DIE LINKE: Riesenschlappe für Stadt und Gemeinderat!
Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Bäume und gegen den Verkauf des Alten Sportplatzes ist zulässig!
(jb) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im Eilverfahren entschieden, dass das Bürgerbegehren zum Verbleib des alten VfB-Sportplatzes in städtischem Eigentum und zum Erhalt seines alten Baumbestandes zulässig ist. Mit diesem Beschluss zerpflücken die Verwaltungsrichter die gesamte Argumentation der Stadt, dass das von 2.884 Unterschriften getragene Bürgerbegehren unzulässig sei. Insbesondere kassierten sie das Argument der Stadt Leimen und ihres Rechtsanwaltes, die Bürgerinitiative habe gegen die gesetzliche Sechswochenfrist verstoßen, binnen der ein Bürgerbegehren über die Bühne gehen muss. Dass diese 6-Wochen-Frist hier nicht zieht, hat sich die Stadt nach Auffassung der Karlsruher Richter selbst zuzuschreiben: Mit dem Grundsatzbeschluss zum Platzverkauf hinter verschlossenen Türen habe die Stadt das in der Gemeindeordnung verankerte Öffentlichkeitsgebot ignoriert – und zwar ohne Grund.
Öffentlichkeit sei jedoch tragender Verfassungsgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts. Und die gesetzliche Sechswochenfrist habe nicht das Ziel, „den Fortbestand eines gesetzwidrigen Beschlusses zu gewährleisten“. Dieser Richterbeschluss ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt Leimen – denn schon seit Jahren wird Wichtiges grundsätzlich nur noch nichtöffentlich diskutiert und beschlossen. Eine der Kernaussagen des Wahlprogramms der LINKEN war „Für mehr Offenheit und Ehrlichkeit“. Die Realität in Leimen sieht anders aus. Noch im Januar widersprach OB Ernst heftig, dass der Alte Baumbestand am Alten Sportplatz einer künftigen Bebauung weichen soll.
Doch das Gegenteil ist nun der Fall. Die ersten Platanen wurden bereits gefällt, damit wollte die Stadt noch vor dem Gerichtsbeschluss Fakten schaffen. Und auch mit dem Beschluss zum Bebauungsplan, in dem festgelegt ist, dass alle Bäume, wie es der Investor, „Die Baufinanz“ forderte, gefällt werden, hatte die Stadt es sehr eilig. Gegen die Stimme von Joachim Buchholz (LINKE) und einer Enthaltung von Wolfgang Krauth (SPD) beschloss der Gemeinderat diesen Bebauungsplan. Absolut unverständlich ist auch, dass die Stadt Leimen Beschwerde beim VGH in Mannheim eingelegt hat. Eine derartige Vorgehensweise schafft kein Vertrauen und erhöht auch nicht die Transparenz politischer Entscheidungen in Leimen. Daran verdienen auf Kosten der Steuerzahler nur die Rechtsanwälte.
Joachim Buchholz, www.dielinke-leimen.de
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