Einbruch und heftiger Vandalismus im Kurpfalz-Centrum – Reichlich Täter*innen-Spuren

(fwu – 2.4.24) Heute Morgen war der Schreck beim KCL-Miteigentümer Sabri Cetrez groß, als er auf seinen Überwachungsmonitoren dutzendweise Kameraaufnahmen angezeigt bekam, die Jugendliche (männlich und weiblich) beim Betreten und Verlassen des abgeschlossenen, unvermieteten Teils des Kurpfalz-Centrums zeigten. Zum Teil sogar von bekannten (!) und gut erkennbaren jugendlichen Personen.

Eine sofortige Nachschau ergab ein umfassendes Schreckensbild: Verwüstungen in etlichen Räumen, Müll an verschiedensten Stellen, mehrere benutzte Feuerlöscher und überall im zentralen Foyer reichlich Löschpulver mit Fußspuren. Eine herausgerissene und zerstörte Tür, ein Sessel der in den großen Deckenleuchter geworfen worden war.

Dazu jede Menge Beweismaterial mit Hinweisen auf die Täter und Täterinnen durch Fingerabdrücke, benutzten Vapes, Getränkedosen und Essensverpackungen, nebst Essensresten. Hier wurde über Ostern richtig gewütet und ein Schaden im fünfstelligen Bereich angerichtet!

Seit dem heutigen Dienstagmorgen sicherte die Polizei diese umfangreichen Spuren und die Videoaufnahmen. Es dürfte kaum Schwierigkeiten bereiten, die ca. 8-10 Täter*innen zu ermitteln.

Daher hier ein kostenloser Ratschlag (ohne Rechtsberatung) an die Beteiligten: Diese „Party“ ist nicht nur strafbar (Einbruch, Sachbeschädigung) sondern auch teuer, denn der Schaden kann vom Geschädigten bei den Tätern eingefordert werden. Im Übrigen von jedem beteiligten und überführten Täter („Mittäterschaft“) in voller Höhe! Das heißt, auch wenn bei dem ein oder andere Täter „nichts zu holen“ ist, kann man den Schadensersatz von JEDEM Mittäter eintreiben.

Es wäre also an der Zeit, besonders als Nebentäter mit einer geringen Tatbeteiligung, Reue zu zeigen und sich bei der Polizei selbst anzuzeigen, denn bei Reue gewähren die Gerichte üblicherweise „Strafrabatt“, besonders wenn der Tatbeitrag gering war. Das erspart langes, sehr, sehr ungemütliches Warten auf das Klopfen der Polizei an der Tür.


Hinweis: Der Unterschied zwischen Nebentäter und Mittäter liegt im Grad ihrer Beteiligung an einer Straftat. Hier sind die kurzgefassten allgemein bekannten Unterschiede:

  1. Mittäter:

    • Ein Mittäter ist jemand, der aktiv an der Planung, Ausführung oder Begehung einer Straftat beteiligt ist.
    • Mittäter haben eine direkte und aktive Rolle bei der Durchführung der Straftat und tragen somit eine große Verantwortung für die begangene Tat(en).
    • Sie teilen die Absicht und das Ziel der Haupttäter und tragen zur Verwirklichung des Verbrechens bei.
  2. Nebentäter:

    • Ein Nebentäter ist jemand, der an der Straftat beteiligt ist, jedoch in einer untergeordneten Rolle oder mit weniger direkter Beteiligung als ein Mittäter. Er wird geringer bestraft.
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