Durchsuchung auch in Leimen wg. Verdacht des Corona-Millionen-Betrugs
(pol – 21.9.24) Zwei Männer wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Betrugs in Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Testzentren in Untersuchungshaft.
Zwei Männer im Alter von 28 und 42 Jahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Betrugs in Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Testzentren in Untersuchungshaft.
Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln aktuell für die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen mehrere Personen unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen.
Die Tatverdächtigen schlossen sich ab Ende 2021 nach und nach zusammen, um sich durch den betrügerischen Betrieb von mehreren Corona-Testzentren im Rhein-Neckar-Kreis eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu erschließen und damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch Abrechnungen von nicht durchgeführten oder nicht abrechnungsfähigen Coronatests sollen in der Folge unberechtigte Auszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt knapp drei Millionen Euro erfolgt sein.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohn- und Geschäftsräume mehrerer Beschuldigter im Stadtgebiet Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis, die am Donnerstag, dem 19.09.2024, vollstreckt worden sind.
Darunter auch ein Gastronomie-Objekt am Leimener Georgi-Marktplatz, welches am Morgen ab ca. 7 Uhr durchsucht wurde. Eine Vielzahl von Eltern mit Schulkindern, die auf dem Weg zur Turmschule waren und das Geschehen sahen, sowie viele Arbeiter, die beim Kerweaufbau waren, wunderten sich sehr, über die große Polizeiaktivität, die natürlich Gesprächsgegenstand vor der Turmschule war.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt sowie Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung initiiert. Zudem erließ das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle gegen fünf der Tatverdächtigen. Diese wurden sodann der Haftrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese setzte die Haftbefehle gegen zwei der Tatverdächtigen wegen des Verdachts des Betrugs in Vollzug. Anschließend wurden beide Beschuldigte in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. In Bezug auf drei weitere Tatverdächtige wurde der Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen ausgesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
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