Diskriminierungsverbot: Auf Verlangen müssen auch RentnerInnen Altersnachweis vorweisen
(fwu – 1.4.15 / Aprilscherz) Jeder kennt es, aber nur wenigen ist es bisher aufgefallen. Die Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen wird oft unwidersprochen hingenommen. Dies war für Frührentnerin Jasmin K. (57) aus Leimen Anlaß genug, gegen die ihr täglich an der Discounterkasse zugefügte Altersdiskriminierung zu klagen. Während jüngere Menschen beim Kauf von Alkohol und Zigaretten regelmäßig nach einem Altersnachweis gefragt würden, sei sie noch nie aufgefordert worden, einen Nachweis zu erbringen. Dies sei eindeutig diskriminierend, so Jasmin K., der man nach eigenem Bekunden ihr Alter wirklich nicht ansieht (vgl. Foto).
In zweiter und letzter Instanz bekam sie nun Recht und mit diesem Grundsatzurteil sind nun alle Geschäfte (auch Tankstellen u. ä.) die Tabakwaren oder Alkohol veräußern verpflichtet, bei künftigen Verkäufen dieser Waren auf Verlangen des Kunden einen Altersnachweis von diesem zu fordern (OLG Nussloch, AZ 4711/0815). Ausgenommen hiervon sind lediglich geschlossene Heime und Anstalten (z. B. Mitarbeiterkantinen).
Für die erklärte Abstinenzlerin und Nichtraucherin Jasmin K. ist die Angelegenheit dennoch nicht abgeschlossen. Ihr Anwalt fordert von Modemärkten nun, daß seiner Mandantin künftig zuerst Damenmode Größe 34 zur Anprobe überreicht wird. Ihre tatsächliche männliche Kleidergröße (52, BMI 25) sei kein Grund für für eine fortdauernde Diskriminierung.
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