfe schafft hier die De-Mail, die seit der CEBIT 2013 von den bekanntesten Dienstleistern angeboten wird. De-Mails werden verschlüsselt versandt. Außerdem muss man sich für die Registrierung einer De-Mail-Adresse einmalig beim Provider seiner Wahl ausweisen. Nach dem 2011 verabschiedeten De-Mail-Gesetz ist die Namensvergabe geregelt. „[email protected]“ ist damit absendergeprüft und heißt tatsächlich mit bürgerlichem Namen Hans Mustermann. Bei Namensgleichheit wird nach Antragseingang eine laufende Nummer angehängt.

„Mit einer De-Mail-Adresse ausgestattet, kann man nachprüfbar, verbindlich und sicher kommunizieren. Viele Verwaltungsaktionen, die bislang schriftlich oder durch persönliches Erscheinen geregelt werden mussten, lassen sich bequem durch De-Mail erledigen“, erläutert Dieter Schmitt. Auch für Bürgerinnen und Bürger sei eine De-Mail-Adresse attraktiv und kostensparend, so Schmitt weiter. Die Dienstleister bieten ein monatliches Freikontingent von 3 bis 10 Gratis-De-Mails pro Monat an. Erst danach fallen Gebühren von 39 Cent pro De-Mail an, was immer noch deutlich unter dem Briefporto mit 58 Cent für einen Standardbrief liegt. Mehrere, auch große, Kommunikationsdienstleister bieten die De-Mail bereits seit 2012 an. Auf der CEBIT 2013 sind noch zwei weitere De-Mail-Provider dazugekommen. Die Beantragung einer De-Mail Adresse ist in der Regel kostenfrei.

Weitere Informationen zum De-Mail-Projekt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gibt es bei Dieter Schmitt, Organisationsamt, telefonisch unter 06221 522-1774 oder per E-Mail: [email protected].

Hintergrund:

De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. Das maßgebliche De-Mail-Gesetz geht zurück auf ein vom deutschen Bundesministerium des Innern initiiertes Projekt, das zunächst unter der Bezeichnung Bürgerportal geführt wurde. Realisiert und betrieben wird De-Mail in der Regel von privatwirtschaftlichen Unternehmen, den De-Mail-Providern bzw. De-Mail-Anbietern.

Das Hauptziel von De-Mail ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen und damit ein elektronisches Pendant zur heutigen Briefpost zu etablieren. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt gemäß der Technischen Richtlinie eine zusätzliche Option dar. Der Staat erbringt den De-Mail-Dienst nicht selbst, vielmehr werden zertifizierte Provider damit betraut. Diese sind beliehen, werden also hoheitlich tätig. Die deutsche Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollten.

Anmerkung der Redaktion:  Detaillierte Infos zu De-Mail finden Sie bei Wikipedia. Allerdings können aus der Nutzung auch Probleme erwachsen, auf die Wikipedia wie folgt hinweist:

„Rechtliche Aspekte

Die Folgen der Nutzung von De-Mail hängen hauptsächlich davon ab, welche Beweiskraft De-Mail zugemessen wird. Das ist noch ungeklärt.

Juristen wie Wolfgang Steppling, der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, kritisieren die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, behördliche Bescheide ohne Empfangsbestätigung elektronisch zuzustellen. Damit könnten Bescheide in Bestandskraft erwachsen, ohne dass der Betroffene überhaupt davon erfährt. Denn im Unterschied zum herkömmlichen Briefkasten wären für die laufende Überwachung des elektronischen Postfachs technische und finanzielle Voraussetzungen erforderlich, deren Schaffung und Aufrechterhaltung vom Bürger nicht ohne weiteres verlangt werden kann.[49]

Keine Aussagen werden zur Veränderung der Zustellfiktion gemacht, deren Frist, anders als bei der Papierpost, auch an Sonn- und Feiertagen gelten könnte.[50]

Weiterhin bietet De-Mail ebenso wie E-Mail keine Funktionalität, um das sogenannte Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) zu erfüllen. Sollen Dokumente, welche dies benötigen, mittels De-Mail versendet werden, so muss der Anwender eine digitale Signatur erstellen. Denn gemäß § 2 Nr. 2 SigG kann ein qualifiziert elektronisch signiertes Dokument versandt werden, das die gleichen rechtlichen Eigenschaften aufweist. Die digitale Signatur muss der Anwender allerdings eigenhändig mit einem unabhängigen Programm erstellen. Jedoch soll nach derzeitigem Stand das für 2013 geplante eGovernment-Gesetz die Notwendigkeit einer Signatur durch die einfache De-Mail ersetzen.[51]

Ungeklärt ist auch, wer die Beweislast für einen Missbrauch tragen soll. Der Chaos Computer Club befürchtet, dass die Beweislast – ähnlich wie beim Missbrauch von EC-Karten – beim Verbraucher (Anwender) liegen könnte.[52]“

 

 

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=30939

Kommentare sind geschlossen

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c

Mattern Optik - Banner 300 - 4

Spargelhof Köllner Logo 300x120
Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015
Turmapotheke Logo NEU 300x120

OFIS-Banner_300x120
Autoglas300x120

Woesch 300x120

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen