Die Linke: Das Bildungspaket – ein Bürokratie-Monster!

Der VdK bedauert in der Ra-Ru Nr. 31/2011, dass bisher nur wenige Antragsberechtigte (ca. 27 % -diese Zahl stammt aus Heidelberg) Leistungen nach dem Bildungspaket beantragt haben. Im Rhein-Neckar-Kreis sind es ca. 25 % und in Mannheim sogar nur 8,5 %. Das wundert uns nicht. Denn die Bundesregierung hat das Antragsprocedere derart verkompliziert, dass viele Berechtigte geradezu abgeschreckt werden. Jede Leistung muss einzeln beantragt werden, die Auszahlung der Leistungen lässt oft monatelang auf sich warten.

Zudem sind einige Leistungen des Bildungspaketes nicht kostendeckend: Beispielsweise kostet der Unterricht an einer kommunalen Musikschule weitaus mehr als die im Rahmen des Bildungspaketes hierfür vorgesehenen 10,00 EUR/Monat. Deshalb haben wir einen Antrag in den Leimener Gemeinderat eingebracht, der eine Übernahme des derzeitigen Gebührenmodells der städtischen Musik- und Singschule Heidelberg vorsieht, bei dem Kinder mit „Heidelberg Pass+“ – bei denen es sich um den gleichen Personenkreis wie beim Bildungspaket handelt – erhebliche Vergünstigungen erhalten.

Auch für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein sind die im Rahmen des Bildungspaketes hierfür vorgesehenen 10,00 EUR/Monat nicht ausreichend: Wer beispielsweise in einem Fußballverein mittrainieren und mitspielen will, bezahlt nicht nur die Vereinsgebühren, sondern auch spezielle Fußballschule und Sportbekleidung. Auch hier haben wir einen entsprechenden Antrag in den Gemeinderat eingebracht. Das im Bildungspaket vorgesehene Nachhilfeangebot wird nur dann gewährt, wenn ein Schüler konkret versetzungsgefährdet ist – also nicht, wenn er „nur“ bessere Zensuren anstrebt, um seine Bewerbungschancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern.

Aus unserer Sicht absolut widersinnig – denn so wird die parteiübergreifend beklagte Vererbung von Armut über Generationen hinweg nicht wirksam gestoppt! Und nicht nur das: Im Falle eines versetzungsgefährdeten Schülers muss die Schule erst einmal nachweisen, dass sie selbst keinen Förderunterricht anbietet oder ihr Angebot bereits ausgeschöpft wurde. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist. Und zuletzt muss noch geklärt werden, dass das Kind zur Lernförderung überhaupt geeignet ist. Wer das hört, fragt sich nicht mehr, warum bislang so wenige Anträge eingegangen sind. Wer diesen Bürokratie-Marathon durchzieht, muss schon hart im Nehmen sein.

Elgin Fischbach, Joachim Buchholz, www.dielinke-leimen.de

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