Digitalisieren von Impfbescheinigung und Genesenenzertifikat – Die Apotheke hilft
(von Wolfgang Müller) Ab sofort können Ihnen die Leimener Apotheken das Zertifikat für den digitalen Impfnachweis ausstellen. Sie brauchen dafür nur die gültigen Unterlagen, also Ihr Impfbuch und Ihren Personalausweis, mitzubringen und bekommen nach der Prüfung einen QR-Code ausgedruckt, mit dem Sie sich in der „Corona-Warn-App“ oder der „CovPass-App“ Ihren persönlichen, digitalen Impfnachweis erstellen können. Beide Apps finden Sie in Ihrem jeweiligen App-Store.
Aufgrund der am 1. Juni 2021 in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist jeder Apotheker berechtigt, nachträglich auf Wunsch des Geimpften ein digitales Zertifikat über die Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – das COVID-19-Impfzertifikat – zu erstellen. Der Apotheker übermittelt dazu die notwendigen personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut, das das COVID-19-Impfzertifikat technisch generiert und dieses an die Apotheke sendet.
Die erstellten COVID-19-Impftertifikate sollen den Bundesbürgern die Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte erleichtern. Wahlweise kann der Geimpfte direkt das in der Apotheke ausgedruckte COVID-19-Impfzertifikat nutzen und/oder sich den Nachweis digital in die genannten Apps „einlesen“ und dann anzeigen lassen. Die App prüft also die im QR-Code enthaltenen Daten und weist anschließend den Impfstatus digital – am Smartphone oder Tablet – aus.
Und ganz NEU & AKTUELL: Jetzt ist es auch möglich ein „Genesenenzertifikat“ in der Apotheke auszustellen. Um dieses „Digitale Impfzertifikat für Genesene“ in der Apotheke zu erhalten, muss der Kunde/die Kundin drei Dokumente parat haben: den Personalausweis, einen Nachweis über einen positiven PCR-Test oder den amtlichen Genesenennachweis und einen Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung (Impfbuch!).
Apotheker Wolfgang Müller
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