Die neue Polizeiverordnung: Grundkurs Rasenmähen für Fortgeschrittene

Die liberale USA. Bei uns bis 5.000 € und ohne Hinweisschild als Warung.

Der Gemeinderat hat am 30.06.2011 eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Bußgelder bis 5.000 € sind möglich. Und was nicht alles geregelt ist: Das Zelten ohne zugängliche Toilette ist jetzt verboten (dürfen Nicht-Zelter noch in den Wald pinkeln?). Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist auch verboten. Und der Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten wurde geregelt: von 22.00 bis 07.00 Uhr ist RUHE befohlen. Recht so!

Wer jetzt aber nach vollständiger Durchsicht und „Verdauung“ der Polizeiverordnung ( hier als PDF / hier die anderen Satzungen ) meint, am Sonntag Morgen um 07.01 Uhr seinen Höllen-Rasenmäher zur Freude der Nachbarn anwerfen zu dürfen, irrt. Erst den Anwalt fragen! Es gibt noch mindestens 500 Seiten Extrabestimmungen (außerhalb der Polizeiverordnung), die ohne Jura- und technisches Studium kaum zu bewältigen sein dürften (zur Erbauung nachtaktiver Leser: <hier<. Also am besten keine 5.000 € Strafe riskieren, ordentlich (ökologisch korrekt) wachsen lassen (gell GALL?) und dann zur Sense greifen. Aber Vorsicht: Nicht, wenn gerade im entstandenen Biotop gebrütet wird!

Ach ja – wer eine Hausnummer sein eigen nennt, sollte § 17 im Auge behalten. Wegen der zwingend vorgeschriebenen arabischen Ziffern und den weiteren 3 Absätze (unverzüglich!).

PS: Mit einem freundlichen Augenzwinkern für die kostenfreie Werbung in Richtung aller Fachanwälte für´s Rasenmähen:  😉  Und wem dieser Artikel zu satirisch war, möge die Polizeiverordnung doch selbst lesen, dabei Ernst bleiben und dann kommentieren. 😉 Belustigte Grüße vom LeimenBlog – die Regelung über das  „Ablegen von Verunreinigungen durch Hunde“ hat besonders amüsiert. Die Polizeiverordnung ist viel lustiger als das momentane Fernsehprogramm! Bei ARD-und-ZDF-1. Reihe-Sitz-Verdruß: einfach mal reinlesen und in der Bürgerfragestunde vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung Fragen dazu stellen. 😉

PS2: Ein Schild wie das Abgebildete mit der Androhung von max. 5.000 € Bußgeld könnte selbst in Leimen die notorischen Polizeiordnungs-Nichtbefolger beeindrucken.

 

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