Eine Grundrechts-Einschränkung weniger: Ausgangssperre Freitag um 0 Uhr beendet
(rnk – 4.3.21) Der Rhein-Neckar-Kreis hebt die derzeit geltende Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Wirkung vom 5. März 2021, 0 Uhr, auf. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft im Landkreis auch nachts wieder gestattet ist.
Es gelten ansonsten weiterhin die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg und besonders die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag geeignete Schutzmasken tragen)
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf den Landkreis lag von Dienstag, 2. März, bis Donnerstag, 4. März, laut Landesgesundheitsamt (LGA) jeweils unter 50 (02. März: 49,4; 03. März: 48,1; 04. März: 45,6). Entsprechend Ziffer I. 3. der Allgemeinverfügung hebt das Landratsamt diese auf, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, bezogen auf den Rhein-Neckar-Kreis, an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Diese Voraussetzung liegt mit den heute bekanntgewordenen – und maßgeblichen – Zahlen des LGA vor.
„Ich danke den Einwohnerinnen und Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis für ihr besonnenes Verhalten, welches diese Lockerungen ermöglicht und hoffe sehr, dass es gelingt, die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Wochen stabil zu halten oder sogar noch weiter nach unten zu bringen“, sagt Landrat Stefan Dallinger. „Es kommt aber weiterhin auf das Verhalten jedes Einzelnen an. Ich appelliere an alle, sich weiterhin solidarisch zu verhalten und die bekannten Hygieneregeln zu beachten. Nur so gelingt es uns gemeinsam, die gerade gewonnenen Freiheiten zu sichern und den Weg in unser altes Leben ohne Corona gemeinsam zu gehen.“
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