ELR Förderung in Gauangelloch

(Stadt Leimen) Gauangelloch wurde 2008 in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen. In einer „Informationszeitung Gauangelloch zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ und im Amtsblatt wurde darüber informiert.

Seit der Aufnahme ins Programm wurden ELR-Fördermittel für private und kommunale Maßnahmen beantragt, bewilligt und durchgeführt.

Als kommunales Vorhaben ist hier insbesondere die Neugestaltung der Kirchstraße zu nennen, die im vorletzten Jahr abgeschlossen wurde. Die Umgestaltung dieses öffentlichen Raums stärkt die Funktion des Ortskernes und trägt dazu bei, die Entwicklung und Aufwertung von Gauangelloch zu einem attraktiven Wohnort und Stadtteil voranzubringen.

Als private Maßnahmen konnten Wohnungsmodernisierungen durchgeführt und gefördert werden. Diese Maßnahmen tragen sowohl zur Verbesserung der Wohnqualität als auch des Ortsbildes bei und bewirken damit ebenfalls eine Stärkung des Ortes.

Mit dem ELR verfolgt die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) solche Zielsetzungen. In ländlich geprägten Orten sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortentwickelt werden. In den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen ermöglicht das ELR eine Förderung aus einer Hand.

Es sollen insbesondere solche Vorhaben in eine Förderung einbezogen werden, die in ihrer Kombination zu einer umfassenden Verbesserung der Struktur des gesamten Ortes führen und damit Impulse für eine nachhaltig positive Entwicklung geben sowie einen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs leisten. Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes Gewicht, die durch Modernisierung, Umnutzung, Baulückenschließung, Wohnumfeldmaßnahmen ggf. in Verbindung mit der Schaffung von Grundversorgungs- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden soll.

Nachdem Gauangelloch seit 2008 in das ELR aufgenommen ist, können Förderanträge für weitere, nun im Jahr 2013, vorgesehene Vorhaben vorbereitet und gestellt werden.

Private und privat-gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten sowie Grundversorgung beantragt und gefördert werden.

Förderfähige Maßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen, d.h. Schaffung von familiengerechten Wohnungen (mindestens 3 Zimmer und 70 qm) innerhalb der alten Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten in Baulücken und auf innerörtlichen Brachflächen sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden, Baujahr in der Regel vor 1945) einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken können mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 40.000 € je Wohneinheit) bezuschusst werden.

Der Förderschwerpunkt Arbeiten umfasst die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten. Für förderfähige Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt, wie etwa Umnutzung vorhandener Gebäude zu Betriebsgebäuden, Neuansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben, Betriebserweiterung, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen (Baureifmachung von Grundstücken) können Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 200.000 €) gewährt werden.

Schließlich können im Förderschwerpunkt Grundversorgung Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen (Umnutzung, Umbau, Neubau) mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 200.000 €) unterstützt werden.

Förderanträge für private und privat-gewerbliche Projekte sind grundsätzlich über die Gemeinde mit den für das ELR vorgesehenen Formblättern zu stellen.

Die Gemeinde reicht die Förderanträge im Herbst gesammelt bei den Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidium und Landratsamt) ein, die sie prüfen, bewerten und ihrerseits dann zur Förderentscheidung an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum weiterreichen.

Der jährliche Antragstermin für die Gemeinde ist im Oktober, so dass die Anträge für private Projekte mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen vollständig abgestimmt möglichst frühzeitig, spätestens bis 28. September 2012, fertig gestellt und bei der Gemeinde eingereicht sein müssen. Den ausgefüllten Antragsformularen sind beizufügen:

Einzelprojektbeschreibung
Kostenvoranschläge
Einzelpläne (Baupläne mit Lageplan)
bei Grundstückserwerb amtliche Wertgutachten
Projektbeschreibungen für privat-gewerbliche Maßnahmen mit genauer Bezeichnung von Investor und begünstigter Firma und realistischen Angaben zu den Arbeitsplätzen
Finanzierungsplan bei privat-gewerblichen Vorhaben

 

Um diese Unterlagen rechtzeitig vorbereiten und vollständig fertig stellen und notwendige Abstimmungen mit der Stadt, dem Landkreis und dem Regierungspräsidium durchführen zu können, sollten sich Interessenten frühzeitig mit der Stadt bzw. der Kommunalentwicklung (KE), die die Stadt bei der Durchführung der ELR-Maßnahmen berät, in Verbindung setzen.

Nach Einreichen der Förderanträge werden diese von der Gemeinde, dem Regierungspräsidium, dem Landkreis und dem MLR geprüft. Die Förderentscheidung wird in der Regel im März des Folgejahres vom MLR bekannt gegeben. Danach werden vom Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide ausgestellt und den Antragstellern übersandt.

Ein so genannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Wird mit der Maßnahme vor Erhalt eines Förderbescheids begonnen, ist eine Förderung nicht (mehr) möglich!

Weitere Informationen zum ELR erhalten Sie

Stadtverwaltung Leimen
Bauamt
Kurpfalzcentrum
69181 Leimen
Ansprechpartner: Herren Arnold und Gora
Durchwahl: (0 62 24) 7 04 – 1 83 u. 1 84
Telefax: (0 62 24) 7 04 – 1 51
E-Mail: [email protected]
[email protected]
LBBW Immobilien
Kommunalentwicklung GmbH (KE)
Postfach 10 30 23
70026 Stuttgart
Ansprechpartner: Herr Geyer
Durchwahl: 07 11 / 64 54 – 21 08
Telefax: 07 11 / 64 54 – 21 00
E-Mail: [email protected]
LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=20941

Kommentare sind geschlossen

Spargelhof Köllner Logo 300x120

Turmapotheke Logo NEU 300x120

Autoglas300x120

OFIS-Banner_300x120
Woesch 300x120

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c
Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015
Mattern Optik - Banner 300 - 4

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen